01/30/2026 | Press release | Distributed by Public on 01/30/2026 06:59
009 - 30.01.2026
Würzburg (ruf) - Nach Art. 8 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG), § 11 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) hat die Regierung von Unterfranken für die am 08. März 2026 stattfindenden Gemeinde- und Landkreiswahlen einen Beschwerdeausschuss gebildet.
Der Beschwerdeausschuss entscheidet auf Antrag eines betroffenen Wahlvorschlagsträgers über dessen Einwendungen bezüglich der Gültigkeit des Wahlvorschlags für die Gemeinderats-, Kreistags-, Bürgermeister- oder Landratswahl, sofern der Wahlausschuss diesen Einwendungen nicht abgeholfen hat oder ein Beschluss, der die Gültigkeit eines Wahlvorschlags festgestellt hat, von Amts wegen geändert wird (Art. 32 Abs. 4 Satz 1 GLKrWG).
Da keine Anträge vorliegen, wird der Beschwerdeausschuss am
Montag, den 02. Februar 2026, 15:30 Uhr
bei der Regierung von Unterfranken nicht zusammentreten.