03/27/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/27/2026 00:15
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 10. März 2026 eine Geldbuße in Höhe von 1.650.000 Euro gegen die Barclays PLC festgesetzt. Grund war eine Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die Barclays PLC hatte in 26 Fällen zwischen Juni 2022 und einschließlich März 2023 Stimmrechtsmitteilungen bezogen auf denselben Emittenten nicht rechtzeitig übermittelt.
Zum Hintergrund:
Anteilseigner müssen innerhalb von vier Handelstagen dem Emittenten und der BaFin mitteilen, wenn ihre Stimmrechte bestimmte Schwellenwerte erreichen.
Die Pflicht zur Stimmrechtsmitteilung dient der Transparenz am Kapitalmarkt. Dadurch soll die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland im internationalen Wettbewerb erhöht und das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in die Funktionsfähigkeit des deutschen Aktienmarkts gestärkt werden.
Teilen Meldepflichtige dem Emittenten und der BaFin nicht rechtzeitig mit, wenn sie mit ihren Anteilen bestimmte Schwellenwerte über- oder unterschreiten bzw. erreichen, verstoßen sie gegen §§ 33 ff. WpHG. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden, die sich entweder auf jeden einzelnen Verstoß oder auf eine Aufsichtspflichtverletzung bezieht. Für juristische Personen beträgt das Höchstmaß der Geldbuße maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes. Im vorliegenden Fall wurde eine Aufsichtspflichtverletzung geahndet. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft keine ausreichenden organisatorischen Maßnahmen getroffen hatte, um die Verstöße zu verhindern oder wesentlich zu erschweren.
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