GI - Gesellschaft für Informatik e.V.

06/25/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/25/2026 06:51

Menschenzentrierte Digitalisierung braucht einen starken Bundesdatenschutzbeauftragten

Berlin, 25. Juni | Die Gesellschaft für Informatik e. V. (GI) gratuliert Prof. Dr. Moritz Hennemann zu seiner heutigen Wahl zum Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) durch den Deutschen Bundestag. Angesichts der hohen Cyberbedrohungslage, den schnellen Entwicklungen im Feld der Künstlichen Intelligenz sowie der Debatten über neue staatliche Sicherheitsbefugnisse kommt dem Amt gerade jetzt eine hohe Bedeutung zu.

Martin Wolf, Präsident der Gesellschaft für Informatik e. V.: "Datenschutz ist weit mehr als die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Er ist eine zentrale Voraussetzung für eine vertrauenswürdige und menschenzentrierte Digitalisierung. Zugleich ermöglicht er es Menschen, ihre Freiheitsrechte auch in einer digitalen Gesellschaft selbstbestimmt auszuüben. In Zeiten eines steigenden globalen Autoritarismus ist das mehr denn je Erkennungsmerkmal unserer Demokratie. Hierfür hat das Amt des BfDI eine wichtige politische und gesellschaftliche Aufgabe."

Klare Position der GI: Der BfDI muss in den aktuellen Debatten um neue Sicherheitsbefugnisse und das drohende Aufweichen vertraulicher Kommunikation ein lauter Akteur für den Erhalt digitaler Grund- und Freiheitsrechte sein. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärkt das Vertrauen in digitale Technologien und bildet eine wichtige Grundlage für deren gesellschaftliche Akzeptanz. Auch in der Diskussion um die Reform der Datenschutzgrundverordnung ist das unabhängige Amt des BfDI ein wichtiger Richtungsgeber. Die zunehmende Nutzung und Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz werfen neue Fragen zum Verhältnis von Innovation und dem Schutz individueller Persönlichkeitsrechte auf. Das Streben nach globaler Wettbewerbsfähigkeit und digitaler Souveränität darf jedoch nicht dazu führen, dass der Datenschutz gegen die Datennutzung ausgespielt wird.

Es wird oft vergessen, dass das Amt des BfDI nicht nur den Datenschutz, sondern auch den Bereich der Informationsfreiheit umfasst. Transparente staatliche Entscheidungsprozesse und der Zugang zu Informationen sind und bleiben wesentliche Voraussetzungen für demokratische Kontrolle und gesellschaftliche Teilhabe. Sie müssen unter Berücksichtigung sicherheitspolitischer Interessen ausgebaut werden.

Der Datenschutz steht vor einer Vielzahl neuer Herausforderungen. Hierfür braucht es einen starken und unabhängigen BfDI. Als größte Fachgesellschaft für Informatik im deutschsprachigen Raum freut sich die GI auf die konstruktive Zusammenarbeit mit dem neuen BfDI und wünscht ihm viel Erfolg für seine Aufgabe.

Zugleich dankt die GI Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider für ihr Engagement und wünscht ihr für die Zukunft Gesundheit und alles Gute.

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Kontakt:
Eva Mattes
Leitung Cybersicherheit
Gesellschaft für Informatik e.V.
[email protected]

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