Landkreis Cuxhaven

07/09/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/08/2026 16:16

Antragsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Windpark Sellstedt-Wehdel Beantragt ist die Errichtung und der Betrieb von 10 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ[...]

09.07.2026

Antragsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Windpark Sellstedt-Wehdel
Beantragt ist die Errichtung und der Betrieb von 10 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V162 mit einer Nabenhöhe von 169,00 m nebst Wege- und Kranstellflächen sowie Kabelanbindung zum Windpark Sellstedt-Wehdel (Az.: ImG 6/2023)

Die Firma Energiekontor AG aus 28359 Bremen, Mary-Somerville-Straße 5, hat mit Datum vom 17.05.2023 beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 10 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V162 mit einer Nabenhöhe von 169,00 m nebst Wege- und Kranstellflächen sowie Kabelanbindung nach § 4 i.V.m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt.

Die 10 WEA sollen auf dem Gebiet der Gemeinde Sellstedt-Wehdel auf folgenden Flurstücken errichtet werden:

WEA-Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

01

Sellstedt

120

32/2

02

Sellstedt

119

19

03

Wehdel

20

2/3

04

Wehdel

20

4

05

Sellstedt

120

35

06

Sellstedt

119

23

07

Wehdel

20

16

08

Wehdel

20

14/4

09

Wehdel

20

14/4

10

Wehdel

20

38/1

Die Antragstellerin hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.

Das Genehmigungsverfahren wird daher nach § 4 i.V.m. § 10 BImSchG mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das geplante Vorhaben wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BImSchG bekannt gemacht. Zusammen mit den Antragsunterlagen werden die für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen nach § 4e der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) öffentlich ausgelegt. Die datenschutzrelevanten Unterlagen / Betriebsgeheimnisse sind namentlich benannt, werden aber nicht öffentlich ausgelegt.

Antragsunterlagen gemäß Inhaltsverzeichnis des Antrags (inkl. Registerangabe):

01 Antrag nach BImSchG
02 Bauantrag
03 Projektbeschreibung
04 Übersichtskarten
05 Amtliche Lagepläne
06 Eigentümernachweise
07 Grenzabstandsberechnung
08 Baulasten
09 Bauzeichnung der WEA inkl. Bemaßung
10 Farbgestaltung und Kennzeichnung
11 Transformatorstation Windenergieanlagen
12 Verpflichtungserklärung Rückbau
13 Herstell- und Rohbaukosten, Rückbaukosten
14 Wegebauliche Maßnahmen
15 Bodenmanagement
16 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
17 Handbuch der Windenergieanlage
18 Erklärung Bauvorlagenberechtigung
19 Schalltechnisches Gutachten
20 Schattenwurfgutachten
21 Baugrundgutachten
22 Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis
23 UVP-Unterlagen
24 Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
25 Typenprüfung
26 Weitere Gutachten Standorteignung, ObW
27 Antrag zur Errichtung eines Luftfahrthindernisses
28 Signaturtechnisches Gutachten
29 Rückbau Alt-Anlagen
30 Erhebungsbogen zur Statistik der Bautätigkeit

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die Antragsunterlagen werden gemäß § 10 Absatz 3 Satz 2 BImSchG i.V.m. § 9 Absatz 2 der 9. BImSchV vom 20.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026 auf den folgenden Internetseiten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt:

Auf dem Umweltportal der Länder unter
https://uvp-verbund.de/
und auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven unter
https://cloud.landkreis-cuxhaven.de/index.php/s/rRXKJ39HFPGPJ68

Zudem ist es möglich, die Unterlagen barrierefrei im Gebäude des Landkreises durchzusehen. Es wird darum gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren (Frau Gröne, Tel.: 04721 - 66 2467).

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Einwendungsfrist, diese endet gem. § 12 Absatz 1 Satz 2 der 9. BImSchV mit Ablauf des 21.09.2026, schriftlich bei der Bauaufsichts- und Immissionsschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven geltend zu machen.

Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG). Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und - soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden - bekannt zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden sollen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde gemäß § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 10 Abs. 6 BImSchG nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet der Erörterungstermin statt, werden sämtliche form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen anlässlich dieses Termins am

20.10.2026, ab 10:00 Uhr
im Sitzungssaal Elbe (Raum 1) des Landkreises Cuxhaven,
Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven

erörtert. Sollte die Erörterung am 21.10.2026 nicht abgeschlossen werden können, wird sie am darauffolgenden Werktag ab 10:00 Uhr am selben Ort fortgesetzt.

Der Erörterungstermin ist öffentlich und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, sowie dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen werden auch dann erörtert, wenn der Antragsteller oder die Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu diesem Erörterungstermin nicht erscheinen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt.

Findet ein Erörterungstermin nicht statt, so wird dies gesondert öffentlich bekannt gemacht. Sofern die Notwendigkeit besteht, die Erörterung an einem anderen Ort oder zu einem anderen Zeitpunkt durch-zuführen, erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag (z.B. Genehmigung oder Ablehnung) gemäß § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht wird und diese öffentliche Bekanntmachung die Zustellung der Entscheidung ersetzen kann (vergl. § 10 Abs. 8 BImSchG).

Cuxhaven, 09.07.2026 LANDKREIS CUXHAVEN
Der Landrat
In Vertretung
Berghorn
Kreisrat
Autor/in: Drutjons-Ebs
Landkreis Cuxhaven published this content on July 09, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on July 08, 2026 at 22:16 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]