09/17/2025 | Press release | Distributed by Public on 09/17/2025 07:16
Maßnahmen gegen ungerechtfertigte Verwendung der Besitzstörungsklage im KFZ-Bereich
Beim Pressefoyer nach dem Ministerrat präsentierte die Bundesregierung neben den Maßnahmen gegen eine ungerechtfertigte Verwendung der Besitzstörungsklage im KFZ-Bereich auch den Beschluss eines Mietpakets für leistbares Wohnen - unter anderem mit einer Mietpreisbremse auch für den freien Wohnungsmarkt. Vizekanzler Andreas Babler zeigte sich erfreut über diesen Schritt und erläuterte in seinen Ausführungen, dass es wichtig sei, "das Leben der Menschen leistbarer zu machen". Es gehe im Wohnbereich um das Anrecht auf leistbares Wohnen. Die Maßnahmen sollen mit Jänner 2026 in Kraft treten und für alle neuen und auch für alle bestehenden Verträge gelten. "Wohnen ist etwas, das zu den zentralen Lebensweichenstellungen gehört. Vor allem für junge Menschen ist es die Chance, sich eine Existenz mit einer Familie in Partnerschaftsplanung aufzubauen. Man muss die Möglichkeit haben, sich selbst verwirklichen zu können - mit all seinen Träumen, mit all seinen Vorstellungen, mit all seinen ganz konkreten Lebensplanungen. Das ist aus meiner Sicht ein Rechtsanspruch. Wir wollen diese Leistbarkeit wieder in ein Lot bringen."
Die Wohnpreise hätten nicht nur einen riesigen Einfluss auf die Lebensplanung. In den letzten 5 Jahren habe man Mietpreissteigerungen von bis zu 30 Prozent erlebt, das betreffe etwa auch das Verhältnis zwischen Einkommen und Geldsituation. "Die Wohnkosten sind aus dem Lot geraten, die Mieten haben immer mehr vom Gehalt aufgefressen, und trotz harter Arbeit haben viele Menschen echte Schwierigkeiten gehabt, sich den Wohnraum auch leisten zu können", so Babler. Bereits im April habe die Bundesregierung mit dem Mietpreisstopp einen ersten Schritt gesetzt. Damit habe man im geregelten Bereich eine große Anzahl von Mieterinnen und Mieter in Österreich entlasten können.
"Heute folgt nun der nächste ganz konkrete Schritt mit der Mietpreisbremse auch für den ungeregelten Bereich. Wir machen das mit dem Ziel, diese Mietpreisspirale zu durchbrechen, die immer mit Hochinflationsphasen einhergeht. Wenn die Inflation zwischen 2 Jahren mehr als 3 Prozent beträgt, darf zukünftig der über 3 Prozent hinausgehende Teil der Inflation nur mehr zur Hälfte an die Mieterinnen und Mieter von Wohnungen weitergegeben werden. Dadurch werden die Mieten automatisch zum Bremsanker, auch gegen zukünftige Inflationsentwicklungen. Während es in der Vergangenheit den umgekehrten Effekt gehabt hat, nämlich die Inflation mit anzuheizen, schützen wir nun auch Mieterinnen und Mieter im ungeregelten Bereich vor zukünftigen Preisexplosionen."
Weiters habe man vereinbart, dass die Mindestbefristung von Mietverträgen von 3 auf 5 Jahre erhöht werde. Gültig sei das für alle neu abgeschlossenen oder erneuerten Verträge ab 1. November 2025. "Wir haben in Österreich die Situation, dass im privaten Sektor bereits drei Viertel der neuen Mietverträge nur befristet sind. Insgesamt sind im privaten Sektor bereits die Hälfte aller existierenden Verträge befristet. Und wer befristet wohnt, der kann nachvollziehen, was das ganz konkret heißt: alle 3 Jahre bis jetzt außerordentliche Mieterhöhungen und die Frage, ob man die Wohnung behalten darf", so der Vizekanzler.
Für den geregelten Bereich werde in den nächsten 2 Jahren, so wie im Regierungsprogramm festgehalten, der Deckel weiter wirksam sein. Die Indexierung der Richtwertmieten und Kategoriebeträge wurde im Jahr 2025 zur Gänze ausgesetzt. Im Jahr 2026 wird sie auf 1 Prozent und im Jahr 2027 auf 2 Prozent beschränkt sowie für Mieten auf Basis des "angemessenen Mietzinses" ausgeweitet - auf alle Mieten im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Ab 2028 gilt im geregelten Bereich dieselbe Bestimmung wie im ungeregelten. Davon ausgenommen sind nicht gewinnorientierte, gemeinnützige Bauvereinigungen.
Es gehe darum, das Verhältnis von Mieten zum Arbeitseinkommen wieder ins Lot und die Inflation wieder in den Normalbereich zu bringen. "Eine dieser Maßnahmen ist diese Mietpreisbremse. Wir starten mit diesem großen Paket gegen die Teuerung in die politische Herbstarbeit und behandeln dabei Themen, die den Österreicherinnen und Österreichern unter den Nägeln brennen. Wir schaffen hier Abhilfe, Schritt für Schritt. Wir bringen Österreich damit wieder ein Stück mehr auf Kurs. Wir bringen vor allem auch das Verhältnis von leistbarem Leben wieder auf Kurs. Für ein sicheres und leistbares Zuhause sorgen zu können, ist der Grundanspruch in unserer Regierungsarbeit", betonte Babler abschließend.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer betonte, dass man in der Regierung gemeinsam am Wirtschaftsaufschwung arbeiten wolle: "Österreich muss zurück auf die Wachstumsspur. Denn: Nur Wachstum sichert Wohlstand, Arbeitsplätze und unseren Sozialstaat. Dafür müssen wir die Lohnstückkosten senken und die Lohn-Preis-Spirale durchbrechen. Entscheidend sind dafür wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation. Neben Energie und Lebensmitteln sind auch leistbare Mieten ein zentrales Thema. Denn sie sichern Kaufkraft und legen damit die Basis für unseren Standort."
Hattmannsdorfer verwies auch auf die Bedeutung der Bauwirtschaft als Konjunkturmotor: Sie schaffe Arbeitsplätze und sei ein wesentlicher Faktor zur Erhaltung des Wohlstandes. Daher gelte es, eine gute Balance bei den Maßnahmen zu finden, um sowohl leistbares Wohnen zu ermöglichen und die Kaufkraft zu stärken als auch eine Weiterentwicklung der Bauwirtschaft zu ermöglichen. Die Regierung werde ihr Augenmerk auch darauf legen, dass es im Altbau "klare Anreize" für Investitionen in Verbesserungen von Gebäuden, beispielsweise zur Reduktion von Energiekosten, gibt. Weiters sei die Wertsicherung ein wesentliches Thema: "Wir werden mit dieser Gesetzesinitiative auch mangelhafte und bestehende Wertsicherungsvereinbarungen klarstellen und sanieren."
Josef Schellhorn, Staatssekretär für Deregulierung, strich hervor: "Wenn man bei Pensionen und Gehältern auf die Bremse steigt, dürfen Preise in anderen Bereichen nicht davonrasen - daher die Geschwindigkeitsbeschränkung bei Mieten." Zugleich seien Anreize für Investitionen und Zuversicht zentral. Wichtig sei, dass nicht gewerbliche Vermieter mit bis zu 5 Objekten weiterhin befristete Mietverträge auf 3 Jahre abschließen können. Man habe hier eine "gute Balance zwischen Leistbarkeit und Verfügbarkeit gefunden".
Er betonte dabei auch die Schwerpunkte bei ökologischen Sanierungen: Investitionen müssten finanzierbar und wirtschaftlich sein. Künftig sollen Energiewerte im Mietpreis adäquat berücksichtigt und die Details dafür bis zum 1. Halbjahr 2026 finalisiert werden. Parallel bereite die Regierung ein großes Entbürokratisierungspaket vor - insbesondere zur Vereinfachung von Altbau- und Haussanierungen, um Ortskerne zu beleben statt weitere Speckgürtel-Zersiedelungen zu fördern. "Heute haben wir beide Ruder in die Hand genommen - das Anti-Teuerungs-Ruder und das Aufschwung-Ruder und sind ein gutes Stück vorangekommen", so Schellhorn.
Justizministerin Anna Sporrer kündigte beim Doorstep vor dem Ministerrat einen Gesetzesentwurf an, der die ungerechtfertigte Verwendung der Besitzstörungsklage aus Profitgründen beenden soll. Bei diesem Geschäftsmodell würden Autofahrerinnen und Autofahrern für das Wenden bzw. kurze Parken auf Privatgrund hohe Gebühren verrechnet oder mit Gerichtsverfahren bei Nichtbezahlung gedroht. Geplant ist, im Rechtsanwaltstarif die Bemessungsgrundlage insoweit zu senken, dass dem Besitzer, der ungerechtfertigt mit Klage droht, "der Gewinn quasi abgeschöpft wird".
Weiters werde der Rechtszug zum Obersten Gerichtshof eröffnet, um Rechtssicherheit zu schaffen: Dabei geht es um die Frage, wann eine Besitzstörung vorliegt und wann nicht. Derzeit würden noch 13 Landesgerichte mitunter unterschiedlich entscheiden, das müsse klar geregelt werden. "Es geht darum, dass wir das Institut der Besitzstörung erhalten, aber den Missbrauch hintanhalten wollen. Es tut dem Rechtsstaat nicht gut, wenn mit Klagen gedroht wird, die ungerechtfertigt sind", fasste Sporrer die wesentlichen Beweggründe der Bundesregierung zusammen. Die Justizministerin appellierte abschließend, im Falle eines entsprechenden Aufforderungsschreibens, nicht zu bezahlen und sich an die Arbeiterkammer oder an die Automobilclubs zu wenden, um abzuklären, ob die Besitzstörungsklage gerechtfertigt sei.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer hob ebenfalls zum Thema der Besitzstörungsklage hervor, dass dieser Art von Geschäftsmodell "ein Riegel vorgeschoben" werden müsse. "Unsere Rechtsordnung ist dazu da, Menschen zu schützen und nicht daraus ein Geschäft zu machen und Profit herauszuschlagen." Gerade bei den Besitzstörungsklagen verzeichne man einen deutlichen Anstieg, es sei daher wesentlich, sich diesem Thema kritisch anzunehmen.
In einem weiteren Schritt habe sich die Regierung darauf verständigt, sich mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auseinanderzusetzen. "Hier wird es vor allem um die Frage der Serienabmahnungen gehen", so der Wirtschaftsminister mit Verweis auf Urheberrechte und Datenschutzfragen. Dies würde sehr häufig Vereine betreffen. Daher wolle man auch in diesen Fragen für mehr Schutz sorgen "und damit den Rechtsstaat stärken", erläuterte Hattmannsdorfer.
Klubobmann Yannick Shetty begrüßte die heute gesetzten Schritte gegen missbräuchliche Besitzstörungsklagen, etwa bei irrtümlichem Einfahren auf Privatgrund. "Wir öffnen mit den Schritten, die wir heute setzen, den Weg dafür, dass diese Praktiken nicht mehr stattfinden können", sagte Shetty. Fälle, in denen "kein Schaden entstanden" sei, würden von großen Kanzleien genutzt, um Menschen einzuschüchtern, das sei rechtsmissbräuchlich. Die Maßnahme sei "ein erster Schritt von mehreren" aus dem Regierungsprogramm, um unlautere Methoden zu unterbinden - "ein guter Tag, der für Betroffene ein großes Ärgernis aus der Welt schafft."
Bilder vom Pressefoyer sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.