04/27/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/27/2026 05:17
Aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes und in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur geben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bei der Veröffentlichung von Strom-Regelreservegeboten seit dem 28.11.2025 nicht mehr an, aus welchem der vier Übertragungsnetze, d.h. aus welcher der vier deutschen "Regelzonen", das betreffende Gebot stammt.