06/19/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/19/2026 03:46
Fünf Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis bei der Arbeit angetroffen
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Sabine Mattil
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Hauptzollamt Stralsund
Am 4. Juni 2026 führten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleuser und der Ausländerbehörde Stralsund eine Prüfung in einem asiatischen Restaurant im Landkreis Vorpommern-Rügen durch.
Vor Ort trafen die Beamten auf zehn asiatische Personen. Fünf Personen konnten auf Befragen keinerlei Ausweisdokumente vorlegen. Zwei angetroffene Personen verfügten zwar über einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis, welche sich jedoch örtlich auf Trittau (Schleswig-Holstein) beschränkte.
Die fünf Personen ohne Ausweisdokumente wurden zur Ausländerbehörde nach Stralsund gebracht, um mittels biometrischer Identitätsfeststellung anhand von Fingerabdrücken (Fast-ID) oder der Eintragung im Ausländerzentralregister ihre Identität feststellen zu können. Für eine Person konnte dabei die Identität ermittelt werden. Die vier weiteren Personen wurden durch die Ausländerbehörde erfasst.
Neben eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des unerlaubten Aufenthalts erhielten die fünf Asiaten im Anschluss eine Ausreiseaufforderung, nach der sie Deutschland innerhalb von sieben Tagen verlassen müssen.
Gegen die zwei Personen, deren Arbeitserlaubnis örtlich auf Trittau beschränkt war, werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Mit einem Ermittlungsverfahren wegen Einschleusens von Ausländern und Personen sieht sich auch der Arbeitgeber konfrontiert. Neben den aufenthaltsrechtlichen Verstößen besteht zudem der Verdacht, gegen sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel Sofortmeldung und Aufzeichnungspflichten, verstoßen zu haben sowie der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Zusatzinformation
Illegal Beschäftigte und ihre Auftraggebenden schädigen alle: Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern, gefährden Arbeitsplätze. Kein Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordentlich beschäftigt, kann gegen Schwarzarbeiter konkurrieren.