07/29/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/29/2026 05:31
29. Juli 2026
1. August-Feiern, wie hier auf dem Rütli, finden statt, jedoch ohne Feuerwerk. Die Waldbrandgefahr bleibt sehr gross • Foto: Keystone-SDADepartement Bau und Umwelt • Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die aktuelle Waldbrandgefahr weiterhin als sehr gross. Das Feuern im Freien ist verboten. Es gilt ein Feuerwerksverbot.
Die am Wochenende gefallenen Niederschläge fielen gering aus. Bis zum 1. August und darüber hinaus werden hohe Temperaturen erwartet und es sind kaum Niederschläge in Aussicht. Das absolute Feuerverbot bleibt weiterhin in Kraft. Es umfasst auch das Abbrennen von Feuerwerk und Flugkörpern wie Himmelslaternen sowie das Entzünden von Höhenfeuern am 1. August.
Feueraktivitäten im Freien bergen ein sehr grosses Risiko für Wald- oder Flurbrände. Die hohen Temperaturen und die niederschlagsarme Witterung der letzten Wochen haben die Waldbrandgefahr auf hohem Niveau erhalten. Die Entzündbarkeit der trockenen Vegetation ist im gesamten Kantonsgebiet sehr gross. Funkenflug eines Feuers, von Feuerwerk oder weggeworfene Raucherwaren können ein Feuer entfachen und zu einem Waldbrand führen.
Zum Schutz der Wälder und der Bevölkerung hat die glarnerSach am 16. Juli 2026 für den ganzen Kanton ein Feuerverbot im Freien erlassen. Das Verbot umfasst auch das Abbrennen von Feuerwerk. Das Verbot gilt für das ganze Kantonsgebiet und bis auf Widerruf.
>>Verfügung Feuerverbot Glarnersach.pdf
Die Bevölkerung wird aufgerufen, sich strikt an das Feuerverbot zu halten und Beobachtungen von Feueraktivitäten umgehend der Kantonspolizei unter der Nummer 117 zu melden.
Für nächste Woche sind hohe Temperaturen und kaum Niederschläge prognostiziert. Die Waldbrandgefahr bleibt weiterhin sehr gross. Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die Lage laufend neu.
Nein
Nein
Ja, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Das bedeutet, dass in Waldhütten, das Feuern in offenen Cheminées aufgrund des möglichen Funkenfluges nicht erlaubt ist.
Ja, sofern auf einem nicht brennbaren Untergrund (Beton, Fels, Kies) grilliert und ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird.
Ja, sofern die Nutzung sicher erfolgt.
Nein
Nein. Das Entfachen von land- und forstwirtschaftlichen Räumungsfeuern ist auf dem gesamten Kantonsgebiet untersagt.
Nein. Das Entfachen von 1.August- und Höhenfeuern ist im ganzen Kanton untersagt.
Ja, Feuerwerk darf verkauft werden.
Nein. Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im ganzen Kanton verboten.
Nein. Das Steigenlassen von Himmelslaternen und -fackeln ist im ganzen Kanton verboten.
>> Kantonale Website zur aktuellen Waldbrandgefahrenstufe
Medienkontakt
Daniel Hartenbach, Abteilung Wald und Naturgefahren: 055 646 64 55 I daniel.hartenbachNULL@gl.ch