Kanton Glarus

07/29/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/29/2026 05:31

Kein Feuerwerk am 1. August: Waldbrandgefahr bleibt sehr gross

Kein Feuerwerk am 1. August: Waldbrandgefahr bleibt sehr gross

29. Juli 2026

1. August-Feiern, wie hier auf dem Rütli, finden statt, jedoch ohne Feuerwerk. Die Waldbrandgefahr bleibt sehr gross • Foto: Keystone-SDA

Departement Bau und Umwelt • Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die aktuelle Waldbrandgefahr weiterhin als sehr gross. Das Feuern im Freien ist verboten. Es gilt ein Feuerwerksverbot.

Kein Feuerwerk und Höhenfeuer am 1. August

Die am Wochenende gefallenen Niederschläge fielen gering aus. Bis zum 1. August und darüber hinaus werden hohe Temperaturen erwartet und es sind kaum Niederschläge in Aussicht. Das absolute Feuerverbot bleibt weiterhin in Kraft. Es umfasst auch das Abbrennen von Feuerwerk und Flugkörpern wie Himmelslaternen sowie das Entzünden von Höhenfeuern am 1. August.

Die Waldbrandgefahr bleibt sehr gross

Feueraktivitäten im Freien bergen ein sehr grosses Risiko für Wald- oder Flurbrände. Die hohen Temperaturen und die niederschlagsarme Witterung der letzten Wochen haben die Waldbrandgefahr auf hohem Niveau erhalten. Die Entzündbarkeit der trockenen Vegetation ist im gesamten Kantonsgebiet sehr gross. Funkenflug eines Feuers, von Feuerwerk oder weggeworfene Raucherwaren können ein Feuer entfachen und zu einem Waldbrand führen.

Feuerverbot im Freien

Zum Schutz der Wälder und der Bevölkerung hat die glarnerSach am 16. Juli 2026 für den ganzen Kanton ein Feuerverbot im Freien erlassen. Das Verbot umfasst auch das Abbrennen von Feuerwerk. Das Verbot gilt für das ganze Kantonsgebiet und bis auf Widerruf.
>>Verfügung Feuerverbot Glarnersach.pdf

Das Feuerverbot umfasst folgende Massnahmen:

  • Keine Feuer im Freien
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk
  • Kein Einsatz von Kohle- / Einweggrills
  • Keine 1. August Höhenfeuer
  • Kein Steigenlassen von Himmelslaternen
  • Kein Wegwerfen von Raucherwaren

Die Bevölkerung wird aufgerufen, sich strikt an das Feuerverbot zu halten und Beobachtungen von Feueraktivitäten umgehend der Kantonspolizei unter der Nummer 117 zu melden.

Lage wird laufend neu beurteilt

Für nächste Woche sind hohe Temperaturen und kaum Niederschläge prognostiziert. Die Waldbrandgefahr bleibt weiterhin sehr gross. Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die Lage laufend neu.

Fragen und Antworten zum Feuerverbot

Feuerstellen

Ist das Feuern in einer befestigten Feuerstelle erlaubt?

Nein

Ist das Feuern an Gewässern erlaubt?

Nein

Ist das Feuern in offenen Cheminées in Gebäuden erlaubt?

Ja, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Das bedeutet, dass in Waldhütten, das Feuern in offenen Cheminées aufgrund des möglichen Funkenfluges nicht erlaubt ist.

Grills und Öfen

Ist das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills gestattet?

Ja, sofern auf einem nicht brennbaren Untergrund (Beton, Fels, Kies) grilliert und ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird.

Ist das Kochen mit Gas- und Elektrogrills, bzw. -öfen im Innern eines Gebäudes, eines Wohnwagens, Wohnmobils oder Foodtrucks im Wald oder in Waldesnähe erlaubt?

Ja, sofern die Nutzung sicher erfolgt.

Ist das Grillieren mit Holzkohlegrills, Smokern und Einweggrills erlaubt?

Nein

Land-/Forstwirtschaftliche Räumungsfeuer

Ist das Entfachen von land- und forstwirtschaftlichen Räumungsfeuern erlaubt?

Nein. Das Entfachen von land- und forstwirtschaftlichen Räumungsfeuern ist auf dem gesamten Kantonsgebiet untersagt.

Feuerwerk und Höhenfeuer

Sind 1. Augustfeuer/Höhenfeuer erlaubt?

Nein. Das Entfachen von 1.August- und Höhenfeuern ist im ganzen Kanton untersagt.

Darf Feuerwerk verkauft werden?

Ja, Feuerwerk darf verkauft werden.

Ist das Abbrennen von Feuerwerk erlaubt?

Nein. Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im ganzen Kanton verboten.

Sind Himmelslaternen und -fackeln, die mit Feuer angetrieben werden, erlaubt?

Nein. Das Steigenlassen von Himmelslaternen und -fackeln ist im ganzen Kanton verboten.

>> Kantonale Website zur aktuellen Waldbrandgefahrenstufe

Medienkontakt
Daniel Hartenbach, Abteilung Wald und Naturgefahren: 055 646 64 55 I daniel.hartenbachNULL@gl.ch

Kanton Glarus published this content on July 29, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on July 29, 2026 at 11:31 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]