Bundesland Niedersachsen

09/26/2025 | Press release | Distributed by Public on 09/26/2025 07:39

Hauptverhandlungstermine der großen Strafkammern des Landgerichts Lüne-burg (I.) + Hinweis auf Sitzungstage der Zivilkammern (II.) - Vorschau 29. September – 2. Oktober 2025

PM Nr. 29/25


Richterin am Landgericht Edinger


I.

Dienstag, 30. September 2025

Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen einen 48 Jahre alten Angeklagten u.a. wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Mai 2025 in Soltau durch Auftürmen und Anzünden eines Bekleidungshaufens die im angrenzenden Zimmer schlafenden Zeugen in die Gefahr des Todes gebracht zu haben. Dass die beiden Mitbewohner durch das Feuer ums Leben kommen, habe der Angeklagte dabei in Kauf genommen. Hierzu ist es durch das zufällige Aufwachen eines Zeugen aber nicht gekommen.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Kammer hat drei Sachverständige hinzugezogen und zum ersten Verhandlungstermin sieben Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 01., 08. und 10.10.2025, jeweils 9.30 Uhr in Saal 21.

Az. 27 Ks 6/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl - 287)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich , soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

II.

Im Landgericht Lüneburg findet täglich eine Vielzahl öffentlicher Sitzungen der Zivilkammern statt. Die Termine können den jeweiligen Aushängen an den Sälen entnommen werden! U.a.:

Dienstag, 30.09.2025 , 12.00 Uhr, Saal 119, Az. 1 O 41/25: Güteverhandlung und ggf. mündliche Verhandlung; die Klägerin, ein Malereibetrieb, nimmt die beklagte Stadt Winsen/Luhe u.a. auf Vergütung für im Jahr 2024 ausgeführte Malerarbeiten an der Mehrzweckhalle/Zweifeldhalle in Winsen in Anspruch. Die Parteien streiten u.a. über Umfang von und Gründe für Verzögerungen.

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