06/24/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/24/2026 05:19
Zum 1. Januar 2026 wechselte die Zuständigkeit bei Eingliederungshilfen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) IX für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) Behinderungen (siehe Pressemitteilung vom 14. Januar 2026). Seitdem werden diese durch das Jugendamt vergeben. Betroffene Familien und freie Träger der Eingliederungshilfe profitieren dadurch von einer besseren Vernetzung, klaren Ansprechpersonen und effizienteren Verfahren. Eltern und Sorgeberechtigte erhalten Leistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe aus einer Hand.
Aufgrund der erfolgreichen Integration der Eingliederungshilfe in die regulären Strukturen des Jugendamtes wird das Infotelefon zum 30. Juni 2026 abgeschaltet. Das wurde im März 2025 eingerichtet und bot betroffenen Familien sowie Trägern der Eingliederungshilfe eine zentrale Anlaufstelle, um Fragen zu klären, Unsicherheiten abzubauen und Unterstützung bei der Antragstellung oder im Verfahren zu erhalten.
Familien wenden sich mit ihren Anliegen jetzt an den jeweils zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst. Für die Träger stehen die Kolleginnen und Kollegen der Jugendhilfeplanung sowie der Geschäftsstelle für Fragen zur Verfügung.
Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, dass die inklusive Lösung erfolgreich umgesetzt werden konnte. Dies zeigt die überwiegend positive Resonanz. Die inklusive Lösung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer barrierefreien und bedarfsgerechten Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf. Das Jugendamt Dresden setzt sich dafür ein, die Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu stärken.