07/03/2026 | Press release | Archived content
Sprecherinnen und Sprecher
• Staatssekretär Kornelius
• Haberlandt (BMG)
• Prühl (BMAS)
• Bowinkelmann (BMI)
• Druckenthaner (BMDS)
• Sachter (BMF)
• Hinterseher (AA)
• Lorenzat (BMWE)
• Dr. Noack (BMVg)
• Büddicker (BMV)
• Dr. Valdés Cifuentes (BMJV)
(Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Kornelius sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
StS Kornelius
(zu den Terminen des Bundeskanzlers) Am 6. Juli wird die Kabinettssitzung stattfinden. Sie wird also in der kommenden Woche bereits am Montag stattfinden, unter Leitung des Bundeskanzlers um 14 Uhr. Grund dafür sind die Termine am Dienstag und Mittwoch.
Am 7. und 8. Juli wird Bundeskanzler Merz am NATO-Gipfel in Ankara teilnehmen. Dort werden das Hauptthema die Fortschritte bei der Umsetzung der Beschlüsse des NATO-Gipfels von Den Haag sein. Es geht also um die Erhöhung der Verteidigungsausgaben und eine stärkere Verantwortungsübernahme der europäischen Alliierten für die gemeinsame transatlantische Sicherheit. Es wird außerdem um den Ausbau der Kapazitäten der Verteidigungsindustrie, eine engere Kooperation bei Rüstungsprojekten und schließlich natürlich um die militärische Unterstützung der Ukraine zur Verteidigung vor den russischen Angriffen gehen. Am kommenden Montag wird im Vorgriff auf den NATO-Gipfel hier in der Bundespressekonferenz ein Briefing stattfinden.
Frage
Herr Kornelius, eine organisatorische Frage zum NATO-Thema: Können Sie uns bitte auch die Uhrzeit des Briefings sagen?
StS Kornelius
Yes, Sir. 10 Uhr.
Zusatzfrage
Danke. - Jetzt die inhaltliche Frage: Die Bundesregierung hat ja angekündigt, und der Kanzler hat es am Mittwoch wiederholt, dass man noch einmal ein Finanzpaket für die Ukraine zusammenschnüren will. Der Außenminister hat sich dazu vorher auch geäußert. Eine Größenordnung von 30 bis 40 Milliarden Euro an bilateralen Hilfen war da angedacht. Wie zuversichtlich sind Sie, dass Sie diese Größenordnung an neuen Zusagen wirklich erreichen?
StS Kornelius
Die Vorbereitungen auf den Gipfel und auch die Ausgestaltung dieses Themas der Lastenübernahme und der Lastenverteilung laufen noch. Ich möchte jetzt diesem Thema nichts vorwegnehmen, bin aber zuversichtlich, dass die Verbündeten, die bereits jetzt schon einen starken Beitrag zur Unterstützung der Ukraine leisten, diese Dynamik fortsetzen und verstetigen werden.
Frage
Geht die Pflegereform am Montag ins Kabinett, oder was ist dabei genau der Fahrplan?
StS Kornelius
Ich kann Ihnen den Kabinettsfahrplan nicht final nennen, weil er prinzipiell immer erst am Vorabend final feststeht. Deswegen würde ich mich da jetzt ungern festlegen. Aber wir haben ja gesagt, dass die Pflegereform noch vor der Sommerpause eingebracht werden soll. Allerdings haben wir bis zur Sommerpause auch noch einige Kabinettssitzungen. Wir wollen ja auch nicht, dass Ihnen die Themen ausgehen.
Zusatzfrage
Bei den Krankschreibungen herrscht jetzt ein bisschen Verwirrung, ab welchem Tag man zum Arzt gehen muss, um sich eine Krankschreibung zu besorgen, und wie das genau aussieht. Können Sie aufklären, was da genau die Idee der Koalition ist?
StS Kornelius
In der Verabredung steht, dass es eine verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung gibt. Das heißt nicht, dass man am ersten Tag zum Arzt gehen sollte. Vielleicht sollte man das, wenn man krank ist, aber es besteht natürlich keine Pflicht. Das hat der Bundeskanzler gestern Abend auch in der Fernsehsendung gesagt.
Zusatzfrage
Zum Verständnis: Wie bekommt man dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die man ja schon am ersten Tag vorlegen muss?
StS Kornelius
Die muss man ab dem ersten Tag vorlegen. Es war auch früher, vor der Pandemie, so, dass man dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen musste. Ob man sie nach drei oder vier Tagen vorgelegt hat, war meiner Erinnerung nach nicht wichtig. Aber vielleicht kann das Gesundheitsministerium noch einmal die genauen zeitlichen Abläufe der bisherigen Regelungen klarstellen. Aber es heißt nicht, dass sie am ersten Tag vorgelegt werden muss.
Haberlandt (BMG)
Die Regelung dieses Aspekts liegt in der Zuständigkeit des BMAS, wenn es um die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen geht. Vielleicht können die Kolleginnen und Kollegen dazu an dieser Stelle mehr sagen. Das ist am Ende die Ordentlichkeit.
Zugleich können wir ergänzen, dass es auch weiterhin die Möglichkeit gibt, sich über eine Videosprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Sie hat heute bereits Vorrang vor der telefonischen Krankschreibung und soll auch gestärkt werden. Es ist ohnehin unser Anliegen, im Gesundheitswesen mehr digitale Angebote in die Versorgung und damit auch in die Arztpraxen zu bringen.
StS Kornelius
Ich möchte noch einmal betonen, dass die Ausgestaltung dieser Regelung natürlich erst bevorsteht. Das heißt, wir werden hier jetzt keinerlei Detailausformulierungen bieten können, die dem gesetzgeberischen Verfahren vorbehalten sind. Deswegen möchte ich darauf verweisen, dass das Ganze jetzt auf der Basis der Koalition, also der Parteichefs, beschlossen wurde. Das ist in diesem Augenblick kein Regierungshandeln. Deswegen sind wir hier, was alle Beschlüsse des Koalitionsausschusses angeht, begrenzt aussagefähig.
Frage
Direkt anschließend: Herr Haberlandt, können Sie uns aus der Sicht des Gesundheitsministeriums sagen, was Ihre Erklärung für diesen unterschiedlichen Krankenstand in den europäischen Ländern ist? Heute Morgen - ich glaube, Herr Frei hat es gesagt - ist wieder gesagt worden, dass Frankreich nur die Hälfte der Krankentage wie Deutschland habe. Gibt es bei Ihnen eine Erklärung dafür? Hängt das mit dem Alter oder mit dem Krankheitszustand der Gesellschaft zusammen? Womit?
Haberlandt (BMG)
Dazu kann ich hier ad hoc nichts sagen. Aber ich hake gerne bei uns im Haus noch einmal nach und will das dann nachreichen. Dieses Zahlenwerk und den Vergleich auf europäischer Ebene habe ich gerade nicht zur Hand.
Zusatz
Das wäre sehr gut, weil es eigentlich die Basis der Debatte ist, dass man erst einmal von den Zahlen ausgehend zu dieser Entscheidung kommt, dass man etwas ändern muss. Von daher müsste es eigentlich bei Ihnen irgendeine Erklärung geben.
Frage
Herr Kornelius oder auch das Bundesgesundheitsministerium: Beruht die Entscheidung zur Abschaffung der telefonischen Krankschreibung auf konkreten Zahlen? Können Sie beispielsweise auch sagen, wie viele Bundesbürger letztes Jahr tatsächlich auf dieses Mittel der telefonischen Krankschreibung zurückgegriffen haben?
StS Kornelius
Dazu gibt es Statistiken, die übrigens zeigen, dass nicht sehr viele darauf zurückgegriffen haben. Ich kann Ihnen die exakten Zahlen nicht liefern. Vielleicht ist das Gesundheitsministerium dazu in der Lage.
Haberlandt (BMG)
Wie ich eben schon sagte, würde ich das genaue Zahlenwerk auch nachreichen. Aber exakt: Die Zahlen sind nicht sonderlich hoch.
Um es vielleicht noch einmal kurz zu ergänzen: Hier geht es auch um ein Instrument, das während der Pandemie gegriffen hat. Dieses Instrument schafft man jetzt damit ab. Aber gleichzeitig, wie ich auch schon gesagt habe, gibt es die Möglichkeit der Videosprechstunde.
Zusatzfrage
Dann stellt sich natürlich die Frage, wieso man es, wenn die Zahlen so gering sind, dann überhaupt als Instrument nutzt.
Aber Kritiker monieren vor allem die ansteigende Bürokratie, die Gefahr, sich anzustecken, und dass das eher zu längeren Krankschreibungen führt. Was entgegnet der Kanzler diesen Kritikern?
StS Kornelius
Es gibt eine Fülle von Argumenten im großen Bereich des Gesundheitswesens, die für die eine oder andere Variante sprechen. Die Regierungskoalition hat sich jetzt für diesen Weg entschieden. Das ist der Weg, der auch schon vor der Pandemie in diesem Land galt. Die telefonische Krankschreibung war ein besonderes Instrument, um während der Pandemie Infektionen einzuschränken, die ja in dieser Phase sehr gefährlich waren. Der Weg zurück auf den Status quo ante bedeutet nicht, dass damit eine Verschlechterung der Situation einhergehen muss.
Frage
An das Gesundheitsministerium: Wenn Sie den Weg der Videokonferenz so betonen, ist es dann vorstellbar, dass man gar nicht zum Arzt gehen muss, um die Krankschreibung abzuholen, sondern dass man die Krankschreibung auch digital vom Arzt zugeschickt bekommt?
Die andere Frage ist: Wenn man nicht schon am ersten Tag zum Arzt gehen muss, aber die Krankschreibung vom ersten Tag an braucht, wie lange rückwirkend kann das dann funktionieren? Kann man heute "Lieber Arzt, ich brauche eine Krankschreibung für die vergangene Woche" sagen, oder gibt es dafür feste Fristen?
Haberlandt (BMG)
Nach meinem Stand gilt diese Frist, glaube ich, einen Tag rückwirkend. Aber ich denke, das BMAS ist informierter als ich, wie die genaue Regelung gerade aussieht.
Zu Ihrer Detailfrage, wie es dann weitergeht, hat der Regierungssprecher ja auch schon gesagt, dass die Regelungsinhalte jetzt erarbeitet werden. Das war eine Einigung der Koalitionäre, der Chefs. Jetzt wird das daraufhin erarbeitet, und dann können wir auch zu den Details weitere Dinge sagen.
Zusatzfrage
Und die erste Frage?
Haberlandt (BMG)
Entschuldigen Sie. Noch einmal, bitte.
Zusatzfrage
Kann man, wenn man schon eine Videokonferenz mit einem Arzt macht, dann auch die Krankschreibung online von ihm nach Hause geschickt bekomme? Gibt es diese Möglichkeit?
Haberlandt (BMG)
Wie gesagt, das sind Fragen, auf die die Antworten jetzt erarbeitet werden. Dazu werden wir uns dann gegebenenfalls äußern.
Frage
Ich habe noch eine Nachfrage zu der Verabschiedung derGesundheitsreform , die ja nächste Woche ansteht. Bewirken diese Beschlüsse von gestern, auch wenn sie von den Parteivorsitzenden stammten, noch einmal Änderungen im Paket der Gesundheitsreform, das nächste Woche auf der Agenda steht? Dabei geht es zum Beispiel um die Infarktprophylaxe. Auch diese Frage der Krankschreibung könnte theoretisch in dem Paket, das ja sehr umfangreich ist, mit abgehandelt werden. Ist das geplant, Herr Kornelius, Herr Haberlandt?
StS Kornelius
Ich glaube, die gesetzgeberische Umsetzung müssen wir jetzt den Fachleuten überlassen. Das wird jetzt natürlich sehr geprüft, überhaupt die Sequenz der Umsetzung der Koalitionsbeschlüsse. Wir haben es jetzt mit einer ganzen Fülle von Beschlüssen - auch mit den Beschlüssen der Alterssicherungskommission - zu tun. Dem können wir jetzt nicht vorweggreifen.
Zusatzfrage
Aber könnte es sein, dass es noch Änderungen gibt?
StS Kornelius
Wenn ich das jetzt potenziell einschließen würde, dann ergäbe das ein falsches Bild. Ich kann es fachlich schlicht nicht beurteilen.
Frage
In der geteilten deutschen Wirklichkeit aus privat und gesetzlich Versicherten, Beamten, Angestellten und Arbeitern muss man einmal sicherheitshalber nachfragen: Gelten alle diese Regelungen für Krankenschreibungen eigentlich auch uneingeschränkt für Beamte und Privatversicherte?
StS Kornelius
Da würde ich für den Status quo an die Fachhäuser geben.
Prühl (BMAS)
Ich kann insoweit helfen, als die Frage, ab wann eine Krankschreibung benötigt wird, im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt ist. Das ist ein Gesetz, das in der Federführung des Arbeitsministeriums liegt. Darin steht momentan - ich meine, es ist § 5 -, dass es nach dem dritten Tag gelten müsse. Es liegt aber natürlich auch in der Hoheit der Tarifparteien oder der Betriebe, das anders zu gestalten. Ob die Anwendung auch für Beamte existiert, ist, vermute ich, wiederum im Beamtenrecht geregelt. Das ist nicht Sache des BMAS.
Zusatzfrage
Also des Innenministeriums, oder?
Bowinkelmann (BMI)
Das müsste ich im Detail leider nachreichen.
Zusatz
Das würde ich gerne nachgereicht bekommen.
Frage
Das Informationsfreiheitsgesetz war gestern der Punkt 32 auf Ihrer Liste. Dazu gab es ja viel Kritik, unter anderem vom DJV. Die Rede war von einem Angriff auf die Pressefreiheit. Können Sie noch einmal erklären, was die geplanten Einschränkungen mit Staatsmodernisierung zu tun haben? Denn unter dieser Überschrift wurde das ja präsentiert.
StS Kornelius
Der Koalitionsausschusstext gibt Ihnen Aufschluss darüber, welche Zielsetzungen diese Reform haben wird. Es handelt sich natürlich nicht um eine Einschränkung der Pressefreiheit.
Zusatzfrage
Mir gibt das, ehrlich gesagt, keine richtige Auskunft. Können Sie vielleicht noch einmal erklären, was der Nutzen für die Bevölkerung ist, wenn Sie diese Änderungen vornehmen?
StS Kornelius
Das hat auch einen sicherheitspolitischen Hintergrund. Das sind auch Nachjustierungen, die wegen der veränderten Sicherheitslage notwendig sind. Wir müssen auch Mitarbeitende vor Anfeindungen und Drohungen schützen. Das IFG hat auch dazu geführt, dass Staatsbedienstete in einer Breite in die Öffentlichkeit gezogen werden, die für diese Personen gefährdend ist. Wir haben hier eine komplexe Bedrohungslage. Wir sehen einen Schutzbedarf vor allem im Bereich der kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr und der Terrorismusbekämpfung. Dem allem soll die Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes Rechnung tragen.
Frage
Können Sie vielleicht noch einmal erläutern, warum das jetzt in solch einem großen Reformpaket mit drinsteckt? Dadurch steht ja auch ein bisschen der Verdacht im Raum, dass das ein bisschen versteckt wurde. Das ist ja ein Thema, das durchaus sehr viel Transparenz verdient hätte, oder wie sehen Sie das?
StS Kornelius
Der Verdacht ist unbegründet. Die Fortentwicklung sieht ja auch vor, dass für alle, die ein Auskunftsrecht haben, das Auskunftsrecht erhalten bleibt.
Zusatzfrage
Warum genau macht man das jetzt in diesem Reformpaket? Gibt es einen Grund für den Zeitpunkt?
StS Kornelius
Es gibt sehr viele Staatsmodernisierungsaspekte, die da sind. Das ist natürlich auch sicherheitsrelevant. Es sind einige andere sicherheitsrelevante Aspekte da. Warum also nicht?
Frage
Ich habe eine Frage, wahrscheinlich an das Digitalministerium. Es geht um die Genehmigungsfiktion. Es gibt Berichte darüber, dass diese Genehmigungsfiktion, nach der eine Behörde innerhalb eines gewissen Zeitraums eine Entscheidung treffen muss - sonst gilt ein Antrag als genehmigt -, die paradoxe Folge hat, dass Behörden jetzt zunehmend Ablehnungen aussprechen, damit sie diese Frist nicht reißen. Gestern ist im Koalitionsausschuss die sehr weitreichende Entscheidung vorgestellt worden, dass man jetzt eine Viermonatsfrist hat. Gibt es innerhalb der Bundesregierung nicht die Befürchtung, dass nun statt des erhofften Effekts, dass Anträge schneller bewilligt werden, eine Welle von Ablehnungen auf uns zurollt? Wie will man das verhindern?
Druckenthaner (BMDS)
Der konkrete Punkt, den Sie ansprechen, betrifft, glaube ich, Änderungen im Verwaltungsverfahrensrecht, das beim Bundesinnenministerium liegt. Grundsätzlich ist es auch ein Ziel, das in der Föderalen Modernisierungsagenda ausgewiesen ist, dass nach einer gewissen Zeit - in der Föderalen Modernisierungsagenda sind drei Monate genannt - Anträge automatisch als genehmigt gelten, wenn Behörden nicht tätig werden. Das gibt Rechtssicherheit und Planungssicherheit, gerade bei Dingen, die turnusmäßig wiederkehren, also wenn man zum Beispiel Außengastronomie anmelden muss oder ein Gerüst aufbauen möchte. Das wird von den Ländern auch umgesetzt. Aus unserer Sicht ist das ein wichtiger Baustein, um Verwaltungen zu entlasten und um Unternehmen und Antragstellern Planungssicherheit zu geben.
Bowinkelmann (BMI)
Ich kann insofern nur ergänzen, dass bei diesem Vorhaben auch die Länder beteiligt und entsprechend die verwaltungsgesetzlichen Regelungen auf Landesebene möglichst geprüft und entsprechend überarbeitet werden. Der Prozess ist entsprechend langfristig angelegt, laut dem gestrigen Programm mit einem Beschlussziel bis Ende kommenden Jahres. Insofern sind solche Bedenken natürlich zu berücksichtigen. Es bleibt auch genügend Zeit, diese Bedenken zu berücksichtigen, sofern es sie denn gibt.
Zusatzfrage
Gibt es bei Ihnen ähnliche Einschätzungen, also dass die Gefahr droht, dass es im Alltag genau in die andere Richtung funktioniert?
Bowinkelmann (BMI)
Ich kann solch eine Einschätzung in keiner Weise bestätigen. Das würde ja diesem Beschluss von gestern widersprechen. Insofern teile ich das nicht.
Frage
Ich habe eine Frage, vermutlich an das BMI: Die Obergrenze der Westbalkanregelung soll um die Hälfte reduziert werden - von jährlich 50 000 auf 25 000 Personen, die pro Jahr kommen können. Ich hätte dafür gerne eine genaue Erklärung, bitte.
Prühl (BMAS)
Falls wir zuständig sind, müsste ich das nachreichen.
Bowinkelmann (BMI)
Die Regelung betrifft ja den Arbeitsmarktzugang und beinhaltet das Ziel, diesen abzupuffern. Insofern kann ich Ihnen jetzt zu der konkreten Ausgestaltung nicht mehr sagen, als auch in dem Beschluss von gestern zu lesen ist.
Zusatzfrage
Bewirkt man damit in Zeiten des Fachkräftemangels nicht das Gegenteil? Vielleicht können Sie noch etwas dazu ausführen. Was das Ziel ist, haben Sie ja jetzt angedeutet.
Bowinkelmann (BMI)
Das Ziel bleibt unverändert und ist auch schon im Koalitionsvertrag so festgelegt, also genau diese Balance zu finden, um den von Ihnen angesprochenen Fachkräftemangel zu decken, aber natürlich auch die Arbeitslosigkeit hier zu berücksichtigen. Deswegen wurde dieser Puffer eingebaut. Das ist sozusagen eine Feinjustierung, die jetzt vorgenommen werden soll.
Frage
Herr Kornelius, zu dem Thema Minijobs gab es gestern in der Pressekonferenz die Interpretation des CSU-Vorsitzenden, dass er sich eigentlich bestätigt fühlt, dass er Änderungen gegenüber dem Rentenpaket haben möchte. Wurde zwischen den Parteivorsitzenden vielleicht im Nachgang der Pressekonferenz Klarheit geschaffen, was man nun eigentlich mit den Minijobs machen wird? Bleibt es bei der drastischen Einschränkung, wie es im Rentenpaket vorgesehen ist, oder interpretiert man das jetzt so, wie Herr Söder das getan hat, dass diese Änderungswünsche bei den Minijobs eigentlich weitgehend wieder kassiert werden?
StS Kornelius
Die Ausgestaltung der Minijobregel aus dem Rentenpaket wird jetzt im Detail über die Sommerpause hinweg und bis in den Herbst hinein vorgenommen. Dabei wird auch das Thema der Minijobs eine Feinjustierung erfahren. Dem kann und möchte ich jetzt nicht vorweggreifen.
Ich sehe diese Differenzen nicht unbedingt. Ich glaube, das Ziel der Koalition insgesamt ist, dass man der den Minijobs innewohnenden Gefahr einer Altersarmut durch die Nichtabsicherung im Rentensystem vorbeugt, also dass man die Menschen, die nur durch Minijobs abgesichert sind, nicht der Gefahr der Altersarmut aussetzt, und dass man gleichzeitig für das arbeitsmarktpolitische Instrument der Minijobs für die Bereiche, die notwendig sind, und vor allem für bestimmte Gruppen, die damit besonders angesprochen sind, wie Schüler und Studierende, eine gute Lösung findet, um sie weiter im Markt integriert zu halten.
Frage
Stichwort Punkt 17, Außenwirtschaft und Handelsschutz: Angekündigt wird ein robuster Schutz gegen unfairen Wettbewerb. Es geht hierbei offensichtlich um die Volksrepublik China. Der Bundesfinanzminister hat gestern wortwörtlich gesagt: Ich fordere seit Längerem einen robusten Umgang mit China. - Das werde nun folgen. Dabei geht es ja viel um die Europäische Union. Welche Initiativen der Bundesregierung in der EU werden wir in Bezug auf den robusteren Umgang mit China erleben?
StS Kornelius
Die Debatte in der Europäischen Union ist eine allgemeine Debatte über Marktungleichheiten und Marktzugänge. Es geht um Gewichtsverschiebungen, die wir global betrachten. Es handelt sich nicht um spezielle Länder. Handelspolitik ist natürlich europäische Politik. Deswegen wird jetzt auf dem europäischen Level mit den zuständigen Einheiten der Kommissare, aber auch hier mit den Fachministerien eine Lösung gesucht. Das geschieht unter Hochdruck, weil die Verschiebungen, die wir in diesen Fragen sehen, tatsächlich auch den deutschen Wachstumspfad und den Arbeitsmarkt sehr stark unter Druck setzen.
Zusatzfrage
Frau Sachter, wenn der Bundesfinanzminister gestern China ausdrücklich genannt hat, war das ein Versprecher, oder meinte er tatsächlich die Volksrepublik China?
Sachter (BMF)
Der Regierungssprecher hat das gerade gut dargelegt. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Im Übrigen stehen die Worte von Lars Klingbeil für sich.
Frage
Zur Entwicklung in Syrien: Wie reagiert die Bundesregierung auf einen israelischen Angriff in Syrien, Bombenanschläge in Damaskus und die Absicht der Netanjahu-Regierung, Palästinenser-Gefangene hinzurichten? Warum schweigt die Bundesregierung zu diesen Ereignissen?
Hinterseher (AA)
Herr Kollege, ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe. Wenn es um den gestrigen Terroranschlag in Damaskus mit neun Toten geht, dann würde ich gerne sagen, dass wir mit Bestürzung von diesem schrecklichen Anschlag in Damaskus mit zahlreichen Toten und Verletzten erfahren haben. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Opfern und bei deren Angehörigen. Deutschland ist - das wissen Sie - mit Syrien in besonderer Art und Weise verbunden und steht natürlich auch in diesen schweren Zeiten an der Seite der Syrerinnen und Syrer.
Ansonsten ist die Sicherheitslage in Syrien, trotz Verbesserungen in den vergangenen Monaten, natürlich weiterhin volatil. In bestimmten Landesteilen hat die Regierung in Damaskus weiterhin keine vollständige Kontrolle. Wir sehen aber zugleich auch Fortschritte bei den Bemühungen, alle bewaffneten Gruppen im Land unter die Kontrolle der Regierung zu stellen und daneben die staatlichen Sicherheitskräfte aufzubauen und sie so weit auszubauen und zu professionalisieren, dass sie ihrer Rolle in einem syrischen Staat gerecht werden können.
Frage
An das Digitalministerium: Die diesjährige Ecosia-Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass praktisch alle Bundesministerien und -behörden ausschließlich US-Browser nutzen und nur etwa 16 Prozent eine europäische Suchmaschine als Standard gesetzt haben. Diese komplette US-Dominanz bei Browsern und Servern will die Bundesregierung erklärtermaßen ändern. Welche konkreten Schritte gibt es bisher und in welchem Zeitrahmen, um diese Abhängigkeit zu verringern?
Druckenthaner (BMDS)
Ganz allgemein kann ich Ihnen dazu sagen, dass die IT-Architekturrichtlinie des Bundes keine Vorgaben hinsichtlich des zu verwendenden Browsers macht. Es ist den einzelnen Häusern freigestellt, welche Browser sie einsetzen. Wir testen aber im Digitalministerium auch offene Browser, auch offene Arbeitsplätze. An 200 Arbeitsplätzen testen wir aktuell zum Beispiel openDesk. Das ist ein Prozess, den wir uns anschauen. Es ist erklärtes Ziel dieser Bundesregierung, die digitale Souveränität zu stärken. Das tun wir, indem wir auch offene Lösungen testen.
Zusatzfrage
Zum Stichwort der digitalen Souveränität: Nach Angaben der Bundesregierung hat der Bund allein im letzten Jahr fast eine halbe Milliarde Euro für Microsoft-Lizenzen ausgegeben. Das ist im Verhältnis ein massiver Anstieg zu den Vorjahren. 2023 lag man beispielsweise noch bei lediglich 274 Millionen Euro. Wie erklärt die Bundesregierung diesen massiven Anstieg bei gleichzeitiger Verkündung von zunehmender digitaler Souveränität?
Druckenthaner (BMDS)
Wir haben laufende Verträge mit Microsoft, die durch die Vorgängerregierung im letzten Jahr geschlossen wurden. Der Rahmenvertrag wurde auf vier Jahre geschlossen und ausgelegt. Ich habe schon gesagt: Wir testen parallel offene Office-Suiten. Das ist der eine Ansatz.
Der Preisanstieg - dazu muss ich noch einmal nachschauen - hat natürlich auch etwas mit allgemeinen Preissteigerungen zu tun. Das hat mit Beschaffungen der einzelnen Häuser und mit Bestellungen zu tun. Das müsste ich Ihnen im Detail nachreichen. Der Anstieg an sich ist aus meiner Sicht nicht belegt. Wir haben hier regelmäßig kontinuierliche Kosten, die natürlich für die Nutzung der Dienste anfallen.
Zusatz
Gern eine Nachreichung zu den Zahlen!
Frage
Ich habe eine Frage an die Bundesregierung. Herr Kornelius, als die Haushälter in der vergangenen Woche grünes Licht für den Einstieg des Bundes bei KNDS gegeben haben, haben sich einige Haushälter ein bisschen darüber beklagt, dass der Druck so groß sei, dass die Eile sehr groß sei. Jetzt ist der Börsengang verschoben worden. Wie bewertet und sieht die Bundesregierung diese Verschiebung?
Ich würde meine zweite Frage gleich anschließen: Was heißt das jetzt? Mich würde auch die Meinung des Wirtschaftsministeriums und des BMVg interessieren.
StS Kornelius
Die Bundesregierung hat natürlich zur Kenntnis genommen, dass KNDS den geplanten Börsengang vorerst aussetzen wird und die derzeitigen Anteilsinhaber die Stabilisierung der Marktbedingungen abwarten wollen. Die Bundesregierung respektiert die Entscheidung, den Börsengang zu pausieren, ist aber weiterhin daran interessiert, gemeinsam mit den französischen Partnern das Unternehmen in eine erfolgreiche Zukunft zu führen.
Die Bundesregierung hat ja, wie Sie wissen, gemeinsam mit Frankreich und den deutschen Anteilseignern Eckpunkte für eine Beteiligung festgelegt. Diese Eckpunkte sehen ausgewogene Einflussrechte von Deutschland und Frankreich vor. Die Verhandlungen, die diesen Eckpunkten vorausgegangen sind, fußten auf der Erwartung eines erfolgreichen Börsengangs, und wir gehen davon aus, dass das Unternehmen diesen Börsengang weiterhin in Betracht zieht.
Lorenzat (BMWE)
Ich schließe mich dem, was der Regierungssprecher gesagt hat, natürlich an. Ich kann noch hinzufügen, dass sich die Bundesregierung ja intern darauf verständigt hatte, nach dem Börsengang einen 40-prozentigen Anteil zu erwerben, und daran halten wir auch fest, weil KNDS eben von großer Bedeutung für die Sicherheitsinteressen Deutschlands ist.
Dr. Noack (BMVg)
Aus Sicht des BMVg kann ich diesen Aussagen nichts weiter hinzufügen.
Frage
Herr Kornelius, offenbar kommt vielen an der Börse das Konstrukt, das jetzt gewählt wurde, gerade zwischen Deutschland und Frankreich, als zu kompliziert vor. Deswegen scheint es weniger attraktiv zu sein, dort einzusteigen oder bei Aktien zuzugreifen, als erhofft wurde. Würde die Bundesregierung denn auch nachjustieren, damit ein Börsengang dann überhaupt möglich wird?
StS Kornelius
Das sind Spekulationen über Motive von Anlegern, die wir hier in keiner Weise befördern bzw. lenken wollen. Deswegen, glaube ich, ist diese Hypothese nicht unbedingt belastbar. Die Bundesregierung hat ein stabiles Konstrukt geschaffen, gemeinsam mit Frankreich. Sie hält an dieser Konstruktion fest. Die Motive für die Verschiebungen des Börsengangs könnten sehr vielfältig sein.
Frage
Soweit wir den DFB verstehen, ist der Bundestrainer Julian Nagelsmann zurückgetreten. Ich hätte gerne eine Reaktion, Herr Kornelius.
StS Kornelius
Stellen Sie sich vor: Wir sind darauf vorbereitet! - Der Bundeskanzler dankt Julian Nagelsmann für sein Engagement und den Einsatz als Bundestrainer der Nationalmannschaft in den letzten Jahren. Die Entscheidung über eine Nachfolge trifft der DFB, wie Sie wissen. Eine solche Personalentscheidung fällt in die Autonomie der Sportverbände. Wir wissen, dass der DFB angekündigt hat, diese Entscheidung zeitnah zu präsentieren. Dem sehen wir entgegen.
Zusatzfrage
Trotzdem findet sich im Kalender der Staatsministerin Schenderlein für kommende Woche der Termin "Traineroffensive". Deshalb traue ich mich einfach einmal, nachzufragen, ob da möglicherweise doch Kandidaten gehandelt werden.
StS Kornelius
Wissen Sie, es gibt in diesem Land sehr viele Trainer und auch sehr viele Kommentatoren. Ich glaube, dass sich die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt dem breiten Thema "Trainer und Breitensport" widmet. Deswegen besteht da kein unmittelbarer Zusammenhang.
Frage
Herr Nagelsmann hat ja selbst heute Morgen seinen Rücktritt schon angeboten. Würden Sie sagen, das ist vorbildlich?
StS Kornelius
Ich habe über die Hintergründe der Entscheidung keinerlei eigene Kenntnisse und entziehe mich daher auch einer Bewertung.
Frage
Ich habe eine Frage an Herrn Hinterseher, und zwar hat die US-Einwanderungsbehörde ICE mitgeteilt, dass ein 85 Jahre alter Deutscher, der sich angeblich illegal in den USA aufgehalten hat - der Name ist Adrian Andreas Florian -, in ihrem Gewahrsam gestorben sei. Kennen Sie den Fall, und was sagen Sie dazu?
Hinterseher (AA)
Ja, wir kennen den Fall. Unsere Kolleginnen und Kollegen vom Generalkonsulat in Houston waren mit dem Fall auch befasst und haben die Person konsularisch betreut. Aber ich bitte Sie um Verständnis, dass es in diesem Fall wie in allen Einzelfällen so ist, dass wir uns aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zu Details nicht äußern können.
Frage
Herr Hinterseher, Sie haben gesagt, dass es eine konsularische Betreuung gibt. Können Sie uns denn sagen, wie viele Deutsche noch im Gewahrsam von ICE sind?
Hinterseher (AA)
Das kann ich Ihnen nicht sagen, weil wir dazu - - - Ich meine, wir können ja auch nur, wenn wir aktiv damit betraut werden, Auskunft geben. Das heißt, diese Frage müssten Sie direkt an ICE richten. Wir haben Kenntnis von den Fällen, die uns zur Kenntnis gelangen. Ich kann Ihnen aber gerade keine Statistik dazu darbieten. Aber es gibt natürlich auch eine gewisse Fluktuation, und oft sind diese Fälle deutlich kurzlebiger. Insofern gibt es da keinen aktuellen Wasserstand, den ich Ihnen mitteilen kann.
Zusatzfrage
Könnten Sie nicht vielleicht doch nach der Zahl der von Ihnen konsularisch betreuten Deutschen in ICE-Gewahrsamen nachfragen?
Hinterseher (AA)
Ich kann versuchen, das in Erfahrung zu bringen, aber ich bin skeptisch, ob wir das im Laufe der Sitzung nachreichen können.
Frage
Herr Hinterseher, der Begriff "konsularische Betreuung" klingt immer sehr abstrakt. Könnten Sie uns beschreiben, was das grundsätzlich genau bedeutet? Man geht also dorthin, Diplomatinnen und Diplomaten sind dort vor Ort und treffen sich mit den Betroffenen. Wie funktioniert das?
Hinterseher (AA)
Da stehen Kolleginnen und Kollegen, die eben an den Konsulaten auf solche Betreuung vor Ort spezialisiert sind, zur Verfügung und machen dann zum Beispiel Besuche. Das gibt es in verschiedenen Facetten und Ausgestaltungen. Deswegen gestaltet sich das auch je nach Land unterschiedlich, je nachdem, wie der Zugang ist. Deswegen gibt es jetzt keine generelle Antwort darauf, wie konsularische Betreuung allgemein aussieht. Aber das wichtigste Element ist der persönliche Kontakt mit den Betroffenen.
Zusatzfrage
Wie gestaltet sich der Zugang in den Vereinigten Staaten Ihrer Erfahrung nach?
Hinterseher (AA)
Das kann ich Ihnen hier aus dem Stand nicht darbieten. Dafür müsste ich die Kolleginnen und Kollegen fragen, ob wir eventuell etwas nachzureichen haben. Aber im Grunde bekommen wir, aber das ist jetzt - - - Ich kann Ihnen das im Einzelfall nicht sagen, weil jeder Fall irgendwie anders gelagert ist. Deswegen würde ich mich gerne darauf zurückziehen, dass ich sage: Ich schaue, was ich in Erfahrung bringen kann, und würde Ihnen das dann nachreichen.
Frage
Laut der Mitteilung von ICE hat der Mann versucht, ohne gültige Papiere oder offenbar ohne Visum in die USA einzureisen. Hat denn das Generalkonsulat ihn dabei unterstützt, diese Unterlagen zu bekommen?
Hinterseher (AA)
Wie gesagt, ich würde gerne noch einmal das betonen, was ich gerade eben gesagt hatte: Mit Blick auf den Einzelfall würde ich hier nichts weiter ausführen.
Vielleicht noch einmal zu Ihrer Frage, Herr Kollege: Es gilt dann natürlich auch immer, dass ein elementarer Teil der konsularischen Betreuung auch die Vermittlung eines Rechtsbeistandes im jeweiligen Rechtssystem ist.
Frage
Ich wüsste gerne, weil ich darüber nicht so ganz den Überblick habe, ob das der erste Todesfall ist.
Hinterseher (AA)
Auch das müsste ich Ihnen gegebenenfalls nachreichen.
Zusatzfrage
Wenn diese Schwere erreicht ist, erfordert das dann grundsätzlich einen Dialog mit den USA, also jenseits dieses Einzelfalls? Ist das ein Moment, in dem das AA dann in einen stärkeren Austausch tritt?
Hinterseher (AA)
Wie gesagt, wir würdigen alle Umstände des Einzelfalles, aber ich kann hier zum Einzelfall selbst nichts ausführen.
Frage
Ich habe eine Frage an Herrn Kornelius zu einem Thema, das, glaube ich, Mittwoch schon einmal Thema war, nämlich ein angebliches oder tatsächliches, wie auch immer, Gespräch zwischen dem Bundeskanzler und Herrn Döpfner. Da diese Diskussion ja jetzt weiterging, auch noch mit Veränderungen, was Angaben darüber anging, wann dieses Gespräch stattgefunden haben soll, wollte ich nachfragen, ob es seitens der Bundesregierung dazu eine neue Einlassung gibt.
StS Kornelius
Wie Sie wissen, geben wir über Termine und Inhalte nicht öffentlicher Begegnungen des Bundeskanzlers in der Regel keine Auskunft. Das ist die Position. Angesichts der Spekulationen und auch des gewissem Maßes an Irrationalität, die damit verbunden ist, möchte ich mitteilen, dass es in diesem Frühjahr einen Termin zwischen dem Bundeskanzler und dem Vorstandsvorsitzenden von Axel Springer SE, Herrn Döpfner, gegeben hat. Das war der einzige Termin in dieser Amtszeit. Über die Inhalte des Gesprächs wurde Vertraulichkeit vereinbart. Daran halten wir uns auch weiterhin. Allerdings müssen wir auch angesichts der überschäumenden Spekulationen feststellen, dass die Wiedergabe des Gesprächs nicht korrekt ist.
Zusatzfrage
Das provoziert natürlich dann die Nachfrage, dass man trotz der Vertraulichkeit gerne wissen würde, was denn korrekt wäre.
Herr Kornelius, können Sie auch sagen, ob der Bundeskanzler in seiner Amtszeit denn auch andere Chefs von Verlagshäusern getroffen hat?
StS Kornelius
Der Bundeskanzler trifft sehr viele Menschen in seinem Leben, und er trifft auch sehr viele Medienmenschen in seinem Leben, Korrespondenten, aber auch Verlagsvertreter. Insofern ist ein Treffen mit dem Vorstandsvorsitzenden von Springer keinerlei Besonderheit.
Frage
Herr Kornelius, ich bin jetzt ein bisschen verwundert, weil Herr Hille vor zwei Tagen an dieser Stelle auf dieselbe Frage, ob es das Treffen gegeben habe und ob es dieses Zitat von Herrn Döpfner gegeben habe, nur "Absoluter Blödsinn!" geantwortet hat, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.
StS Kornelius
Nein, das hat er so nicht gesagt. Herr Hille hat ein anderes Vokabular benutzt. Aber er hat sich natürlich auf den Inhalt bezogen. Das müssten Sie also noch einmal nachlesen. Aber ich habe ja auch zu den Inhalten gesagt, dass Sie das Gespräch nicht korrekt wiedergegeben haben, und damit drücke ich mich zurückhaltend dazu.
Frage
Aber der Kanzler hatte ja bei einem Termin einmal selbst öffentlich gesagt, dass er von Verlegern zu einem anderen Umgang mit der AfD aufgefordert wird. Können Sie das bestätigen?
StS Kornelius
Das hat der Bundeskanzler so nicht gesagt. Das genaue Zitat müssten Sie mir dann nennen.
Dieses ganze Thema hat ein Ausmaß erreicht, bei dem auch die Bundesregierung darauf hinweist, dass Gerüchte von Fakten zu trennen sind.
Frage
Generalbundesanwalt Jens Rommel hat jetzt Anklage gegen den mutmaßlichen Nord-Stream-Saboteur Serhij K. erhoben. Die Bundesanwaltschaft wertet die Sprengung der Nord-Stream-Pipeline mittlerweile als Kriegsverbrechen einer ukrainischen Kommandoeinheit gegen zivile Infrastruktur unter Befehl aktiver Offiziere und geht davon aus, dass das Ganze mit hoher Wahrscheinlichkeit staatlich gesteuert war. Da würde mich interessieren, welche politischen und diplomatischen Konsequenzen denn die Bundesregierung aus dieser Bewertung für ihr Verhältnis zur Ukraine zieht, und werden gegebenenfalls bereits Gespräche über dieses Thema geführt?
StS Kornelius
Herr Kollege, wir kommentieren die Anklageschrift nicht. Die zuständigen Ermittlungsbehörden machen weiter ihre Arbeit, der Rechtsstaat nimmt seinen Lauf, und wir warten die Ergebnisse im Rahmen dieses rechtsstaatlichen Verfahrens weiter ab.
Zusatzfrage
Dann ganz unabhängig vom laufenden Strafverfahren: Bewertet die Bundesregierung denn die Sprengung kritischer deutscher ziviler Energieinfrastruktur durch Angehörige oder Beauftragte eines Partnerstaates als einen Vorgang, der an sich grundsätzlich politische Konsequenzen im bilateralen Verhältnis haben sollte?
StS Kornelius
Herr Kollege, diese Frage lässt sich nicht abstrakt beantworten, weil sie natürlich in einem klaren Zusammenhang gestellt wird, und deswegen werde ich sie nicht politisch kommentieren.
Frage
Herr Bundeskanzler Merz hat letzte Woche zur Einfrierung der Frontlinie aufgerufen, und diese Woche erhalten wir in den Nachrichten diesen Vorwurf von der Staatsanwaltschaft. Ist es ein purer Zufall, dass dieser Vorwurf gerade jetzt erschienen ist?
StS Kornelius
Welcher Vorwurf? Der Staatsanwaltschaft?
Zusatz
Die Anklage.
StS Kornelius
Wie gesagt, bei uns sind Strafverfahren unabhängig. Die Ermittlungsbehörden und die Staatsanwaltschaft arbeiten unabhängig und frei, und es gibt in keinerlei Form eine Absprache oder einen Zusammenhang.
Frage
Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Es geht um die Bahn und das 5G-Netz und mögliche Aufträge bzw. Zuschläge für chinesische Anbieter. Das hat in den letzten Wochen für Aufregung gesorgt. Jetzt gibt es ja eine erneute Sicherheitsdebatte im Zusammenhang mit China. Wir haben das bei dem CISPA-Institut im Saarland gesehen. Gestern ging es bei den Koalitionsgesprächen um eine härtere Haltung, was Handel angeht. Deswegen habe ich die Frage an das Verkehrsministerium, ob es denn für die Bahn irgendwelche Vorgaben gibt, dass bei der Modernisierung keine Huawei-Produkte mehr eingesetzt werden dürfen.
Büddicker (BMV)
Danke für die Frage. - Ich ordne das gerne erst einmal ein. 5G am Gleis, was ja für Reisende gilt, wird im Zuge dessen umgestellt, wenn das neue Kommunikationssystem der Bahn umgestellt wird. Aktuell existiert ja dieses System GSMR, das auf 2G-Basis läuft, und geplant ist, dass man eben sozusagen auf das zukünftige System mit der Abkürzung FRMCS umsattelt. Das neue soll eben auch auf 5G-Basis laufen.
Dazu muss man sagen, dass es bei diesem alten System im Prinzip so ist, dass das alles über die DB InfraGO lief und läuft, eben auch die Auswahl der Komponenten. Das heißt also, welche Komponenten genau verbaut wurden und von welchen Herstellern, müssten Sie im Detail bei der Bahn in Erfahrung bringen.
Jetzt, mit dem neuen System, ist es eben so, dass darüber eine enge Abstimmung mit dem BMV erfolgt. Wir werden hier also eine Strategie des "derisking" verfolgen und wollen damit eben ganz klar die Abhängigkeit von anderen Ländern und von einzelnen Herstellern vermeiden. Das ist eben auch Teil der China-Strategie der Bundesregierung.
Zusatzfrage
Darf ich noch einmal konkret nachfragen? Heißt das, dass das der Bahn quasi untersagt wird oder dass im Einverständnis mit der Bahn festgelegt wird, dass keine Komponenten mehr von chinesischen Anbietern eingebaut werden?
Büddicker (BMV)
Aktuell ist es so, dass wir uns eben im engen Austausch befinden und der Minister das Thema der Resilienz im Bahnverkehr ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt hat. Wir befinden uns da im engen Austausch, wie eben beschrieben. Wenn es darum geht, dass diese Umstellung erfolgt, tauschen wir uns mit der Bahn eng aus.
Zusatzfrage
Entschuldigung, ich habe es noch nicht ganz verstanden. Sie befinden sich also im engen Austausch mit der Bahn. Aber heißt das, dass die Bahn Vorgaben, also politische Vorgaben bekommt?
Büddicker (BMV)
Es gibt eben noch kein fertiges Konzept. Das ist eben an der Stelle noch nicht vorhanden. Alles wird jetzt eben darauf vorbereitet, wie diese Ausschreibung dann genau vonstattengehen wird. Es wird eben so sein, dass es eben eine Strategie dieses "derisking" gibt und dass wir klar im Fokus haben, dass eben vermieden werden soll, eine Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu haben.
Frage
Ich versuche es auch noch einmal konkret: Ist es politisches Ziel Ihres Hauses, die Verbauung von chinesischen Komponenten bei der Bahn künftig zu verhindern?
Büddicker (BMV)
Noch einmal: Das befindet sich eben jetzt alles im Prozess. Die Umstellung auf dieses neue System, also eine finale Spezifikation, wird auch erst 2028 der Fall sein. Bis dahin muss ich Sie jetzt leider etwas vertrösten. Aber Ende des Jahres wird es dazu eben auch ein Konzept geben, und dann wird es ja auch öffentlich sein.
Frage
Frau Cifuentes, das Bundesjustizministerium hat auf eine IFG-Anfrage hin die vollständige Offenlegung der Kommunikation mit der Lobby-NGO HateAid im Kontext des geplanten Gesetzes gegen digitale Gewalt verweigert. In der Begründung heißt es, eine Veröffentlichung könne dazu führen, dass dadurch der Abstimmungs- und Beratungsprozess beeinflusst werde. Da würde mich interessieren, wie es denn Ministerin Hubig mit Blick auf ihr demokratisches Grundverständnis und vor allem aber auch das Informationsfreiheitsgesetz rechtfertigt, dass das ihr unterstehende Ministerium Dokumente zu einem laufenden Gesetzgebungsverfahren mit der Begründung zurückhält, man fürchte eine öffentliche Debatte und Kritik durch die Bundesbürger.
Dr. Valdés Cifuentes (BMJV)
Erst einmal muss ich da den Sachverhalt klarstellen. Die Antragstellerin hat, soweit sie einen Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz hatte, alle Dokumente erhalten.
Sie haben jetzt von der Befürchtung einer öffentlichen Debatte gesprochen. Das ist nicht der Ausschlussgrund. Die Ausschlussgründe stehen in § 3 und § 4 des Informationsfreiheitsgesetzes. Einer der hier einschlägigen Ausschlussgründe war, die regierungsinternen Abstimmungen und Beratungen nicht zu gefährden. Dabei geht es nicht um öffentliche Debatten. Das Gesetz gegen digitale Gewalt wird gerade erarbeitet bzw. der Referentenentwurf wurde vorgelegt, und die Länder- und Verbändebeteiligungen wurden durchgeführt. Die Stellungnahmen werden ausgewertet. Dazu laufen regierungsinterne Abstimmungen.
Zusatzfrage
Nur als Verständnisfrage: Das heißt, die Dokumente, die zurückgehalten werden, sind alles regierungsinterne Dokumente, keine, die die Kommunikation zwischen HateAid und dem Justizministerium betreffen. Habe ich Sie damit richtig verstanden?
Dr. Valdés Cifuentes (BMJV)
Nein, damit haben Sie mich nicht richtig verstanden.
Zuruf
Können Sie das noch darlegen? Es werden doch Sachen zurückgehalten.
Dr. Valdés Cifuentes (BMJV)
Wie gesagt, wurde der IFG-Antrag gestellt. Alle Dokumente, auf die die Antragstellerin Anspruch hatte, wurden herausgegeben.
Frage
(zum Treffen zwischen dem Bundeskanzler und dem Vorstandsvorsitzenden der Axel Springer SE) Herr Kornelius hatte ja eben versprochen, dass, wenn ich ihm das Zitat liefere, er das dann auch noch klarstellen kann. Dann können wir es auch abräumen. Das war zu Springer. Der Kanzler hat gesagt: Ich werde, auch wenn ich mittlerweile sogar aus einzelnen Verlagshäusern dazu aufgefordert werde, eine andere Mehrheit im Bundestag nicht suchen. - Das hat er im März gesagt.
Vorsitzende Buschow
Wenn wir wirklich so präzise werden, können Sie vielleicht auch den Ort, an dem es gesagt wurde, und das Datum genau nennen.
Zusatz
Ich habe das jetzt von "turi2" abgelesen.
Vorsitzende Buschow
Gut, es war also keine Bundestagsrede oder Ähnliches.
Zusatz
Nein, es war eine Vorstandssitzung, wahrscheinlich im Konrad-Adenauer-Haus, im März. Aber da Sie ja auch bestätigt haben, dass es das Treffen mit Herrn Döpfner gab, würde man jetzt schon gern wissen, ob das aus dem Treffen war oder wer sonst ihn dazu aufgefordert hat.
StS Kornelius
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Aussage des Bundeskanzlers und diesem Treffen. Der Bundeskanzler hat sich im Laufe dieses Jahres mehrfach zu seiner Position zur AfD geäußert. Er hat in vielfältigen Medienbeiträgen aus sehr vielen Verlagshäusern wahrgenommen, dass ein Wunsch nach einer Lockerung oder einer Veränderung der Brandmauerpolitik besteht. Er hat entsprechend seiner politischen Position diesem Wunsch widersprochen.
Frage
Herr Hinterseher, der kubanische Außenminister Bruno Rodríguez hat die Aussage des deutschen Außenministers, er sehe keine US-Blockade gegen Kuba, kritisiert und Wadephul eingeladen, den neuesten Bericht der Europäischen Union an den UN-Generalsekretär zu prüfen sowie sich über die Sanktionen zu informieren, die Washington im Zuge der US-Blockade gegen deutsche Unternehmen und Bürger verhängt hat. Dazu würde mich interessieren: Plant der Außenminister, diese Einladung des kubanischen Außenministers anzunehmen? Hat er sich bereits entsprechend informiert?
Hinterseher (AA)
Herr Kollege, der Außenminister war bereits entsprechend informiert. Wir haben die Aussagen zur Kenntnis genommen. Es ging hierbei um Sanktionspolitik.
Ich möchte noch einmal grundsätzlich darauf hinweisen, dass es eine Unterscheidung gibt. Ich glaube, dazu hat sich auch mein Kollege vor zwei Wochen geäußert, als Sie die Frage hier schon einmal gestellt hatten. Es ist wichtig, auch bei der Terminologie sauber zu bleiben, nämlich zwischen Sanktionspolitik und einer Blockade zu unterscheiden.
Zusatzfrage
Eine kurze Nachfrage: Bei der UN-Vollversammlung nächste Woche steht folgendes Thema auf der Agenda: Tagesordnungspunkt 38, Notwendigkeit, die von den Vereinigten Staaten von Amerika gegen Kuba verhängte Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade zu beenden. - Dazu würde mich interessieren: Plant die Bundesregierung bzw. das Auswärtige Amt, der Darstellung von Herrn Wadephul zu folgen und bei der UN-Debatte zu erklären, dass es diese Blockade nicht gebe, oder folgt man der Linie, diese Blockade in der UN-Generalversammlung, wie man es seit Anfang der Neunzigerjahre macht, zu verurteilen?
Hinterseher (AA)
Sie stellen Ihre Frage wie sehr oft mit sehr vielen Prämissen. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer Resolution zu den US-Sanktionen gegen Kuba, die eingebracht wurde.
Druckenthaner (BMDS)
(zum Einsatz von Suchmaschinen und Browsern aus den USA in Bundesbehörden) Ihre Frage zu den unterschiedlichen Kosten für die Microsoft-Lizenzen und dem Anstieg kann ich sagen, dass dem auch unterschiedliche Daten zugrunde liegen. Zum Beispiel ist bei neueren Abfragen und Zahlen aus dem Jahr 2025 auch die mittelbare Verwaltung, also Stiftungen oder Agenturen, die Arbeitsagentur, dabei. Deswegen ist der Anstieg der Kosten einerseits damit zu begründen. Das ist auch ein Ausdruck dessen, dass es in der Vergangenheit keine zentrale Instanz gab, um Daten zu erheben. Das wollen wir jetzt ändern. In der Modernisierungsagenda ist vorgesehen, dass Softwarelizenzen in Zukunft zentral erhoben werden. Dann haben wir auch eine valide Datenbasis für Vergleiche.
Haberlandt (BMG)
(zur verpflichtenden Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung und Abschaffung der telefonischen Krankschreibung) Ich glaube, ich hatte vorhin die Frage zur Krankschreibung nach Videosprechstunde ein bisschen missverstanden, denn es bezieht sich ja auf kommende Regelungen. Für die Krankschreibung nach Videosprechstunde gilt zum jetzigen Stand: Wenn der Versicherte in der Arztpraxis bekannt ist, sind erstmalige Krankschreibungen von bis zu sieben Tagen möglich. Wenn der Versicherte in der Praxis nicht bekannt ist, sind derzeit drei Tage möglich. Natürlich kann dabei auch die Möglichkeit der elektronischen Krankschreibung genutzt werden, die ja auch schon im Versorgungsalltag angekommen ist. - Ich hoffe, ich habe Ihre Frage beantwortet.