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Bundesland Thüringen

11/08/2025 | Press release | Distributed by Public on 11/09/2025 04:28

Jährlich 15,8 Millionen für Investitionen in Thüringer Startchancen-Schulen

08.11.2025
Erstellt von Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Investitionen für Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den 93 Thüringer Startchancen-Schulen sind ab sofort möglich. Mit der Unterzeichnung der Förderrichtlinie zur Säule I des Startchancen-Programms durch Bildungsminister Christian Tischner ist nun auch die letzte der drei Programmsäulen rechtlich untersetzt.

Tischner betont die Bedeutung der Maßnahme: "Mit dem Start der ersten Säule des Programms schlagen wir ein neues Kapitel für unsere Schulen auf. Wir investieren nicht nur in Gebäude und Ausstattung, sondern gezielt in die Lernumgebungen, die Kinder stark machen und Lehrkräfte entlasten. Jede modernisierte Klasse, jeder neue Lernraum ist ein Signal: Wir geben unseren Schulen Rückenwind und schaffen die Voraussetzungen für einen echten Kulturwandel im Bildungssystem. Die Investitionen in zeitgemäße, an die aktuellen klimatischen Bedingungen angepasste und barrierefreie Bildungsinfrastrukturen sind ein starkes Zeichen für mehr Bildungsgerechtigkeit im Freistaat", so der Minister. Jährlich stehen für diese Investitionen in Thüringen insgesamt 15,8 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung.

Gefördert werden beispielsweise bauliche Maßnahmen wie Neubau, Umbau, Erweiterung und Modernisierung von Schulgebäuden - einschließlich Ausstattung und Gestaltung. Dazu zählen Kreativ- und Lernlabore, Multifunktionsräume, Werkstätten und Ateliers, aber auch Räumlichkeiten für inklusives Lernen oder räumliche Möglichkeiten für kollaboratives Arbeiten in multiprofessionellen Teams, wie etwa Besprechungs- und Rückzugsräume für Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter. Auch die Gestaltung von Außenbereichen mit Bewegungs- und Aktivzonen sowie Erholungs- und Rückzugsbereichen, schulbibliothekarische Räume mit Einzel- und Gemeinschaftsarbeitsplätzen sowie Ruheecken für ungestörtes Lernen oder Hitzeschutzmaßnahmen sind förderfähig. Möglich wird außerdem die Investition in nachhaltige und lernförderliche Ausstattung wie flexibles Mobiliar.

Antragsberechtigt sind die Schulträger der ausgewählten Startchancen-Schulen. Im Vorfeld der Richtlinienverkündung wurden sie umfassend über die Verwendungsmöglichkeiten informiert und zu den notwendigen bürokratischen Schritten für eine schnelle Umsetzung beraten. Es werden Zuwendungen nur für einzelne in sich abgeschlossene Vorhaben gewährt, deren zuwendungsfähige Ausgaben insgesamt mindestens 25.000 Euro betragen. In begründeten Ausnahmefällen werden Zuwendungen für einzelne in sich abgeschlossene Vorhaben gewährt, deren zuwendungsfähige Ausgaben insgesamt 12.500 Euro betragen. Die Förderrichtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird voraussichtlich Ende November bzw. Anfang Dezember im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht.

Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2034. Anträge können bis spätestens 31. Dezember 2030 beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingereicht werden. Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines abgestimmten Startchancen-Konzepts, das gemeinsam von Schule, Schulträger und dem zuständigen Beratertandem erarbeitet wird. Damit wird ein Prozess der Zusammenarbeit in Gang gesetzt, der die pädagogischen und baulichen Anforderungen eng verzahnt und auf die konkreten Bedarfe vor Ort ausrichtet.

Startchancen verfolgt als größtes Bund-Länder-Bildungsprogramm der Geschichte das übergeordnete Ziel, die Effizienz des deutschen Bildungssystems langfristig zu steigern, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen sowie den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu durchbrechen. Eine zentrale Strategie zur Erreichung dieser Ziele ist die gezielte Gestaltung von lernförderlichen Räumlichkeiten. Durch die Schaffung von Räumen, die unterschiedliche Lernstrategien und individuelle Bedürfnisse berücksichtigen - sogenannte "Lernlandschaften" - wird ein Umfeld geschaffen, das die aktive Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Lernprozess ermöglicht und sie dazu befähigt, diesen selbst mitzugestalten. Darüber hinaus tragen Investitionen in moderne, klimagerechte und barrierefreie Bildungsinfrastrukturen mit hoher Aufenthaltsqualität maßgeblich zur Verbesserung der Lernerfolge bei. Durch die gezielte Förderung dieser Maßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms Startchancen wird nicht nur die Qualität der Bildungseinrichtungen verbessert, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Schließung von Bildungslücken und zur Förderung von Bildungsgerechtigkeit geleistet.

Bundesland Thüringen published this content on November 08, 2025, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on November 09, 2025 at 10:28 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]