09/30/2025 | Press release | Distributed by Public on 09/30/2025 10:08
Berlin, 30. September 2025 - seit dem 12. September gilt der europäische Data Act: Unternehmen in Deutschland müssen die Vorgaben umsetzen - doch noch immer fehlt es an klaren Verfahrensregeln und einer schlüssigen nationalen Aufsichtsstruktur. In Kürze will die Bundesregierung das Durchführungsgesetz zum Data Act im Kabinett beraten. eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt diesen Schritt, warnt aber: Die Bundesregierung hat in der langen Übergangsfrist wertvolle Zeit verstreichen lassen. Jetzt muss schnell gehandelt werden, um deutschen Unternehmen nicht unnötig Steine in den Weg zu legen.
"Der Data Act kann ein entscheidender Impuls für Europas Datenwirtschaft sein - aber Deutschland darf diesen Impuls nicht durch Bürokratie und unklare Zuständigkeiten verspielen", sagt Alexander Rabe, eco Geschäftsführer. "Wer in Europa Gesetze beschließt, muss auch für eine saubere Umsetzung sorgen. Das bedeutet: klare Behördenstrukturen, praxisnahe Unterstützung für Unternehmen und Sanktionen mit Augenmaß."
eco betont insbesondere die Rolle der Bundesnetzagentur: Im aktuellen Entwurf ist vorgesehen, die BNetzA als zentrale Aufsichtsbehörde für den Data Act zu benennen - mit klar abgegrenzter Zuständigkeit der BfDI für Datenschutzfragen. eco begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, da sie die Grundlage für eine einheitliche Auslegung in Deutschland legt, Rechtssicherheit schafft und die Datennutzung unterstützt. Entscheidend ist nun, dass die BNetzA personell und finanziell ausreichend gestärkt wird. Nur so kann sie ihre Rolle nicht nur als Kontrollinstanz, sondern auch als aktiver Partner der Wirtschaft erfüllen - mit Leitlinien, Handlungsempfehlungen und einem direkten Draht zur Praxis.
Um eine erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen, formuliert eco fünf Kernforderungen für Deutschland:
"Deutschland darf beim Data Act nicht zum Bremsklotz im europäischen Binnenmarkt werden", so Rabe weiter. "Jetzt kommt es darauf an, die verbleibende Zeit zu nutzen: für eine zügige, praxisorientierte Umsetzung und für ein klares Signal an die Unternehmen, dass sie auf Unterstützung statt Rechtsunsicherheit bauen können."
Die "eco Kernforderungen zur Durchführung des Data Acts" finden Sie hier. Die "Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG)" von eco finden Sie hier.