05/06/2026 | Press release | Distributed by Public on 05/06/2026 04:07
MedienmitteilungVeröffentlicht am 6. Mai 2026
Bern, 06.05.2026 - Im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel in Evian-les-Bains führt die Schweiz vom 10. bis 19. Juni 2026 an der Grenze zu Frankreich vorübergehend Binnengrenzkontrollen durch. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 entschieden. Damit verstärkt er seine Unterstützung der vom G7-Gipfel betroffenen Kantone.
Vom 15. bis 17. Juni 2026 findet im französischen Evian-les-Bains der G7-Gipfel statt. Daran nehmen die Regierungschefinnen und -chefs bedeutender Industrienationen sowie verschiedener Partnerstaaten teil. Auch wenn der Gipfel in Frankreich stattfindet, sind die Städte Genf und Lausanne sowie die gesamte Genferseeregion gewissen Sicherheitsrisiken ausgesetzt.
Bei früheren G7-Treffen ist es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, Stör- und Sabotageaktionen sowie zu Sachbeschädigungen gekommen. Zudem ist die grosse Zahl völkerrechtlich geschützter Personen in der Genferseeregion und die angespannte geopolitische Lage generell mit Herausforderungen verbunden.
Vor diesem Hintergrund hatte der Kanton Genf, der auf schweizerischer Seite für die Einsatzkoordination rund um den G7-Gipfel verantwortlich ist, beim Bundesrat ein Gesuch um temporäre Wiederführung von Binnengrenzkontrollen an den Land- und Seegrenze eingereicht. Dieses hat der Bundesrat nun gutgeheissen.
Die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen ermöglicht es den kantonalen Polizeibehörden und dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), die Kontrolldichte situativ zu erhöhen. Sie können auch Personen verdachtsunabhängig kontrollieren oder situativ einzelne Grenzübergänge schliessen. An den Grenzen zu den übrigen Nachbarstaaten wird das BAZG sein Dispositiv wie bereits während der sportlichen Grossveranstaltungen im Sommer 2024 situativ und lageabhängig verstärken. Der Bundesrat verstärkt damit seine Unterstützung für die vom G7-Gipfel betroffenen Kantone Genf, Waadt und Wallis. Anfangs April hat er bereits beschlossen, dass der Bund sich an den Kosten der drei Kantone zur Gewährleistung der Sicherheit beteiligen wird. Der subsidiäre Einsatz der Armee wurde in der Frühlingsession von den eidgenössischen Räten bewilligt. So können bis zu 5000 Armeeangehörige eingesetzt werden, um die von den zivilen Behörden vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen zu unterstützen.