Landtag des Landes Schleswig-Holstein

01/29/2026 | Press release | Distributed by Public on 01/29/2026 10:30

Sophia Schiebe zu Top 13: Nur Ja heißt Ja

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
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LANDTAGSREDE - 29.Januar 2026
Sophia Schiebe Nur Ja heißt Ja TOP 13: Bundesratsinitiative zur Prüfung einer Reform des §177 StGB (Drs. 20/3908)
"Nein heißt Nein!" Dieser Satz hat unser Land verändert. Er war überfällig. Er war stark. Und er war vor allem ein Erfolg, den Betroffene mit viel Mut, Ausdauer und öffentlichem Druck erkämpft haben. Mit der Reform von 2016 wurde endlich klar gesagt: Von einem Opfer sexueller Gewalt darf kein tätlicher Widerstand verlangt werden. Das war ein wichtiger Schritt. Und er hat den Schutz deutlich verbessert. Aber wir müssen heute ehrlich sein: Er war nicht der letzte Schritt, den es braucht. Wer mit Betroffenen spricht, wer sich internationale Verpflichtungen anschaut oder einzelne Gerichtsentscheidungen liest, merkt schnell: Unser heutiges Recht lässt noch immer Menschen durch das Raster fallen. Deutschland hat sich mit der Istanbul- Konvention verpflichtet, jede sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen, die ohne freiwilliges Einverständnis erfolgt. Freiwillig heißt: bewusst, ohne Druck, aus freiem Willen. Und genau hier liegt das Problem. Denn unser Recht fragt noch immer zu oft: War der entgegenstehende Wille klar erkennbar? War das "Nein" deutlich genug? Dabei müsste die entscheidende Frage eine andere sein: Gab es überhaupt ein echtes "Ja"? Der Fall Gina-Lisa Lohfink steht dafür bis heute beispielhaft. Ihr mehrfaches "Hör auf", auf Video festgehalten, millionenfach verbreitet, reichte nach damaliger Rechtslage nicht für eine Verurteilung der Täter. Am Ende wurde sie selbst wegen falscher Verdächtigung verurteilt. Viele Frauen haben damals verstanden: Selbst ein ausgesprochenes "Hör auf" schützt nicht unbedingt. Diese Erkenntnis sitzt tief und sie wirkt bis heute nach. Oder nehmen wir eine Situation, wie sie leider viel zu oft vorkommt: Eine junge Frau ist bei einem Bekannten. Die Stimmung kippt. Er wird übergriffig. Sie erstarrt. Sie kann sich nicht wehren, kaum sprechen, ihr Körper macht dicht. Dieses sogenannte "Freezing" ist eine bekannte, gut erforschte Reaktion auf Bedrohung. Und trotzdem wird Betroffenen vor Gericht noch immer die Frage gestellt, warum sie sich nicht stärker gewehrt oder klarer widersprochen haben. Das ist eine Zumutung.

1 Genau hier setzt der "Nur Ja heißt Ja" an. Er verschiebt den Blickwinkel. Es geht nicht mehr darum, ob ein Nein laut genug war. Sondern darum, ob es eine freiwillige Zustimmung gab. Fehlt diese Zustimmung, ist die Handlung unzulässig und strafbar. Das schafft Klarheit. Und es erfasst gerade diejenigen, die in einer Schocksituation nicht handlungsfähig sind. Natürlich werden dagegen immer wieder Bedenken vorgebracht. Es heißt dann, harmlose Annäherungen könnten kriminalisiert werden. Oder die Beweisführung werde unmöglich. Oder rechtsstaatliche Grundsätze gerieten in Gefahr. Diese Sorgen muss man ernst nehmen, aber sie halten einer genaueren Betrachtung nicht stand. Die Beweislast bleibt auch künftig bei den Strafverfolgungsbehörden. Niemand muss seine Zustimmung dokumentieren oder Verträge abschließen. Es geht nicht um missglückte Flirts, sondern um gravierende sexuelle Übergriffe. Gerichte schauen weiterhin auf das Gesamtbild: Kommunikation, Körpersprache, Nachrichten, Situation, Dynamik. All das bleibt. Der entscheidende Unterschied ist nur: Schweigen, Erstarren oder Passivität dürfen nicht länger als Zustimmung ausgelegt werden. Dass dieser Ansatz funktioniert, zeigen viele andere Länder. Sie haben ihr Sexualstrafrecht modernisiert und das freiwillige Einvernehmen zum Maßstab gemacht, ohne Chaos, ohne Aushöhlung des Rechtsstaats. Im Gegenteil: Die Regeln sind klarer geworden. Auch bei uns ist die Gesellschaft längst weiter. Betroffenenverbände, Initiativen und viele tausend Menschen, die Petitionen unterstützen, machen deutlich: Die Erwartungen an die Politik sind eindeutig. Menschen wollen, dass ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wirklich geschützt wird. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass dieser Antrag heute von vielen Fraktionen gemeinsam getragen wird. Und es ist richtig, dass der Sachverhalt nun auf Bundesebene geprüft werden soll. Denn sexuelle Selbstbestimmung ist kein Randthema. Es geht um Respekt. Um Würde. Und um Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Sexuelle Handlungen brauchen ein freiwilliges Einvernehmen. Das ist nicht kompliziert. Das ist kein Angriff auf irgendwen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. "Nein heißt Nein!" war ein Anfang. Aber ein Anfang reicht nicht. Wenn wir Betroffene ernst nehmen und unsere internationalen Verpflichtungen erfüllen wollen, dann müssen wir den nächsten Schritt gehen. "Nur Ja heißt Ja."

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Landtag des Landes Schleswig-Holstein published this content on January 29, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on January 29, 2026 at 16:30 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]