Bundesland Niedersachsen

10/13/2025 | Press release | Distributed by Public on 10/13/2025 07:44

Neues Verteilkontingent: Niedersachsen rechnet in den kommenden sechs Monaten erneut mit rund 7.200 Schutzsuchenden, die auf Kommunen verteilt werden

Behrens: "Die seit vergangenem Jahr deutlich sinkenden Zugangszahlen von Asylsuchenden sind ein direktes Ergebnis der entschlossenen migrationspolitischen Maßnahmen, die Bund und Länder in den vergangenen Monaten ergriffen haben"

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung hat zum Stichtag 01.10.2025 ein neues Gesamtverteilkontingent für den Zeitraum von Oktober 2025 bis einschließlich März 2026 festgesetzt. Das Land geht dabei von einer Gesamtzahl von rund 7.200 Geflüchteten aus, die in den kommenden sechs Monaten in den niedersächsischen Kommunen untergebracht und versorgt werden müssen.

Die Zahl der Asylsuchenden ist in den vergangenen zwei Jahren insgesamt deutlich zurückgegangen: Im Jahr 2023 hatten noch rund 29.000 Menschen in Niedersachsen Schutz gesucht. 2024 waren es rund 18.700 und in diesem Jahr werden es voraussichtlich rund 10.000 Asylsuchende sein. Bis zum 30. September 2025 sind in Niedersachsen 7.560 Asylsuchende registriert worden. Im gleichen Vorjahreszeitraum waren es noch rund 14.170 Personen. Dies entspricht einem Rückgang von rund 47 Prozent. Der bundesweite Trend rückläufiger Asylantragszahlen ist somit auch in Niedersachsen deutlich erkennbar. Gründe dafür sind unter anderem eine Kombination aus europaweit verstärkten Grenzkontrollen, Kooperationen mit Herkunfts- und Transitstaaten sowie eine restriktivere Asylpolitik.

Trotz dieser Entwicklung wird für das Verteilkontingent für die kommenden Monate im Vergleich zum Vorjahr zunächst von einer konstanten Zahl neuer schutzsuchender Menschen in Niedersachsen ausgegangen. Dies liegt darin begründet, dass das Land seit einigen Wochen wieder vermehrt Vertriebene aus der Ukraine aufnimmt und die Entwicklung des Kriegsverlaufs unmöglich vorherzusagen ist.

Dazu sagt die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung: "Die seit vergangenem Jahr deutlich sinkenden Zugangszahlen von Asylsuchenden sind ein direktes Ergebnis der entschlossenen migrationspolitischen Maßnahmen, die Bund und Länder in den vergangenen Monaten ergriffen haben und ein wichtiger Schritt. Sie dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Unterbringung und die Integration Geflüchteter besonders für unsere Kommunen herausfordernd bleiben. Wir werden sie deshalb weiterhin nach Kräften bei der Bewältigung dieser schwierigen Aufgabe unterstützen. Durch die Neufestsetzung des Verteilkontingentes haben unsere Kommunen jetzt eine aktualisierte Planungsgrundlage für die kommenden Monate. Das klare Ziel der Länder und des Bundes bleibt auch weiterhin, die Zahl der Menschen, die in Deutschland und in Niedersachsen Schutz suchen, nachhaltig zu reduzieren und Geflüchtete in Europa fairer zu verteilen. Große Hoffnungen setze ich dabei in die Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die EU-Asylreform soll die irreguläre Migration stärker begrenzen und Asylverfahren beschleunigen."

Über die Neufestsetzung des Gesamtverteilkontingents sind die Kommunen mit Erlass vom 13.10.2025 informiert worden. Bei der Höhe des Gesamtverteilkontingents ist zu beachten, dass es sich um eine Prognose handelt, die den jeweiligen Kommunen als Einschätzungshilfe für die kommenden sechs Monate dienen soll. Die Prognose zur Verteilung der Schutzsuchenden auf die einzelnen Kommunen kann der Tabelle im Anhang dieser Mitteilung entnommen werden. Es ist möglich, dass im nun festgelegten Zeitraum Änderungen der Zugangs- und Verteilsituation eintreten. Nach Ablauf des Gesamtverteilkontingents erfolgt eine Neufestsetzung.

Hintergrund:

Die Berechnung des Verteilkontingents erfolgt vorwiegend auf Grundlage der Bevölkerungszahl und unter Berücksichtigung bestehender Über- und Unterquoten bei der bisherigen Aufnahme. Die Neufestsetzung erfolgte unter Berücksichtigung der Zugangszahlen und der getroffenen Maßnahmen des Bundes. Die Verteilung auf die Gemeinden und Stadtteile innerhalb der Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt in eigener Zuständigkeit der Kommunen.

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