01/30/2026 | Press release | Distributed by Public on 01/30/2026 04:51
Genehmigungsverfahren für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter werden beschleunigt.
Zum 1. Februar 2026 treten Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren in der Exportkontrolle in Kraft. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) setzt das das 5. Maßnahmenpaket Exportkontrolle um.
Mit den neuen Maßnahmen werden weitere Allgemeine Genehmigungen (AGG) eingeführt und bestehende aktualisiert. Die Erleichterungen betreffen unter anderem europäische Rüstungskooperationen und Cloud-Nutzung zum Technologieaustausch.
sind pauschale Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter, die von Exporteuren in Anspruch genommen werden können, ohne beim einen Ausfuhrantrag stellen zu müssen. Sie gelten für den unkritischen, gleichwohl genehmigungspflichtigen Export ausgewählter Güter in ausgewählte Länder. Dies eröffnet die Möglichkeit, die Kontrollressourcen auf die Exporte zu konzentrieren, die einer vertieften Bewertung bedürfen.
Als weiteres wesentliches Element des Maßnahmenpakets werden die Entscheidungsbefugnisse des gestärkt, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen. Insbesondere über den Austausch von Technologie im europäischen Rahmen und auch konzernintern soll künftig wieder zügiger entschieden werden.
Weitere Informationen zu den neuen und aktualisierten finden Sie in Kürze auf unserer Internetseite.
Ausführliche Informationen stehen in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Maßnahmenpaket Exportkontrolle zur Verfügung.