Federal Office of Justice of the Republic of Germany

09/24/2026 | Press release | Distributed by Public on 09/24/2026 07:29

Verbandsklage gegen Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG 24.09.2026

Verbandsklage gegen Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

Ausgabedatum 24.09.2026

Bonn. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Verbandsklage des Vereins zum Schutz von Verbraucherinteressen (Verbraucherschutzverein) gegen Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG im Verbandsklageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden.

Das Bundesamt für Justiz hat eine neue Verbandsklage öffentlich bekannt gemacht. Quelle: Andrey Popov - stock.adobe.com

Hierzu stellt das BfJ im Internet unter https://www.bundesjustizamt.de/verbandsklagen bei der jeweiligen Klage ein Anmeldeformular zur Verfügung. Das Bundesamt empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da hierdurch eine schnelle Eintragung möglich ist. Betroffene, die über keinen Internetzugang verfügen, können das Formular schriftlich anfordern. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Nach Eintragung der Anmeldung im Verbandsklageregister schickt das BfJ den Angemeldeten eine Bestätigung per Post zu.

Die Verbandsklage kann unter folgendem Link eingesehen werden:

Weitere Informationen zum Verbandsklageregister finden Sie unter:

Federal Office of Justice of the Republic of Germany published this content on September 24, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on September 24, 2026 at 13:29 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]