European Commission Representation in Austria

03/27/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/27/2026 08:25

Europäische Kommission startet zwei neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Die Europäische Kommission hat heute zwei neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Das erste resultiert aus dem Versäumnis, die vollständige Umsetzung der Richtlinie über elektronische Beweismittel mitzuteilen. Gemäß der Richtlinie müssen alle, die in der Union Dienstleistungen anbieten, einen Vertreter bestellen oder eine Niederlassung benennen, der bzw. die Ersuchen von Strafverfolgungsbehörden für die Zwecke der Erhebung elektronischer Beweismittel entgegennimmt, ihnen nachkommt und sie durchsetzt. Staatsanwaltschaften oder Gerichte in der EU können Daten, die für strafrechtliche Ermittlungen oder Verfahren relevant sind, von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU schnell erhalten, indem sie sich an seinen Vertreter in der EU wenden. Die Richtlinie hätte bis 18. Februar 2026 umgesetzt werden sollen, Österreich und 21 weitere EU-Staaten haben das nicht getan. Das zweite Verfahren betrifft die sechste Eigenmittelrichtlinie (CRD6) im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken. Österreich hat ebenso wie 21 andere Staaten die Umsetzung bisher nicht an die Kommission gemeldet, obwohl sie bis 10. Jänner hätte erfolgen sollen.

Pressemitteilung

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. März 2026
AutorVertretung in Österreich
European Commission Representation in Austria published this content on March 27, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on March 27, 2026 at 14:25 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]