Federal Ministry for Digital and State Modernization

04/20/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/20/2026 04:33

Deutschland und Brasilien vertiefen Digitalpartnerschaft

20.04.2026, Pressemitteilung

Deutschland und Brasilien vertiefen Digitalpartnerschaft

Wildberger besiegelt vertiefte KI-Zusammenarbeit mit größter Volkswirtschaft Südamerikas

Pressemitteilung 19/2026

Bundesminister Dr. Karsten Wildberger und der brasilianische Vizeminister Dr. Luis Fernandes, haben heute im Rahmen der Deutsch-Brasilianischen Regierungskonsultationen auf Schloss Herrenhausen am Rande der Hannover Messe eine weitreichende KI-Partnerschaft beschlossen. Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung schaffen beide Länder einen strategischen Rahmen für eine anwendungsorientierte Zusammenarbeit bei der Künstlichen Intelligenz.

Die neue "KI-Partnerschaft für Innovation und Vertrauen" steht im Kontext einer verstärkten wirtschaftlichen Annäherung, die durch das EU-Mercosur-Handelsabkommen und gegenseitige Angemessenheitsbeschlüsse zum Datenschutz gestärkt wird.

Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger:
"Deutschland und Brasilien arbeiten im Digitalbereich künftig stärker zusammen. Mit der heute beschlossenen KI-Partnerschaft bauen wir eine Brücke, von der auch unsere Start-ups und der Mittelstand in einem der dynamischsten Digitalmärkte der Welt profitieren können. Jetzt kommt es darauf an, dieses Abkommen mit Leben zu füllen und in konkrete Zusammenarbeit zu übersetzen. Durch bilaterale Abkommen wie dieses stärken wir unsere digitale Souveränität."

Brasiliens Vizeminister für Wissenschaft, Technologie und Innovation, Dr. Luis Fernandes:
"Die Deutsch-Brasilianische KI-Partnerschaft steht in Einklang mit den strategischen Zielen unseres Nationalen Plans für Künstliche Intelligenz. Sie setzt gezielt Impulse für industrielle Wertschöpfung, stärkt Forschung und Innovation, fördert den Ausbau leistungsfähiger Infrastrukturen und unterstützt die Entwicklung zukunftsfähiger Lösungen für eine moderne, digitale Verwaltung."

Die auf fünf Jahre angelegte Partnerschaft konzentriert sich auf konkrete operative Zusammenarbeit in folgenden Schwerpunkten:

  • Industrielle KI und digitale Infrastruktur: Im Mittelpunkt steht die Unterstützung der Entwicklung und Anwendung von KI in Schlüsselbereichen wie Fertigung, Mobilität, Energie, Landwirtschaft und Gesundheitswesen. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf:

  • Souveräne Datennutzung: Bislang ungenutztes Datenpotenzial soll durch souveräne Datennutzung erschlossen werden - etwa auf Grundlage gemeinsamer Datenräume, wie sie ein zur Hannover Messe 2026 vorgestellter gemeinsamer Datenraum-Demonstrator des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) und des ABINC (Brazilian Internet of Things Association) exemplarisch erprobt.

  • Recheninfrastruktur: Zusammenarbeit beim Ausbau der notwendigen physischen Kapazitäten für KI-Rechenleistung.

  • KI für die digitale Verwaltung: Beide Länder wollen gemeinsam Ansätze erproben, um staatliche Dienstleistungen effizienter und bürgernäher zu gestalten. Dies umfasst insbesondere die Bereiche Soziale Sicherheit und Arbeitssicherheit, Verbraucherschutz und digitale Behördenprozesse.

  • Stärkung des Ökosystems und gemeinsame Finanzierung: Um den Markthochlauf von KI-Lösungen zu beschleunigen, legt die Vereinbarung ein besonderes Gewicht auf die Einbindung von Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen.

Die operative Umsetzung der Partnerschaft erfolgt durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und das brasilianische Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Innovation (MCTI) innerhalb des Deutsch-Brasilianischen Digitaldialogs, der seit 2019 besteht. Die KI-Partnerschaft ist auch Teil der Umsetzung des Koalitionsvertrags, der den Ausbau digitalpolitischer Kooperationen mit internationalen Partnern, vor allem im Globalen Süden, vorsieht.

Den Inhalt des Dokuments finden Sie hier:

Gemeinsame Absichtserklärung
über die


KI-Partnerschaft für Innovation und Vertrauen

zwischen


dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung der Bundesrepublik Deutschland

und


dem Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Innovation der Föderativen Republik Brasilien


Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung der Bundesrepublik Deutschland und das Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Innovation der Föderativen Republik Brasilien, im Folgenden einzeln als "der Teilnehmer" und gemeinsam als "die Teilnehmer" bezeichnet, bekräftigen ihre Zusammenarbeit im Rahmen des 2019 eingerichteten Deutsch- Brasilianischen Digitaldialogs. Sie bekunden hiermit ihre Absicht, die bilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz im Sinne des gegenseitigen Nutzens, demokratischer Werte und eines technologischen Fortschritts, der den Menschen in den Mittelpunkt stellt, zu verstärken. Mit dieser KI-Partnerschaft wird ein Rahmen für sektorübergreifende Aktivitäten der Zusammenarbeit in öffentlicher Verwaltung, Wirtschaft und Forschung geschaffen, der die gemeinsame Überzeugung widerspiegelt, dass KI Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität steigern und dabei auf sichere, vertrauenswürdige und verantwortungsvolle Weise entwickelt und eingesetzt werden sollte.
Die Teilnehmer haben sich auf Folgendes verständigt:

1. Zweck

1.1. Mit dieser Gemeinsamen Absichtserklärung, im Folgenden als "Gemeinsame Erklärung" bezeichnet, wird zwischen den Teilnehmern eine strategische Partnerschaft eingerichtet, um das transformative Potenzial der künstlichen Intelligenz zum Wohl beider Gesellschaften auszuschöpfen. Die Teilnehmer erkennen KI als die entscheidende Technologie des 21. Jahrhunderts an und sind entschlossen zu gewährleisten, dass ihre Entwicklung und ihr Einsatz nachhaltigem Wirtschaftswachstum, demokratischen Werten und den Menschenrechten dienen.

2. Bereiche der Zusammenarbeit

2.1. Die Teilnehmer haben das Ziel, günstige Bedingungen für gemeinsame Aktivitäten in den nachstehend genannten Bereichen zu schaffen, die im Rahmen des Deutsch- Brasilianischen Digitaldialogs durchgeführt und in dessen Arbeitsplan widergespiegelt werden sollen. Für eine solche Zusammenarbeit wurden folgende Schwerpunktbereiche ermittelt:

2.1.1. Industrielle KI: Unterstützung der Entwicklung und Anwendung von KI zur Bewältigung sektorspezifischer Herausforderungen in den Bereichen Fertigung, Mobilität, Energie, Landwirtschaft, Gesundheitsversorgung und digitale Infrastruktur unter Ausschöpfung gegenwärtig ungenutzten Datenpotenzials durch souveränen Datenaustausch sowie Einrichtung eines gemeinsamen Mechanismus zur Erleichterung unternehmerischer Aktivitäten und Investitionen durch KI- Unternehmen aus beiden Ländern in diesen Sektoren. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf der Zusammenarbeit unter Einbindung von Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus beiden Ländern mit dem Ziel liegen, die großflächige Einführung von KI und den Ausbau der physischen IT-Infrastruktur zu fördern.

2.1.2. KI für digitale Verwaltung: Ausloten gemeinsamer Herangehensweisen in Bezug auf Entwicklung und Nutzung von KI zur Stärkung der sozialen Sicherheit, des Verbraucherschutzes, der Sicherheit am Arbeitsplatz und der digitalen Verwaltung.

2.1.3. Weitere Bereiche von gemeinsamem Interesse: Weitere Bereiche der Zusammenarbeit können von den Teilnehmern im Rahmen des Deutsch-Brasilianischen Digitaldialogs ermittelt und festgelegt werden.

3. Anwendung

3.1. Die Teilnehmer werden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beginn der Zusammenarbeit im Rahmen dieser Gemeinsamen Erklärung die Stellen und/oder Einzelpersonen benennen, die dafür verantwortlich sind, die Durchführung dieser Gemeinsamen Erklärung im Rahmen des Deutsch-Brasilianischen Digitaldialogs zu überwachen, diese darüber in Kenntnis setzen und sich gegenseitig schriftlich über diese Ansprechpartner informieren.

4. Geistiges Eigentum

4.1. Die Teilnehmer beabsichtigen, im Einklang mit ihren jeweiligen innerstaatlichen Gesetzen und sonstigen Vorschriften sowie anwendbaren mehrseitigen oder zweiseitigen Vereinbarungen, deren Vertragspartei jedes Land ist, einen angemessenen Schutz geistigen Eigentums zu gewährleisten, das im Zusammenhang mit Aktivitäten im Rahmen dieser Gemeinsamen Erklärung genutzt oder entwickelt wird.

4.2. Rechte des geistigen Eigentums an Dokumenten, Materialien oder Informationen, die ein Teilnehmer dem anderen zum Zwecke der Durchführung dieser Gemeinsamen Erklärung zur Verfügung stellt, werden im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und sonstigen Vorschriften beim bereitstellenden Teilnehmer verbleiben. Der empfangende Teilnehmer wird dieses geistige Eigentum achten und schützen.

4.3. Rechte des geistigen Eigentums, die sich aus von den Teilnehmern im Zusammenhang mit Aktivitäten im Rahmen dieser Gemeinsamen Erklärung erbrachten Gemeinschaftsleistungen ergeben, werden in einer gesonderten Absprache behandelt, über die vor Beginn solcher Aktivitäten gemeinsam entschieden werden soll.

4.4. Dieser Abschnitt wird ungeachtet des Ablaufs oder der Beendigung dieser Gemeinsamen Erklärung weiterhin Anwendung finden.

5. Finanzierung und Ressourcen

5.1. Jeder Teilnehmer wird die Kosten, die ihm durch seine Aktivitäten im Rahmen dieser Gemeinsamen Erklärung entstehen, im Einklang mit seinem geltenden Recht selbst tragen.

5.2. Die Teilnehmer beabsichtigen die Einrichtung gemeinsamer Finanzierungsmechanismen für Aktivitäten innerhalb des Anwendungsbereichs dieser Gemeinsamen Erklärung, darunter abgestimmte Ausschreibungen, vor allem im Rahmen des Deutsch- Brasilianischen Digitaldialogs.

5.3. Diese Gemeinsame Absichtserklärung sieht weder ausdrücklich noch indirekt einen Transfer von Finanzmitteln zwischen den Teilnehmern vor und begründet keine rechtsverbindlichen finanziellen Verpflichtungen.

6. Differenzen bei der Auslegung und Anwendung

6.1. Die Teilnehmer werden sämtliche Differenzen hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieser Gemeinsamen Erklärung durch Konsultationen beilegen.

7. Rechtsstatus

7.1. Diese Gemeinsame Erklärung ist rechtlich nicht bindend.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Diese Gemeinsame Erklärung wird am Tag der Unterzeichnung wirksam und wird für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren wirksam bleiben. Die Teilnehmer können gemeinsam entscheiden, die Gemeinsame Erklärung zu erneuern.

8.2. Für den Fall, dass einer der Teilnehmer die Zusammenarbeit im Rahmen dieser Gemeinsamen Erklärung vor Ablauf der Anwendungsdauer beenden möchte, sollte der Teilnehmer den anderen Teilnehmer sechs (6) Monate im Voraus schriftlich über seine Absicht unterrichten.

8.3. Die Beendigung der Zusammenarbeit wird weder die Durchführung noch den zeitlichen Umfang etwaiger laufender Programme oder Aktivitäten im Rahmen dieser Gemeinsamen Erklärung berühren, sofern die Teilnehmer gemeinsam nichts anderes entscheiden.


Unterzeichnet in Hannover am 20. April 2026 in zwei Exemplaren, jeweils in deutscher, englischer und portugiesischer Sprache, wobei alle Sprachfassungen gleichermaßen gültig sind.

Für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung der Bundesrepublik Deutschland Für das Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Innovation der Föderativen Republik Brasilien
Dr. Karsten Wildberger
Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung der Bundesrepublik Deutschland
Dr. Luis Manuel Rebelo Fernandes
Stellvertretender Minister für Wissenschaft, Technologie und Innovation der Föderativen Republik Brasilien
Federal Ministry for Digital and State Modernization published this content on April 20, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on April 20, 2026 at 10:33 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]