07/30/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/30/2026 05:35
Mit Beschluss () 2023/2287 vom 23. Oktober 2023 hat der Rat personenbezogene Sanktionen angesichts der Lage in Niger beschlossen. Durch Verordnung () 2023/2406 vom 23. Oktober 2023 wurde dieser in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt.
Personenbezogene Sanktionsmaßnahmen
Gemäß 2 werden Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang I aufgeführten Personen sind, eingefroren. Ferner dürfen diesen Personen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen (Bereitstellungsverbot).
Informationen zum Thema
Embargoverordnungen
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