eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.

10/06/2026 | Press release | Distributed by Public on 10/06/2026 07:57

Vor Kabinettsbeschluss: eco fordert wirksamen Schutz vor digitaler Gewalt ohne Overblocking

  • eco unterstützt besseren Schutz für Betroffene - fordert dabei klare Abgrenzung zum EU-Recht und praxistaugliche Vorgaben für Diensteanbieter​

Das Bundeskabinett berät morgen den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt. eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. unterstützt das Ziel, Betroffene schneller und wirksamer zu schützen. Zugleich fordert der Verband, in der anstehenden Gesetzgebungsdebatte einen Fokus auf klare Zuständigkeiten, präzise Straftatbestände und eine enge Abstimmung mit dem europäischen Digital Services Act (DSA) zu legen.

Mit dem geplanten Gesetz soll unter anderem der Zivilrechtsweg für Betroffene von digitaler Gewalt gestärkt werden, indem neue Auskunftsansprüche und -verfahren etabliert werden.

"Betroffene von digitaler Gewalt brauchen einen wirksamen Rechtsweg. Der vorgesehene Richtervorbehalt ist dabei wichtig: Bevor sensible Nutzerdaten herausgegeben werden, soll ein Gericht prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das schützt die Rechte der Personen und Unternehmen, die am Auskunftsverfahren beteiligt sind.", sagt Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco Beschwerdestelle. "Gleichzeitig müssen die Verfahren praktikabel bleiben. Diensteanbieter brauchen klare Vorgaben und dürfen nicht Aufgaben übernehmen, die in staatliche Verantwortung gehören."

DSA berücksichtigen und Anbieter nicht zu Ermittlern machen

eco sieht insbesondere bei der geplanten Möglichkeit zur Kontosperrung weiteren Klärungsbedarf. Die Regelung weist aus Sicht des Verbands Überschneidungen mit bestehenden Vorgaben des DSA auf. Bevor zusätzliche nationale Regelungen geschaffen werden, sollte daher geprüft werden, welche Instrumente auf europäischer Ebene bereits bestehen. Etwaige Probleme bei der Umsetzung oder Durchsetzung von bestehenden EU-Vorschriften sollten nicht durch zusätzliche nationale Rechtsnormen gelöst werden. Sofern EU-Vorgaben im nicht harmonisierten Bereich durch nationale Vorschriften ergänzt werden sollen, müssen die Regelungen in der Praxis ineinandergreifen.

Der im April dieses Jahres veröffentlichte Referentenentwurf sah vor, dass Nutzer, denen eine Rechtsverletzung vorgeworfen wird, auch anonym bzw. unter einem Pseudonym am Auskunftsverfahren beteiligt werden und zum Vorwurf der Rechtsverletzung Stellung nehmen können. Hierzu soll der betroffene Diensteanbieter vom Gericht verpflichtet werden können, den Nutzer unverzüglich über die Einleitung des Verfahrens zu und die Möglichkeit der Stellungnahme zu unterrichten, wenn der Nutzer dem Gericht unbekannt ist. Aus Sicht von eco braucht es hierfür klare und praktikable Abläufe. . Eine Möglichkeit zur anonymen Stellungnahme der betroffenen Nutzer sollte so ausgestaltet werden, dass sie praktikabel für Diensteanbieter bleibt und keine zusätzliche Verlagerung staatlicher Ermittlungsaufgaben auf private Unternehmen erfolgt.

Klare Strafnormen gegen digitale Gewalt

eco unterstützt das Ziel, Betroffene wirksam vor digitaler Gewalt wie sexualisierte bildbasierte Gewalt und Deepfakes zu schützen. Neue Straftatbestände müssen jedoch präzise formuliert und klar vom bestehenden Recht abgegrenzt werden.

Wird ein Inhalt wegen digitaler Gewalt bei den Plattformen gemeldet, sind diese nach dem Digital Services Act zur Prüfung des gemeldeten Inhalts verpflichtet. Für Plattformen ist die rechtliche Bewertung von Inhalten häufig vom jeweiligen Kontext abhängig. Unklare Vorgaben erhöhen deshalb den Prüfaufwand und können dazu führen, dass Anbieter im Zweifel auch zulässige Inhalte entfernen. Davon können etwa Journalismus, Kunst oder Satire betroffen sein.

"Der Schutz vor digitaler Gewalt und der Schutz der Meinungsfreiheit müssen zusammen gedacht werden. Je unklarer die rechtlichen Vorgaben, desto größer der Druck, im Zweifel Inhalte zu entfernen." betont Koch-Skiba.

eco fordert praxistaugliche Verfahren

Damit das Gesetz Betroffene wirksam schützt und zugleich praktikabel umgesetzt werden kann, fordert eco im weiteren Gesetzgebungsverfahren:

  • eine klare Abgrenzung zum europäischen DSA und keine widersprüchliche Doppelregulierung,
  • klar verständliche Definitionen neuer Straftatbestände,
  • eine eindeutige Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Gerichten und Diensteanbietern,
  • standardisierte und möglichst digitale Verfahren für Datenanfragen,
  • eine angemessene Erstattung des zusätzlichen Aufwands für Diensteanbieter und Anbieter von Internetzugangsdiensten sowie
  • stärkere Investitionen in Medienkompetenz und Prävention.

Medienkompetenz und Prävention stärken

Digitale Gewalt lässt sich aus Sicht von eco langfristig nicht allein mit strafrechtlichen Mitteln bekämpfen. Neben einer konsequenten Rechtsdurchsetzung braucht es Aufklärung und digitale Bildung, um Manipulation und Missbrauch frühzeitig entgegenzuwirken.

"Der Kampf gegen digitale Gewalt entscheidet sich nicht nur vor Gericht, sondern auch in Schulen, in der Medienbildung und im verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Technologien", betont Koch-Skiba.

Hier die eco STELLUNGNAHME zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt lesen.

Über die eco Beschwerdestelle

Die eco Beschwerdestelle ist seit 1996 aktiv und integraler Bestandteil des Systems der regulierten Selbstregulierung in Deutschland. Sie ermöglicht Internetnutzer die kostenlose und anonyme Meldung jugendgefährdender und strafbarer Inhalte und arbeitet eng mit Providern, Behörden und internationalen Partnern zusammen.

Anlässlich des 30-jährigen Bestehens bietet eco interessierten Medienvertreter gerne Hintergrundgespräche und vertiefende Einblicke in die Arbeit der eco Beschwerdestelle in Köln an.

eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. published this content on October 06, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on October 06, 2026 at 13:57 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]