07/14/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/14/2026 06:41
Flensburg - 14.07.2026
In der Stadt Flensburg wird die Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II erforderlich.
Die ehrenamtlichen Schiedsleute werden von der Ratsversammlung gewählt und führen Schlichtungsverfahren durch. Diese finden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wie beispielsweise im Nachbarrecht oder bei der Verletzung der persönlichen Ehre statt. Auch in Strafverfahren nach § 380 Strafprozessordnung wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung finden Schlichtungsverfahren statt.
Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
Der zu betreuende Schiedsamtsbezirk II erstreckt sich auf das Gebiet zwischen Bezirk I, Stadtgrenze nach Jarplund-Weding, Schleswiger Straße (einschl. dieser Straße), Friedrich-Ebert-Straße, Süderhofenden (ohne diese Straßen).
Bewerben können sich Flensburgerinnen und Flensburger, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Die betreffende Person sollte darüber hinaus das 30. Lebensjahr vollendet haben und möglichst im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Wir bitten alle Interessierten sich bis zum 31.08.2026 per E-Mail unter [email protected] zu melden (bitte Namen und Adresse angeben).
Pressekontakt: Stadt Flensburg, Clemens Teschendorf