Freistaat Bayern

07/22/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/22/2026 09:02

Bayern steht zu seinem Schutzversprechen – Landtag beschließt Umsetzung des Gewalthilfegesetzes – Gewaltschutz

Heute hat der Bayerische Landtag nach der zweiten Lesung die Umsetzung des bundesweiten Gewalthilfegesetzes im Freistaat beschlossen. Die Bayerische Sozialministerin und Frauenbeauftragte Ulrike Scharf betonte: "Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sie betrifft uns alle. Häusliche Gewalt verlangt eine klare und verbindliche Antwort des Staates. Mit dem beschlossenen Gesetzesentwurf schaffen wir die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen, damit Frauen und ihre Kinder auch künftig schnell und verlässlich Schutz und Hilfe in Bayern finden. Unser Ziel ist ein flächendeckender, verbindlicher Schutz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind."

Der beschlossene Gesetzentwurf bildet die rechtliche Grundlage für die Finanzierung des Gewalthilfesystems ab 2027 durch den Freistaat. Die Voraussetzungen und die Höhe der künftigen Finanzierung werden in einer Ausführungsverordnung geregelt. Scharf erklärte: "Die Staatsregierung gibt den Trägern hinsichtlich ihrer Planung Sicherheit. Die Ausführungsverordnung wird schnellstmöglich erstellt."

Tragende Säulen des Hilfesystems sind Frauenschutzeinrichtungen (Frauenhäuser) und Fachberatungsstellen. Sachkostenpauschalen werden den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich halten. Für den Erhalt des Schutzsystems sind im Jahr 2027 67 Millionen Euro eingeplant.

Die Verbändeanhörung zur Ausführungsordnung ist bereits abgeschlossen. Das Ministerium prüft nun die Änderungswünsche. "Danke an alle Verbände und Träger für den guten Austausch im Prozess. Gute Politik entsteht im Dialog. Sie lebt vom Austausch, vom gemeinsamen Ringen um die beste Lösung. So stellen wir unser Hilfesystem Schritt für Schritt zukunftsfest auf", versicherte die Ministerin.

Am 29. Juli findet ein digitaler Runder Tisch des Sozialministeriums statt, um die Fachpraxis über die anstehenden Änderungen zu informieren und Details der Ausführungsverordnung zu erörtern. Ausführende Behörde wird das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Das ZBFS bereitet aktuell mit Hochdruck ein digitales Verfahren vor, damit die Träger noch in diesem Sommer ihre Anträge stellen können. Bescheide sollen noch vor dem Jahreswechsel ergehen, damit die Träger Planungssicherheit haben und für einen nahtlosen Übergang gesorgt ist.

Das bundesweite Gewalthilfegesetz sieht vor, dass die Länder ab dem 1. Januar 2027 die Finanzierung der Frauenschutzeinrichtung und Fachberatungsstellen tragen. Bisher lag diese Verantwortung hauptsächlich bei den Kommunen. Ab 2032 hat jede Frau, der Gewalt widerfahren ist, einen deutschlandweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. In Bayern erfolgt die Umsetzung des Bundesgesetzes durch eine Anpassung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

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