10/07/2026 | Press release | Archived content
Heute steht der Gesetzentwurf zur Einführung einer IP-Adressspeicherung auf der Tagesordnung des Bundestags-Rechtsausschusses. Rechtsanwalt Prof. Niko Härting ist für den Deutschen Anwaltverein (DAV) als Sachverständiger geladen. Der DAV kritisiert die geplante Fortsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Kombination mit dem Quick-Freeze-Verfahren für andere Verkehrsdaten:
"Die seit 2010 geführte Diskussion über 'Quick Freeze' als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung soll nun damit beendet werden, dass man beide Verfahren einführt und damit in erheblicher Weise in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift - das klingt wie ein Schildbürgerstreich.
Die geplante Neuregelung senkt die Schwelle für eine der eingriffsintensivsten Ermittlungsmaßnahmen der StPO bedenklich ab: Statt eines Ausnahmeinstruments bei schwerster Kriminalität droht die Verkehrsdatenerhebung zu einem Standardermittlungswerkzeug zu werden.
Verkehrsdaten sind nicht 'harmlos': Die weit überwiegende Zahl der Bürgerinnen und Bürger führt ganztägig ein Mobiltelefon mit sich, das bei Standortänderungen aufgrund der Einwahl in neue Funkmasten Daten hinterlässt. Aus den Daten lassen sich Bewegungsprofile erstellen. Zu den Verkehrsdaten zählen auch gewählte Rufnummern, IP-Adressen oder Beginn und Ende einer Internetverbindung. Mit der voranschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft werden Verkehrsdaten immer dichter und aussagekräftiger und lassen tiefgehende Einblicke in die private Lebensführung von Millionen unschuldiger Bürgerinnen und Bürger zu.
Maßnahmen, die Bewegungsprofile zulassen, müssten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eigentlich an besonders hohe Eingriffsschwellen geknüpft sein - dem wird der vorliegende Entwurf nicht gerecht."
Die vollständige DAV-Stellungnahme 8/26 zum Referentenentwurf können Sie hier nachlesen.