04/29/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/29/2026 01:59
Berlin (DAV). Zwei parallele Gesetzentwürfe aus den Bundesministerien der Justiz (BMJV) und des Innern (BMI) wollen neue Ermächtigungsgrundlagen für Ermittlungsbehörden schaffen: für einen automatisierten biometrischen Abgleich mit Bildmaterial aus dem Internet und für eine automatisierte Analyse vorhandener Daten. Die Pläne stehen heute auf der Agenda im Kabinett. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert das Vorhaben als erheblich zu weit gehend und zweifelt an einer verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit. Gemeinsam mit anderen Fachverbänden lädt der DAV am 21. Mai zum Expert:innen-Hearing.
Die Pläne der Bundesregierung sind extrem weitgehend: In der Praxis könnten Polizeibehörden künftig ohne vorherige richterliche Anordnung automatisierte Bildrecherchen und damit umfassende Persönlichkeitsprofile anhand von öffentlich verfügbaren Internetbildern herstellen. Anwendungsfälle sind keineswegs nur die Personenfahndung und -identifizierung bei schwersten Straftaten: "Mit den vorgelegten Entwürfen würde die biometrische Rasterfahndung im Internet zum Standardermittlungsinstrument", warnt Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des DAV-Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit. Mit Blick auf die Heimlichkeit solcher Maßnahmen sowie auf die Omnipräsenz (und oftmals fehlenden Kenntnis Betroffener) von persönlichen Bildern in Sozialen Medien sei die grundrechtliche Eingriffsintensität und Streubreite immens.
Parallel soll die Möglichkeit der automatisierten verfahrensübergreifenden Datenanalyse in einer Vielzahl von behördlichen Datenquellen geschaffen werden. "Hierdurch wäre ausdrücklich der Einsatz von KI-Tools wie 'Palantir' zur automatisierten Analyse der umfangreichen behördlichen Datenbestände erlaubt", erläutert Voigt.
Die KI-Analysemöglichkeit soll sich sogar in gesicherte TKÜ- und Verkehrsdaten, Inhalte sichergestellter Mobiltelefone, E-Mail und Clouddaten erstrecken. "Polizeibehörden erhielten damit Zugriff auf eine KI-generierte 'Gigadatenbank' mit darin enthaltenen zum Teil höchstpersönlichen Daten", mahnt Rechtsanwalt Kai Kempgens, Mitglied des DAV-Ausschusses Strafrecht. Der nachvollziehbare Wunsch nach Vereinfachung von Personenfahndungen und Abfragen dürfe kein Anlass sein, uferlose automatisierte Recherchen in teilweise höchstpersönlichen Daten zu legitimieren.
"Ein unkontrollierter Zugriff auf solche faktischen Vorratsdaten lässt sich angesichts der massiven Tiefe des Grundrechtseingriffs nicht ansatzweise rechtfertigen und würde eine Überwachungsdystopie verwirklichen, die massiv dem Rechtsstaatsprinzip zuwiderläuft" , so Kempgens.
Beide Instrumente eröffnen erhebliche Zweifel an der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit und Verhältnismäßigkeit.
Expert:innen-Hearing am 21. Mai im DAV-Haus
Wie der DAV sehen auch zahlreiche andere Fachverbände in den geplanten Regelungen einen weiteren Schritt in eine unzulässige automatisierte Massenüberwachung. Gemeinsam mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, der Neuen Richter*innenvereinigung, der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie veranstaltet der DAV am 21. Mai 2026 eine Expert:innen-Anhörung: Im Fokus der Diskussion werden die gerichtliche Kontrolle, die Vereinbarkeit mit der EU-KI-Verordnung, der Umfang der notwendigen Transparenz und Dokumentation, die Frage der Begrenzbarkeit von Art und Umfang der einbezogenen Daten, die konkreten Analysemethoden und die Rolle von privaten Unternehmen bei der technischen Umsetzung stehen.
Details zur Veranstaltung folgen mit gesonderter Einladung.
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