03/20/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/20/2026 01:12
Im Land Brandenburg wurden weitere Ausbrüche der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt. Somit gibt es nun insgesamt elf Ausbrüche.
Im Landkreis Oder-Spree waren klinische Auffälligkeiten und erhöhte Verluste in einem Masthähnchenbestand mit etwa 360.000 Tieren aufgetreten. Das Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree wurde unverzüglich informiert und die Bestände wurden gesperrt. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hat die nachfolgend amtlich entnommenen Proben untersucht und das aviäre Paramyxovirus (APMV) nachgewiesen. Der abschließende Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigte den Ausbruch der Newcastle-Krankheit.
In einem weiteren Masthühnchenbetrieb im Landkreis Märkisch-Oderland wurde die Newcastle-Krankheit ebenfalls amtlich festgestellt. Der abschließende Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigte bei etwa 70.000 Tieren den Ausbruch der Newcastle-Krankheit.
Bei einem Kleinsthaltern mit 18 Legehennen im Landkreis Dahme-Spreewald wurde der Ausbruch der Newcastle-Krankheit ebenfalls amtlich festgestellt. Das Veterinäramt des Landkreises Dahme-Spreewald wurde unverzüglich informiert, nachdem drei Tiere plötzlich verendeten.
Alle erforderlichen Maßnahmen beim Ausbruch der Newcastle-Krankheit werden mit einer Tierseuchenallgemeinverfügung durch die Landkreise angeordnet. Dazu gehören die tierschutzgerechte Tötung der Tiere und die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch die zuständigen Veterinärämter der betroffenen Landkreise festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch die Landkreise informiert.
Die epidemiologischen Ermittlungen wurden durch das zuständige Veterinäramt mit Unterstützung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes des Landes Brandenburg und des Friedrich-Loeffler-Institutes fortgeführt. Hierzu gehören u.a. die detaillierte Nachverfolgung von Tieren und deren Erzeugnissen aus und in den Betrieb, die Ermittlung von Personen- und Fahrzeugkontakte sowie die Überprüfung des angewandten Impfregimes.
In Geflügelhaltungen sollten bestehende Biosicherheitsmaßnahmen kritisch überprüft und möglichst optimiert werden. Ziel ist es, das Risiko eines Eintrags oder einer Weiterverbreitung des Virus zu minimieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei der Kontrolle von Personenkontakten sowie dem Austausch von Gegenständen zwischen verschiedenen Geflügelhaltungen gelten.
Wichtig bleibt eine gesteigerte Aufmerksamkeit: So sollte auch in ND-geimpften Herden bei Auftreten von unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen eine Laboruntersuchung auf ND eingeleitet werden, um einen Ausbruch der atypischen Geflügelpest so früh wie möglich zu erkennen und eindämmen zu können.
Das Monitoring zur Feststellung der ND wird durch die zuständigen Veterinärbehörden intensiviert. Sowohl klinisch krankes oder verendetes Geflügel als auch Wildvögel werden verstärkt untersucht.
Seit dem letzten Ausbruchsgeschehen der Newcastle Disease beim Hausgeflügel, welches 1996 in Brandenburg auftrat, wurden in diesem Jahr elf Ausbrüche im Land Brandenburg festgestellt.
Das Virus der Newcastle-Krankheit (aviäres Paramyxovirus) ist weltweit verbreitet. Fast alle Vogelarten können infiziert werden. In Deutschland wird das Virus vor allem bei wild lebenden Tauben nachgewiesen. Die Schwere der hervorgerufenen Erkrankung hängt von der Pathogenität des Virusstammes, der Wirtspezies sowie von der Immunkompetenz der betroffenen Tiere ab. Beim Haushuhn kann die Erkrankung - in Abhängigkeit vom Virusstamm - von sehr milden Verläufen bis zum plötzlichen Tod mit 100-prozentiger Mortalität der Herde variieren.
Neben dem Kardinalsymptom - also der erhöhten Mortalität - mit zuvor aufgetretener Störung
des Allgemeinbefindens können zudem folgende Krankheitszeichen auf eine NDV-Infektion hinweisen: Legeleistungsabfall, Ödeme an Kopf und Kehllappen, respiratorische Störungen, Durchfall
und nervöse Störungen.
Die bislang nachgewiesenen ND-Viren gehören zu einem Genotyp, der derzeit insbesondere in osteuropäischen Ländern, unter anderem in Polen und Tschechien, zirkuliert.
Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es
zu Bindehautentzündungen kommen.
Informationen zur Newcastle Disease bietet das Friedrich Loeffler-Institut.
Hinweis: Fragen zu den Inhalten der Allgemeinverfügungen sind an die Landkreise zu richten.