04/01/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/01/2026 02:57
Der Staatsrat des Kantons Freiburg möchte seine Trauer und Solidarität mit den Opfern und ihren Angehörigen zum Ausdruck bringen, die vom tragischen Ereignis vom 10. März in Kerzers betroffen sind. Zwei Wochen nach dieser Tragödie hat er sichergestellt, dass alle zur Unterstützung der Opfer vorgesehenen Massnahmen umgesetzt werden.
Veröffentlicht am 01. April 2026 - 10h47
Der Staatsrat des Kantons Freiburg bekundet seine Trauer und seine Solidarität mit den Opfern und Angehörigen, die vom tragischen Ereignis vom 10. März in Kerzers betroffen sind. Zwei Wochen nach der Tragödie, die eine ganze Region in Trauer versetzt und die Bevölkerung im Kanton und darüber hinaus tief bewegt hat, hat er sich vergewissert, dass die vorgesehenen Massnahmen zur Unterstützung der Opfer und ihrer Angehörigen umgesetzt werden.
Die Opferhilfe stützt sich auf das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG). Dieses sieht kantonale Hilfen für die Opfer und ihre Angehörigen vor, darunter insbesondere Soforthilfe, längerfristige Hilfe, Entschädigung und Genugtuung:
Sollten sich diese Entschädigungen als unzureichend erweisen, behält sich der Staatsrat vor, beim Bund einen Antrag auf ausserordentliche Unterstützung zu stellen.
Der Staatsrat spricht in seinem eigenen Namen, aber auch im Namen der gesamten Freiburger Bevölkerung, die nach diesem tragischen Ereignis ihre Betroffenheit und ihre tiefe Solidarität zum Ausdruck gebracht hat, erneut sein tiefstes Mitgefühl aus.
Herausgegeben von Staatsrat des Kantons Freiburg
Letzte Änderung: 01.04.2026 - 10h47