État de Fribourg

04/01/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/01/2026 02:57

Tragödie von Kerzers: Aktueller Stand, was die Unterstützung der Opfer und ihrer Angehörigen betrifft

Tragödie von Kerzers: Aktueller Stand, was die Unterstützung der Opfer und ihrer Angehörigen betrifft

Der Staatsrat des Kantons Freiburg möchte seine Trauer und Solidarität mit den Opfern und ihren Angehörigen zum Ausdruck bringen, die vom tragischen Ereignis vom 10. März in Kerzers betroffen sind. Zwei Wochen nach dieser Tragödie hat er sichergestellt, dass alle zur Unterstützung der Opfer vorgesehenen Massnahmen umgesetzt werden.

Veröffentlicht am 01. April 2026 - 10h47

Der Staatsrat des Kantons Freiburg bekundet seine Trauer und seine Solidarität mit den Opfern und Angehörigen, die vom tragischen Ereignis vom 10. März in Kerzers betroffen sind. Zwei Wochen nach der Tragödie, die eine ganze Region in Trauer versetzt und die Bevölkerung im Kanton und darüber hinaus tief bewegt hat, hat er sich vergewissert, dass die vorgesehenen Massnahmen zur Unterstützung der Opfer und ihrer Angehörigen umgesetzt werden.

Die Opferhilfe stützt sich auf das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG). Dieses sieht kantonale Hilfen für die Opfer und ihre Angehörigen vor, darunter insbesondere Soforthilfe, längerfristige Hilfe, Entschädigung und Genugtuung:

  • Soforthilfe zur Deckung der dringendsten Bedürfnisse der Opfer und ihrer Angehörigen
    (Kosten für Unterkunft, Anreise, Transport, Rechtsberatung, therapeutische Hilfe, von der
    Krankenkasse nicht gedeckte Kosten usw.), unabhängig von der wirtschaftlichen Situation
    der Personen.
  • Längerfristige Hilfe, die darauf abzielt, diese Bedürfnisse dauerhaft zu decken, und die von
    der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Personen abhängt.
  • Entschädigung, die insbesondere den Verdienstausfall ausgleichen soll und deren
    Höchstbetrag je nach finanzieller Situation der Personen bei 130 000 Franken liegt, je nach
    finanzieller Situation der Betroffenen.
  • Genugtuung, die das immaterielle Leid, den psychischen Schock und den emotionalen Schmerz ausgleichen soll, die durch die Verletzung oder den Tod einer Person entstanden sind. Diese Unterstützung kann sich auf maximal 76 000 Franken für das Opfer und 38 000 Franken für die Angehörigen belaufen und ist unabhängig von der finanziellen Situation der Betroffenen.

Sollten sich diese Entschädigungen als unzureichend erweisen, behält sich der Staatsrat vor, beim Bund einen Antrag auf ausserordentliche Unterstützung zu stellen.

Der Staatsrat spricht in seinem eigenen Namen, aber auch im Namen der gesamten Freiburger Bevölkerung, die nach diesem tragischen Ereignis ihre Betroffenheit und ihre tiefe Solidarität zum Ausdruck gebracht hat, erneut sein tiefstes Mitgefühl aus.

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Herausgegeben von Staatsrat des Kantons Freiburg

Letzte Änderung: 01.04.2026 - 10h47

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