Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen

09/29/2026 | Press release | Distributed by Public on 09/29/2026 04:48

Senat ermöglicht Fahrradleasing für Beschäftigte

Bremen will seinen Beschäftigten zukünftig das Fahrradleasing für eine nachhaltige Mobilität ermöglichen. Dafür müssen im ersten Schritt die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Deshalb hat der Senat heute (29. September 2026) eine Änderung des Bremischen Besoldungsrechts auf den Weg gebracht. Diese ermöglicht, dass Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter mit einer Entgeltumwandlung das Fahrradleasing nutzen dürfen. Die Gesetzesnovelle wird im nächsten Schritt den Gewerkschaften und Richterverbänden zur Stellungnahme übermittelt, ehe dann Ende 2026 die Bürgerschaft darüber abstimmt.

Finanzsenator Björn Fecker: "Viele Beschäftigte nutzen das Fahrrad für ihre tägliche Mobilität. Das hat nicht nur gesundheitliche Vorteile, sondern schützt auch das Klima. Mit dem Fahrradleasing wollen wir als attraktiver Arbeitgeber die nachhaltige Mobilität unserer Beschäftigten unterstützen. Wer gute Fachkräfte gewinnen und halten will, muss attraktive Angebote machen. Das Jobrad ist dafür ein starkes Signal."

Die Tarifeinigung zum Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte (TV-L) setzt voraus, dass das Fahrradleasing den Beamtinnen und Beamten ebenfalls zur Verfügung stehen muss. Somit muss im jeweiligen Bundesland ergänzend die rechtliche Voraussetzung für ein entsprechendes Angebot für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter beschlossen werden. Der heutige Senatsbeschluss schafft dafür diese Voraussetzung. Für Beschäftigte im Bereich des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) gibt es bereits eine entsprechende Regelung.

Das Fahrradleasing soll durch einen externen Dienstleister umgesetzt werden. Erst nachdem die Bürgerschaft die Novelle beschlossen hat, kann dafür eine europaweite Ausschreibung erfolgen. Auch der ausgewählte Anbieter braucht dann noch Zeit für die organisatorische und technische Umsetzung. Ein genauer Starttermin kann deshalb noch nicht genannt werden.

Beim Fahrradleasing least der Arbeitgeber ein Fahrrad im Sinne von § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und überlässt es den Beschäftigten, die das Rad sowohl dienstlich als auch privat nutzen können. Damit einher gehen eine obligatorische Vollkaskoversicherung und die Pflicht einer jährlichen Inspektion. Die Leasingrate wird dann vom Entgelt bzw. von der Besoldung einbehalten. Durch die Entgelt- bzw. Besoldungsumwandlung beim Leasingmodell können Beschäftigte häufig gegenüber dem klassischen Privatkauf finanziell profitieren.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: [email protected]

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