03/11/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/11/2026 07:26
Die Durchbeförderung von Drittstaatsangehörigen sowie ein erweiterter Informationsaustausch stehen im Fokus der Verhandlungen. Damit wird ein Aspekt des Regierungsprogramms zur Etablierung strategischer Partnerschaften mit Drittstaaten umgesetzt.
Der Ministerrat hat am 9. März 2026 ein Mandat für die Verhandlungen zu einem Migrations- und Mobilitätsabkommen mit Usbekistan beschlossen. Durch das Verhandlungsmandat können nun formelle Gespräche mit Usbekistan aufgenommen werden. Ziel dabei ist, eine umfassende Zusammenarbeit zwischen Österreich und Usbekistan im Migrationsbereich und darüber hinaus zu etablieren. Dazu soll die Kooperation im Kampf gegen illegale Migration, insbesondere auch im Bereich der Abschiebungen und der Durchbeförderung von abzuschiebenden Personen, durch die jeweiligen Länder geregelt werden.
"Wir haben uns in der Bundesregierung darauf verständigt, bei jenen klare Kante zu zeigen, die kein Recht haben, in Österreich zu bleiben oder dieses Recht missbrauchen. Dafür braucht es nicht nur Konsequenz im Inneren, sondern auch starke Partnerschaften nach außen. Mit Kooperationen wie dieser mit Usbekistan schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen, um rechtsstaatliche Entscheidungen konsequent umzusetzen und eine geordnete Migrationspolitik auch in der Praxis umzusetzen", betont Außenministerin Beate Meinl-Reisinger.
"Abschiebungen sind Teil einer harten und gerechten Asylpolitik, auf die sich diese Bundesregierung im aktuellen Regierungsprogramm geeinigt hat. In den bevorstehenden Verhandlungen wird der gemeinsame Kampf gegen illegale Migration zum Beispiel durch die Möglichkeit der Durchbeförderung bei Abschiebungen im Fokus stehen", sagte Innenminister Gerhard Karner.
Kooperation zur Bekämpfung der Schleppermafia und Informationsaustausch
Die Zusammenarbeit soll insbesondere die Bereiche der Bekämpfung der illegalen Migration, des Grenzschutzes, der Dokumentenfälschung, des Schlepperwesens und des Menschenhandels sowie der Rückkehr und Rückübernahme eigener Staatsangehöriger und Drittstaatsangehöriger und der Durchbeförderung von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen betreffen. Auch der Informationsaustausch über Möglichkeiten der legalen Migration von Fachkräften, Studierenden, Forscherinnen und Forschern, deren Familienangehörigen sowie Schülerinnen und Schülern entlang klarer Verfahren soll ausgebaut und Regelungen vertieft werden. Im Bereich der legalen Migration liegt der Fokus des zu verhandelnden Abkommens auf dem Austausch von Informationen.
Durchbeförderung von Drittstaatsangehörigen
Die Regelungen zur Durchbeförderung von Drittstaatsangehörigen sollen allgemeine Grundsätze sowie operative Modalitäten über den Ablauf des Durchbeförderungsverfahrens, Fristen, Kompetenzen für Eskorten im Falle einer begleiteten Durchbeförderung sowie die damit zusammenhängenden Kosten umfassen. Dieser Abschnitt gilt im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlage sowie vorbehaltlich der aktuell auf EU-Ebene verhandelten neuen Rückkehr-Verordnung.
Verankerung im Regierungsprogramm
Das Regierungsprogramm 2025 bis 2029 sieht die Etablierung strategischer Partnerschaften mit Drittstaaten zur effektiven Durchsetzung der Migrationsstrategie im österreichischen Interesse, darunter den Abschluss weiterer bilateraler Rückübernahmeabkommen und Vereinbarungen im Bereich Mobilität, Migration und Entwicklung, vor.
Artikel Nr: 30092 vom Mittwoch, 11. März 2026, 14:20 Uhr
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