Bundesland Niedersachsen

03/11/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/11/2026 06:56

Staatssekretär Manke überreicht Förderbescheid aus Bedarfszuweisungsfonds an Stadt Ronnenberg: 1,6 Millionen Euro für Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Benthe

Manke: "Mit den Bedarfszuweisungen unterstützt das Land gezielt besonders finanzschwache Kommunen, um auch hier nachhaltige Investitionen in dem Brandschutz zu ermöglichen"

Am heutigen Mittwoch (11. März 2026) überreichte der Staatssekretär des Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Stephan Manke, der Stadt Ronnenberg aus dem Bedarfszuweisungsfonds des Landes einen Förderbescheid in Höhe von 1,6 Millionen Euro.

Das Niedersächsische Innenministerium unterstützt in diesem Jahr 30 besonders finanzschwache Kommunen im Land mit Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 18,6 Millionen Euro. Mit dieser Bedarfszuweisung werden notwendige kommunale Investitionen für abwehrende Brandschutzmaßnahmen bezuschusst. Gefördert werden neben Neubau, Erweiterung oder Sanierung von Feuerwehrhäusern auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausrüstung sowie Dienst- und Schutzkleidung. Ronnenberg ist eine der begünstigten Kommunen und wird die 1,6 Millionen Euro in den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Benthe einfließen lassen. Die übergebene Summe von 1,6 Millionen Euro stellt rund 75 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens der Stadt Ronnenberg zur Umsetzung des geplanten Neubaus dar.

Staatssekretär Manke: "Mit den Bedarfszuweisungen unterstützt das Land gezielt besonders finanzschwache Kommunen, um auch hier nachhaltige Investitionen in den Brandschutz zu ermöglichen. Dadurch werden ganz bewusst auch die ehrenamtlich getragenen Strukturen der Feuerwehren im Land gestärkt."

Bürgermeister Marlo Kratzke erklärt: "Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Benthe ist eine zentrale Investition in die Sicherheit unserer Stadt. Mit der Bedarfszuweisung des Landes erhalten wir dafür eine wichtige finanzielle Unterstützung, die zeigt, dass das Land die Herausforderungen der Kommunen im Brandschutz ernst nimmt. Zugleich leistet sie einen wichtigen Beitrag zu meinem Ziel, innerhalb der nächsten zehn Jahre alle Feuerwehrgebäude unserer sieben Ortswehren modern und zukunftssicher aufzustellen. Nicht zuletzt ist die Förderung eine Anerkennung für die hervorragende Arbeit unserer Feuerwehren."

Zum Hintergrund

Bedarfszuweisungen (§ 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, NFAG) sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, damit diese ihre Finanzkraft stärken können. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwendigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen werden ausschließlich Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.

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