06/22/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/22/2026 12:22
Bis 22. Juni 2026, 20 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder online Eintragungen für insgesamt fünf Volksbegehren abgeben.
Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt im Rahmen des "Zentrales Wählerregisters" auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die bereits zuvor, im Einleitungsverfahren, getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.
Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres nunmehr folgende vorläufige Ergebnisse bekannt:
Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren betrug 6.319.990.
Volksbegehren "GRATIS Verhütung":
Volksbegehren "Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl":
Volksbegehren "Transparenz im Parlament":
Volksbegehren "Polizei - kritischer Personalmangel":
Volksbegehren "Karfreitag-Feiertag für Alle":
Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert von keinem der fünf Volksbegehren überschritten wurde.
Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die fünf genannten Volksbegehren nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung Mitte Juli bekannt geben.
Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken für alle fünf Volksbegehren werden in Kürze auf der BMI-Homepage unter https://www.bmi.gv.at/Volksbegehren abrufbar sein.