Federal Ministry of the Interior of the Republic of Austria

06/22/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/22/2026 12:22

Ergebnisse von fünf Volksbegehren

Wien (OTS) -

Bis 22. Juni 2026, 20 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder online Eintragungen für insgesamt fünf Volksbegehren abgeben.

Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt im Rahmen des "Zentrales Wählerregisters" auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die bereits zuvor, im Einleitungsverfahren, getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.

Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres nunmehr folgende vorläufige Ergebnisse bekannt:

Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren betrug 6.319.990.

Volksbegehren "GRATIS Verhütung":

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 35.281
  • Zahl der Eintragungen: 24.690
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 59.971

Volksbegehren "Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl":

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 13.632
  • Zahl der Eintragungen: 13.439
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 27.071

Volksbegehren "Transparenz im Parlament":

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 17.583
  • Zahl der Eintragungen: 21.254
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 38.837

Volksbegehren "Polizei - kritischer Personalmangel":

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 14.928
  • Zahl der Eintragungen: 25.206
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 40.134

Volksbegehren "Karfreitag-Feiertag für Alle":

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 19.864
  • Zahl der Eintragungen: 29.162
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 49.026

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert von keinem der fünf Volksbegehren überschritten wurde.


Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die fünf genannten Volksbegehren nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung Mitte Juli bekannt geben.

Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken für alle fünf Volksbegehren werden in Kürze auf der BMI-Homepage unter https://www.bmi.gv.at/Volksbegehren abrufbar sein.

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