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Canton du Valais

07/23/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/23/2026 02:49

Brandgefahr - Erinnerung an das allgemeine Feuerverbot

Medienmitteilungen 23.07.2026 Zivile Sicherheit und Militär Wald und Landschaft

Brandgefahr - Erinnerung an das allgemeine Feuerverbot

Trotz der Niederschläge der letzten Tage bleibt die Situation bezüglich der Brandgefahr im Wallis aufgrund der wiederholten Hitzewellen und des seit Jahresbeginn kumulierten Niederschlagsdefizits äusserst kritisch. Diese Realität wird durch die steigende Zahl der Einsätze wegen Brandausbrüchen bestätigt. Der Kanton Wallis erinnert daher an das allgemeine Feuerverbot und ruft die Bevölkerung dazu auf, angesichts dieser Gefahr wachsam zu bleiben.

Die aktuelle meteorologische Lage, geprägt durch anhaltende Trockenheit und hohe Temperaturen, führt weiterhin zu einer sehr hohen Brandgefahr, insbesondere in Wäldern, Wiesen, Gebüschen und Brachflächen. Gemäss der kantonalen Gesetzgebung ist es strengstens untersagt, im Freien Feuer zu entfachen, wenn das Risiko als hoch oder sehr hoch eingestuft wird. Aus diesem Grund hat das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) am 25. Juni 2026 ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Angesichts der aktuellen Lage bleibt dieses Verbot weiterhin vollumfänglich in Kraft. Die Notwendigkeit seiner Aufrechterhaltung wird durch die steigende Anzahl von Einsätzen aufgrund von Brandausbrüchen bestätigt.

Allgemeines Verbot und geltende Regeln

Das am 25. Juni 2026 ausgesprochene allgemeine Feuerverbot im Freien bleibt somit in Kraft und gilt für das gesamte Gebiet des Kantons. Diese Massnahme umfasst insbesondere: das absolute Verbot, Feuer im Wald oder in Waldnähe zu entfachen; das Verbot der Verwendung von Barbecues oder Grills im Freien, mit Ausnahme von Privatbereichen in Wohn- oder Stadtgebieten. Letztere müssen auf einem nicht brennbaren Untergrund (Betonsockel, Steinplatten) stehen, über einen Deckel verfügen und einen Abstand von mehr als 10 Metern zu jeglicher brennbaren Vegetation (Felder, Büsche usw.) bzw. 100 Meter zum Wald aufweisen; das allgemeine Verbot aller Feuerwerkskörper, unabhängig von ihrer Kategorie oder Grösse. Auch Vorrichtungen vom Typ «Vulkan» sind anlässlich der Feierlichkeiten zum 1. August nicht gestattet.

Aufruf zur Wachsamkeit

Angesichts der allgemeinen Lage erinnert der Staat Wallis daran, dass die Situation bis zu einem mehrtägigen Dauerregen kritisch bleibt. Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen die gefährliche Situation nicht massgeblich zu entschärfen. Die Bevölkerung wird aufgefordert, absolute Wachsamkeit walten zu lassen und alles zu unternehmen, um Wälder, Wiesen, Maiensässe und Wohngebiete zu schützen.

Die Gemeindeverwaltungen sind für die Umsetzung dieser Massnahmen auf ihrem Gebiet gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen verantwortlich. Die offiziellen Kontrollorgane melden jeden Zuwiderhandelnden der zuständigen Behörde.

Meldungen und Informationen

Jede Feststellung eines Brandausbruchs oder von verdächtigem Rauch muss sofort der kantonalen Alarm- und Einsatzzentrale unter der Nummer 118 gemeldet werden.

Die Verhaltensregeln und -empfehlungen sowie die aktuelle Situation der Waldbrandgefahr sind auf der Website des Staates ersichtlich: https://www.vs.ch/de/web/sfnp/incendi.

Canton du Valais published this content on July 23, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on July 23, 2026 at 08:49 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]