03/11/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/12/2026 00:07
Im Landkreis Dahme-Spreewald ist in einem Betrieb für Nutzgeflügel der Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden. Es handelt sich somit um den fünften Ausbruch im Land Brandenburg.
Es handelt sich um einen Elterntierbestand für Masthähnchen. Betroffen sind etwa 84.000 Tiere. Der Bestand wurde gesperrt.
Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hatte die amtlich entnommenen Proben untersucht und das aviäre Paramyxovirus (APMV) nachgewiesen. Der abschließende Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigte den Ausbruch der Newcastle-Krankheit.
Alle erforderlichen Maßnahmen beim Ausbruch der Newcastle-Krankheit werden mit einer Tierseuchenallgemeinverfügung durch den Landkreis angeordnet. Dazu gehören die tierschutzgerechte Tötung der Tiere und die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Dahme-Spreewald festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert. Die epidemiologischen Ermittlungen wurden durch das zuständige Veterinäramt mit Unterstützung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes des Landes Brandenburgs eingeleitet.
Hinweis: Fragen zu den Allgemeinverfügungen sind direkt an den Landkreis zu richten.
Seit dem letzten Ausbruchsgeschehen der Newcastle Disease beim Hausgeflügel, welches 1996 in Brandenburg auftrat, wurde nun mit dem aktuellen Fall der fünfte Ausbruch im Land Brandenburg festgestellt.
Das Virus der Newcastle-Krankheit (aviäres Paramyxovirus) ist weltweit verbreitet. Fast alle Vogelarten können infiziert werden. In Deutschland wird das Virus vor allem bei wild lebenden Tauben nachgewiesen. Die Schwere der hervorgerufenen Erkrankung hängt von der Pathogenität des Virusstammes, der Wirtspezies sowie von der Immunkompetenz der betroffenen Tiere ab. Beim Haushuhn kann die Erkrankung - in Abhängigkeit vom Virusstamm - von sehr milden Verläufen bis zum plötzlichen Tod mit 100-prozentiger Mortalität der Herde variieren.
Neben dem Kardinalsymptom - also der erhöhten Mortalität - mit zuvor aufgetretener Störung des Allgemeinbefindens können zudem folgende Krankheitszeichen auf eine NDV-Infektion hinweisen: Legeleistungsabfall, Ödeme an Kopf und Kehllappen, respiratorische Störungen, Durchfall und nervöse Störungen.
Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es zu Bindehautentzündungen kommen.
Informationen zur Newcastle Disease bietet das Friedrich Loeffler-Institut.