Stadt Herne

09/28/2026 | Press release | Distributed by Public on 09/28/2026 06:17

Bei Sozialhilfeanliegen bitte Termin vereinbaren

Meldung vom 28. September 2026

Bei Sozialhilfeanliegen bitte Termin vereinbaren

Der Fachbereich Soziales der Stadt Herne weist darauf hin, dass Bürger*innen, die ein Anliegen im Bereich der Sozialhilfe haben, ab Donnerstag, 1. Oktober 2026, vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin vereinbaren müssen.

Dies betrifft alle Bürger*innen, die ein Anliegen haben, für das die Abteilung 41.2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen - zuständig ist. Dort werden folgende Themen bearbeitet:

  1. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  2. Hilfe zum Lebensunterhalt
  3. Hilfe zur Pflege
  4. Sozialhilfe innerhalb von Einrichtungen
  5. Bildung und Teilhabe
  6. Bestattungskosten
  7. Unterhalt

Termine können grundsätzlich dienstags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 8:30 bis 12 Uhr vereinbart werden.

Bürger*innen, die einen Termin vereinbaren möchten, werden gebeten, direkt auf die für sie zuständigen Kolleg*innen unter den bekannten Telefonnummern oder E-Mail-Adressen zuzugehen.

Um den jeweils mit einem Anliegen verbundenen zeitlichen Aufwand besser abschätzen zu können, bittet der Fachbereich Soziales darum, bei der Terminanfrage das jeweilige Anliegen mitzuteilen.

Zugleich bittet der Fachbereich um Verständnis, dass persönliche Vorsprachen ohne Terminvereinbarung ab dem 1. Oktober 2026 nicht mehr möglich sind.

Stadt Herne published this content on September 28, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on September 28, 2026 at 12:17 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]