06/05/2026 | News release | Archived content
Der Bedarf an leistungsfähiger digitaler Infrastruktur wächst rasant. Gleichzeitig wird der Netzanschluss zunehmend zum entscheidenden Faktor für die Realisierung neuer Rechenzentrumsprojekte. Begrenzte Anschlusskapazitäten, lange Planungszeiträume und neue Konzepte wie Flexible Connection Agreements (FCA) stellen Betreiber, Investoren und Netzbetreiber gleichermaßen vor neue Herausforderungen.
Im eco Interview wirft Daniel Marhewka, Partner und Rechtsanwalt bei Fieldfisher, einen Blick auf die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen des Netzanschlusses. Dabei geht es um die Frage, wie mehr Planungssicherheit geschaffen werden kann, welche Hürden derzeit bestehen und und welche Weichen gestellt werden müssen, damit der Ausbau digitaler Infrastruktur und der Wandel der Energieversorgung erfolgreich zusammen gedacht werden können. Er wird als Experte bei der eco Data Center Legal Masterclass im Rahmen des eco Data Center Expert Summits am 10. Juni 2026 über Herausforderungen bei der Stromversorgung und dem Netzanschluss von Rechenzentren sprechen.
Anschlusskapazitäten im deutschen Stromnetz sind knapp und regional sehr unterschiedlich verfügbar und zudem sind die Anschlusszeiten oft aufgrund einer fehlenden Verzahnung von Energie- und Standortplanung sehr lang. Bei Rechenzentren kommt noch hinzu, dass es an einer systemischen gemeinsamen Planung von Strom- und Wärmenetzen fehlt, wobei der Wärmeaspekt bei Rechenzentren nicht zu vernachlässigen ist.
Die größte Herausforderung bei der Planung der Rechenzentren liegt daher derzeit in der Verfügbarkeit ausreichender Netzkapazitäten am richtigen Standort und zum richtigen Zeitpunkt. Rechenzentren sind energieintensive Infrastrukturen mit hohen Anforderungen an Versorgungssicherheit, Redundanz und Skalierbarkeit. Gerade in Clusterregionen treffen stark steigende Anschlussanfragen auf Netze, die nicht für diese Konzentration großer Lasten ausgelegt sind. Hinzu kommen lange Vorlaufzeiten für Netzverstärkungen, Umspannwerke oder vorgelagerte Infrastruktur. Für Betreiber und Investoren ist das besonders kritisch, weil die gesicherte Anschlussleistung ein zentraler Faktor für Standortwahl, Finanzierung, technische Planung und spätere Vermarktung der Rechenzentrumskapazitäten ist.
Hier trifft die Notwendigkeit der Planbarkeit bei solchen großen Projekten im Hinblick auf Lead-Times für alle Komponenten und Leistungen auf teilweise sehr unzureichend spezifische Netzanschlusszusagen und befristete Netzanschlussreservierungen, die im Hinblick auf die Komplexität der Planung eines Rechenzentrums nicht ausreichend sind.
Insgesamt mangelt es an einem klaren regulativen Rahmen, der verlässliche Strukturen für den Netzanschluss von Rechenzentren vorgibt.
Grundsätzlich sollte es einen klaren, transparenten und planbaren regulativen Rahmen geben, der das Thema Netzanschlusszeitplan und -kapazität regelt. Da Planbarkeit für Großprojekte wie Rechenzentren zentral ist, wäre ein solcher regulativer Rahmen ein erheblicher Wachstumsbeschleuniger.
Dieser verlässliche regulative Rahmen liegt aber derzeit noch nicht vor. Die Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung vom 18. März 2026 enthält einige wichtige und gute Ansatzpunkte, ist aber noch sehr unspezifisch und oberflächlich, daher wird es auf die Umsetzung ankommen.
Bei einem Anschluss auf Höchstspannungsebene ist die Struktur, die sich die Übertragungsnetzbetreiber in der Verfahrensdokumentation für das "Reifegradverfahren für Netzanschlüsse" am 27. April 2026 gegeben haben, eine erste strukturelle Grundlage.
Tatsächlich sollte bereits bei der Standortplanung für das Rechenzentrum das Thema verfügbare Netzkapazität einfließen - nicht erst nach Abschluss der Immobilien- oder Genehmigungsplanung. Betreiber sollten frühzeitig belastbare Anschlussanfragen stellen, alternative Netzverknüpfungspunkte prüfen und realistische Lastprofile sowie Ausbauphasen definieren. Diese Lastprofile sollten auch mit den technischen Vorgaben der relevanten Netzbetreiber verprobt werden.
Eine zentrale Hürde ist die fehlende gesetzliche Grundlage für die Strukturierung und Standardisierung des Netzanschlussverfahrens. Das Reifegradverfahren der Übertragungsnetzbetreiber ist hierbei ein erster Schritt, aber eine Selbstbindung - kein belastbarer gesetzlicher Rahmen. Wichtig wäre es grundsätzlich Kriterien wie Anforderungen an den Netzanschlussantrag, Bearbeitungszeiten, technische Vorgaben und Vertragsbedingungen verbindlich vorzugeben. Diese unterscheiden sich je nach Netzbetreiber und Netzebene teils erheblich. Dadurch ist für Betreiber und Investoren oft schwer vorhersehbar, wann welche Anschlussleistung tatsächlich verfügbar sein wird. Hinzu kommen Schnittstellen zu Bau-, Immissionsschutz-, Energieeffizienz- und Abwärmethemen. Rechenzentren müssen heute nicht nur angeschlossen, sondern auch regulatorisch in Energie- und Nachhaltigkeitskonzepte eingebettet werden. Besonders schwierig wird es, wenn Anschlusskapazitäten nur unverbindlich oder nur für einen unzureichenden Zeitraum in Aussicht gestellt werden, oder unklar bleibt, ob und für welchen Zeitraum Kapazitäten tatsächlich reserviert sind.
Ein derzeit noch nicht in den Fokus gerücktes Thema, das aber für Rechenzentrumsentwickler bzw. -betreiber mehrerer Rechenzentren relevant ist, betrifft die Einbindung der Stromlieferung in das eigene Leistungsangebot - ein Modell, das wir durchaus immer wieder sehen. Hierdurch können Anbieter schnell selbst als Netzbetreiber qualifiziert werden, was ihnen zum einen erhebliche Pflichten nach dem Energiewirtschaftsgesetz auferlegt, das Geschäftsmodell aber auch vor dem Hintergrund von Unbundling-Vorgaben oft vor erhebliche Herausforderungen stellt.
Flexible Netzanschlussmodelle und die zugehörigen Flexible Connection Agreements (FCA) können ein Baustein sein, um die begrenzte Netzanschlusskapazität effizienter verfügbar zu machen. Sie schaffen aber auch große Herausforderungen für den Betrieb der Rechenzentren und müssen daher sehr sorgfältig ausgestaltet werden. Die Flexibilität bedeutet in der Regel, dass die Netzanschlusskapazität nicht immer zur Verfügung steht und anders als viele industrielle Verbraucher können Rechenzentren ihre Last nicht ohne Weiteres kurzfristig reduzieren, da sie gegenüber Kunden hohe Verfügbarkeits- und Service-Level-Verpflichtungen erfüllen müssen. Sofern das FCA also auch Einschränkungen für das Rechenzentrum vorsieht, was in den meisten Ausgestaltungen der Fall sein wird, muss dies auch bei den Verträgen mit den Kunden des Rechenzentrums bedacht werden und hat somit eine direkte Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit des Rechenzentrums.
Der Markt spricht derzeit im Wesentlichen von drei FCA-Modellen: Statische Modelle mit fest zugewiesenen Leistungsobergrenzen, zeitbasierte Modelle mit unterschiedlichen zeitlichen Verfügbarkeiten und dynamische Modelle, bei denen die Verfügbarkeit nach festgelegten Kriterien regelmäßig angepasst wird. Alle drei und auch die zugehörigen Muster, die es dazu derzeit im Markt gibt, sind für Rechenzentren nur bedingt sinnvoll. Für Rechenzentren wird es detailliert austarierte, individuelle Spezialregelungen geben müssen, die mit den weiteren Nutzern des Netzanschlusses und dem Netzbetreiber auszuhandeln sind.
Aus unserer Beratungspraxis ist das zentrale Kriterium beim Thema Planung des Netzanschlusses ein verlässlicher, planbarer und klarer Prozess, den der Projektentwickler seiner Entwicklung zugrunde legen kann. Die Vorgaben für diesen Prozess muss der Gesetzgeber machen, sonst werden die verschiedenen Netzbetreiber individuelle Rahmenbedingungen festlegen und gegebenenfalls bei Engpässen auch noch davon abweichen. Uneinheitlichkeit macht es Investoren und Betreibern in der Praxis schwer, verlässlich zu planen.
Ein erster guter Schritt war die Festlegung aller vier Übertragungsnetzbetreiber auf das Reifegradverfahren für Netzanschlüsse vom 27. April 2026, welches das bisherige System der Priorisierung nach Antragseingang ablöst.
Aber auch für alle anderen Netzbetreiber braucht es jetzt einen klaren gesetzlichen Rahmen für den Netzanschluss. Sinnvoll wären klarere Verfahren, verbindlichere Zeitpläne und standardisierte Regelungen zu Anschlusszusagen, Kapazitätsreservierungen, Baukostenzuschüssen und flexiblen Anschlussmodellen.
Die bisherige sehr rudimentäre Anschlusspflicht im Gesetz mit sehr weitgefassten Ausnahmen bildet nicht die notwendigen Leitplanken, um im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Rechenzentrumsentwickler/-betreiber effektive Gespräche zu führen.
Die nationale Rechenzentrumsstrategie greift dieses Thema mit vier angekündigten Maßnahmen auf: Überarbeitetes Vergabeverfahren der Übertragungsnetzbetreiber ermöglichen, Verbesserung der Vergabeverfahren, insbesondere mehr Transparenz freier Netzanschlusskapazitäten, Branchenstandards für FCAs unter Beteiligung von Rechenzentren und EU-weit harmonisierte technische Anforderungen für den Netzanschluss. Es wird aber auf die Umsetzung dieser Leitgedanken ankommen.
Weiterhin würde aus meiner Sicht eine Digitalisierung des Reservierungssystems über eine Plattform erheblich weiterhelfen. Derzeit scheitert die Kommunikation oft an der Verfügbarkeit von Mitarbeitern des Netzbetreibers.
Daniel Marhewka ist Partner und Rechtsanwalt bei Fieldfisher. Er wird als Experte und Speaker bei der Data Center Legal Masterclass über Herausforderungen bei der Stromversorgung und dem Netzanschluss von Rechenzentren sprechen.