06/19/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/19/2026 07:14
Potsdam. Mehr als 40 Tagesordnungspunkte wurden auf der Verbraucherschutzkonferenz (VSMK) in Potsdam behandelt - unter anderem der Verbraucherschutz bei der Nutzung von KI-Agenten, PFAS in Pestiziden und die bessere Umsetzung des Rechtes auf Reparatur. Bei den letzten beiden Themen hat Verbraucherschutzministerin Miriam Staudte eigene Anträge eingebracht.
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) nimmt im Verbraucheralltag dynamisch zu. Während KI von Verbraucherinnen und Verbrauchern schon intensiv für Preisvergleiche genutzt wird, steht die nächste Neuerung vor der Tür. Große Anbieter entwickeln sogenannte KI-Agenten, die für ihre Nutzerinnen und Nutzer nicht nur Preise und Kaufbedingungen vergleichen, sondern den Kaufvertrag auch selbstständig abschließen können. Ob Reisebuchungen oder neue Wechsel des Handyvertrags, die Möglichkeiten sind vielfältig. Das ist eine Entwicklung, die Chancen, aber auch Risiken bietet - daher hat die VSMK klar Position für eine notwendige Regulierung im Sinne des Verbraucherschutzes bezogen. Die Ressortchefinnen und Ressortchefs erwarten vom Bund, dass er sich in Brüssel dafür einsetzt, bei der Überarbeitung der europäischen Digitalgesetzgebung die Verbraucherrechte zu berücksichtigen. Das erfordert aus Sicht der VSMK die Festlegung von Definitionen, wichtiger Kriterien, Voreinstellungen und grundlegender Anforderungen beim Einsatz von KI-Agenten-Systemen. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderem nur solche KI-Systeme nutzen können, die ihnen erlauben, für ihre Entscheidung wichtige Voreinstellungen auszuwählen - wie etwa die Preisspanne, die Eingrenzung der Angebote und Webseiten, den Einzugsbereich und auch Kündigungsmöglichkeiten. Verbraucherschutzministerin Miriam Staudte: "Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz wird für viele Verbraucherinnen und Verbraucher immer selbstverständlicher, die Entwicklung hat in der jüngsten Vergangenheit noch einmal deutlich an Dynamik gewonnen. Daher ist es umso wichtiger, dass bei KI-Agenten das Prinzip "loyality by design" gilt. Das heißt: Die KI-Agenten müssen so programmiert sein, dass sie nur die Interessen der beauftragenden Personen vertreten. Auch wenn sich heute viele Menschen noch nicht vorstellen können, KI-Agenten zu beauftragen, müssen wir heute schon die Weichen stellen. Der Verbraucherschutz stellt sich auf die rasanten Entwicklungen ein - zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger."
PFAS kommen in Pestiziden, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, vor. PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) sind so genannte Ewigkeitschemikalien, von ihnen und den Abbauprodukten wie TFA (Trifluoressigsäure) gehen Risiken für Mensch, Tier und Umwelt aus. Niedersachsen hat daher auf der VSMK einen Antrag gestellt mit dem Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Eintrag von PFAS in die Nahrungsmittelkette zu schützen. Konkret sollte der Bund aufgefordert werden, einen Schwerpunkt auf Forschung und Förderung von Alternativen für PFAS zu legen, ein Verbot bestimmter Pflanzenschutzwirkstoffe zum Beispiel in Trinkwasserschutzgebieten zu prüfen und sich auf EU-Ebene für die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs einzusetzen. Dieser Antrag fand keine Mehrheit, da insbesondere die unionsgeführten Ressorts gegen den Antrag gestimmt haben. Verbraucherschutzministerin Miriam Staudte: "Die Risiken von PFAS sind lange bekannt, der Einsatz in Pflanzenschutzmitteln wurde bislang wenig problematisiert. Die Ewigkeitschemikalien reichern sich in der Umwelt an und gelangen so in unsere Nahrungskette - unter anderem aus Pflanzenschutzmitteln. Diese Belastungen sollten daher so weit wie möglich reduziert werden. Die VSMK hätte die Chance gehabt, hier einen Schritt weiter zu kommen. Leider wurde diese Chance nicht genutzt!"
Reparieren, statt wegwerfen: Die Langlebigkeit von Produkten schont nicht nur den Geldbeutel, sondern schützt auch die Umwelt und das Klima. Anlässlich der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur hat sich die VSMK auf Antrag Niedersachsens mit dem Thema befasst. Der Bundestag berät gerade das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie. Damit die neuen Regelungen wirken, müssen sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch bekannt sein. In einem gemeinsamen Beschluss wird der Bund aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das Bewusstsein für die Reparierbarkeit zu stärken. Ministerin Staudte erhofft sich insbesondere eine finanzielle Unterstützung, um Elektro-Läden oder andere Reparaturbetriebe zu unterstützen: "Ein Reparaturbonus wäre ein wichtiger Schritt, um diese dezentralen Strukturen zu erhalten. In Niedersachsen konnten wir im vergangenen Jahr mit Landesmitteln bereits mehr als 100 Repair Cafés mit einer Förderung unterstützen. Das zeigt, dass das Interesse groß ist und viele Menschen gerne kleinere Reparaturen bei Toaster, Radio & Co. selbst umsetzen möchten."