City of Berlin

03/27/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/27/2026 06:11

Landesbehindertenbeauftragte des Landes Brandenburg nimmt Anträge im einstweiligen Rechtsschutz zurück

Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wurde heute in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes verhandelt, mit dem die bis zum 30.06.2025 eingesetzte Landesbehindertenbeauftragte des Landes Brandenburg ihre vorläufige Beschäftigung bis zur Ernennung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers sowie die Fortsetzung des abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens erwirken wollte (PM Nr.10/26 vom 19.03.2026).

Die zuletzt eingesetzte Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertenbeauftragte) hat nach mündlicher Verhandlung vor der Kammer im Berufungsverfahren ihren Antrag auf ihre vorläufige Beschäftigung, mit dem sie erstinstanzlich obsiegt hatte, zurückgenommen. Sie hat ebenfalls ihre Berufung zurückgenommen, mit der sie die Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens begehrt hatte. Zur Begründung dieser Entscheidungen hat sie erklärt, sie wolle den Weg für eine zügige Neubesetzung der wichtigen Position der oder des Landesbehindertenbeauftragten im Land Brandenburg unabhängig von ihrer Person freimachen.

Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ergeht im Hinblick auf die Rücknahme des Antrags und der Berufung nicht.

Aktenzeichen 3 GLa 172/26

City of Berlin published this content on March 27, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on March 27, 2026 at 12:11 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]