07/15/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/15/2026 02:43
Nachdem es ein spürbares, induziertes Erdbeben am frühen Nachmittag des 1. April vergangenen Jahres im Gebiet zwischen Wardenburg, Sandkrug, Sandhatten und Huntlosen (Landkreis Oldenburg) gegeben hatte (das LBEG berichtete direkt nach dem Ereignis), kann das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) jetzt den Einwirkungsbereich festlegen. In diesem gilt die sogenannte Beweislastumkehr. Nicht der Geschädigte muss nachweisen, dass der Schaden durch einen Bergbaubetrieb entstanden ist, sondern der Unternehmer ist in der Pflicht, diese Vermutung zu widerlegen.
Der Einwirkungsbereich für das seismische Ereignis Anfang April 2025 erstreckt sich in einer elliptischen Form von der Bundesautobahn 29 nördlich von Hengstlage nach Nordosten in Richtung Osenberge. Dabei umschließt er Westerburg, Höven und die südlichen und südöstlichen Ränder von Sandkrug.
Der Einwirkungsbereich ist dem Betrieb Gas West der BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG zuzurechnen. Als Ursache für das seismische Ereignis wird die Erdgasförderung angenommen, die zu erhöhten Spannungen im tiefen Untergrund geführt hat. Wenn diese Spannungen an Schwächezonen im Untergrund impulsartig abgebaut werden, kann es zu spürbaren Erschütterungen an der Oberfläche kommen.
Der vom LBEG festgelegte Einwirkungsbereich beruht auf detaillierten fachlichen Auswertungen, in die gegenüber der ersten schnellen Bewertung weitere Daten einbezogen wurden. Die Festlegung des Einwirkungsbereich bezieht sich auf eine Lokalmagnitude von 3,4. Die Lage des Erdbebenherdes konnte im Rahmen der Analysen genauer bestimmt werden. Das Epizentrum liegt direkt nordöstlich von Hengstlage, die Tiefe beträgt 3600 Meter.
Hintergrund:
Entsteht im Einwirkungsbereich eines Betriebes an einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage ein Schaden, der durch Erschütterungen verursacht worden ist und ein Bergschaden sein kann, so wird anhand des äußeren Erscheinungsbildes dieser Beschädigung auf den Bergbaubetrieb als Verursacher geschlossen. Bei dieser sogenannten Bergschadensvermutung handelt es sich um einen Anscheinsbeweis.