01/27/2026 | Press release | Distributed by Public on 01/27/2026 10:45
Die Kommission beantragt einstimmig auf das Geschäft einzutreten. Im Rahmen der Detailberatung beantragt die Kommission zwei Anpassungen im Gesetz. Zum einen spricht sie sich mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine angepasste Begrifflichkeit in Bezug auf die Lagerhaltung des Bundes (Art. 15) aus. Zum anderen empfiehlt die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass die Erhebung von Garantiefondsbeiträgen auf Speisereis, analog zu inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie Saat- und Pflanzgut, nicht zulässig sein soll. Anträge, mit welchen der Zeitpunkt der Ergreifung von wirtschaftlichen Interventionsmassnahmen durch den Bundesrat zur Verhinderung einer bevorstehenden schweren Mangellage flexibilisiert werden soll, fanden keine Mehrheit.
Die Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes soll die Versorgungssicherheit mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen stärken, die generelle Funktionsweise der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) verbessern und das rechtzeitige Ergreifen von Massnahmen zur Vermeidung von schweren Mangellagen gewährleisten. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession behandelt.
Vor der Beratung hat die Kommission Anhörungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren, von Economiesuisse, dem Schweizerischen Bauernverband, von Helvecura, Carbura sowie Réservesuisse durchgeführt.
Crans-Montana
Die Kommission hat sich von Vertretern des Bundesamts für Bevölkerungsschutz über die nationale sowie internationale Koordination zur Versorgung der schwer verletzten Personen nach dem tragischen Brandereignis in Crans-Montana vom 1. Januar informieren lassen. Die Koordination erfolgte im Rahmen des nationalen Verbunds Katastrophenmedizin KATAMED. An dieser Stelle bedankt sich die Kommission bei allen beteiligten Personen und Organisationen, welche grossen Einsatz zur Bewältigung der Tragödie leisteten und immer noch leisten.
Die SiK-N hat in diesem Zusammenhang beschlossen, dem Bundesrat ein Schreiben zukommen zu lassen, in welchem er gebeten wird, mit allen betroffenen Akteuren einen runden Tisch zur Sicherheit bei Veranstaltungen zu organisieren, mit dem Ziel, Lücken zu erkennen und die notwendigen Lehren daraus zu ziehen.
Sicherung der inländischen Munitionsproduktion
Die Kommission beantragt, mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion 25.4046 Salzmann «Inländische Munitionsproduktion sichern» in einer geänderten Fassung anzunehmen. Mit der abgeänderten Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Versorgung der Armee mit Munition zu sichern. Dabei soll insbesondere eine strategische Rüstungskooperation mit den Unternehmen SwissP Defence AG oder Saltech AG geprüft werden, um die inländische Versorgung mit Kleinkalibermunition sicherzustellen.
Eine Minderheit empfiehlt die Ablehnung der Motion. Sie ist grundsätzlich der Ansicht, dass kein industriepolitischer Handlungsbedarf besteht. Zudem soll den aktuellen Abklärungsarbeiten der Verwaltung zur Prüfung mehrerer Optionen zur Sicherstellung der inländischen Munitionsproduktion nicht vorgegriffen werden.
Rechtlicher Handlungsbedarf im Falle von Evakuierungen
Die Kommission hat sich über den Bericht in Erfüllung des Postulates 23.3740 Riniker «Evakuationsszenarien müssen in massiv grösserem Massstab gedacht und geplant werden» informieren lassen und den Bericht zur Kenntnis genommen. In der Folge hat die Kommission zwei Motionen eingereicht. Mit der Motion 25.3014 soll der Bundesrat damit beauftragt werden, dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten, um einen verbindlichen Rahmen für die Evakuierung von besonderen Einrichtungen (Spitäler, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten) zu schaffen. Mit der Motion 25.3015 soll der Bundesrat damit beauftragt werden, dem Parlament die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, um im Falle eines bewaffneten Konflikts neben den bestehenden Schutzräumen auch alternative, rasch erreichbare Schutzeinrichtungen als Bestandteil des Bevölkerungsschutzes rechtlich, konzeptionell und planerisch zu verankern.
Schliesslich liess sich die SiK-N über die aktuelle Lage im Nahen Osten und die Entwicklung des Kriegs in der Ukraine sowie über die neue Nationale Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität informieren. Zudem wird sich die Kommission neu regelmässig über die aktuelle Lage zur Inneren Sicherheit informieren lassen. An der heutigen Sitzung wurde ihr die Lage in Bezug auf die organisierte Kriminalität, den Terrorismus und die Cyberkriminalität präsentiert.
Die Kommission hat am 26. und 27. Januar 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Jacqueline de Quattro (FDP, VD) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des WBF, Bundespräsident Guy Parmelin, des Chefs des VBS, Bundesrat Martin Pfister sowie des Vorstehers des EJPD, Bundesrat Beat Jans in Bern getagt.