10/24/2025 | Press release | Distributed by Public on 10/24/2025 05:42
Landeskindergeld wird erhöht, weitere Änderungen betreffen auch Landesfamiliengeld und Landesfamiliengeld+ - Landesrätin Pamer: "Wollen Kaufkraft sichern und Unterstützung gerechter gestalten"
[Link] Ab 1. Jänner 2026 greifen die angepassten Richtlinien für die Landesleistungen für Familien, unter anderem wird damit der Monatsbeitrag des Landeskindergeldes erhöht. (Foto: LPA/Familienagentur/Ingrid Heiss)BOZEN (LPA). Auf Vorschlag von Familienlandesrätin Rosmarie Pamer hat sich die Landesregierung mit den Änderungen der Landesleistungen für Familien befasst. "Wir setzen ein klares Signal: Familien in Südtirol sollen spürbar gestärkt werden. Unser Ziel ist es, die Kaufkraft zu sichern und die Unterstützung gerechter zu gestalten", sagte Landesrätin Pamer auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.
Die wesentlichsten Änderungen des Landeskindergeldes umfassen die Anhebung des ISEE-Schwellenwertes, die Erhöhung der Monatsbeiträge und die Einführung einer zusätzlichen ISEE-Wertklasse (LPA hat berichtet). Zudem wurde mehreren Änderungen grünes Licht erteilt, die auch das Landesfamiliengeld betreffen. Um die Rückkehr von Familien nach Südtirol zu unterstützen gilt künftig der historische Wohnsitz von 15 Jahren auch ohne Nachweis, seit mindestens einem Jahr den Wohnsitz wieder in Südtirol zu haben, als erfüllt. Bei Zuschüssen für Kinder mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen untergebracht sind werden die bereits ausbezahlten Beträge nicht mehr zurückgefordert, um die Eltern zu entlasten und um mehr Planungssicherheit in Betreuungssituationen zu geben. Die Landesleistungen werden künftig im Falle von Adoptionen aus dem Ausland ab der Genehmigung der Einreise ausbezahlt, nicht mehr - wie bisher - ab dem Gerichtsurteil. Dies war auch von den zuständigen Gerichtsstellen vorgeschlagen worden. Das Landesfamiliengeld+ wird künftig auch dann ausbezahlt, wenn beide Elternteile mindestens einen Monat Elternzeit beanspruchen (bisher waren zwei Monate Mindestvoraussetzung). "Diese Änderung soll zur Förderung einer aktiven Vaterschaft und gemeinsamer Elternverantwortung beitragen", führte Landesrätin Pamer aus.
Die am 24. Oktober von der Landesregierung genehmigten Änderungen greifen ab dem 1. Jänner 2026. Weitere Informationen zu den finanziellen Leistungen für Familien in Südtirol sind über das Familienportal des Landes abrufbar.