10/23/2026 | Press release | Distributed by Public on 10/23/2026 09:31
«Meta nutzt seine Marktmacht aus, um sich Zugriff auf journalistische Inhalte zu sichern», sagt Ladina Heimgartner, Vizepräsidentin des Verlegerverbands SCHWEIZER MEDIEN und Präsidentin des Weltverlegerverbands WAN-IFRA. «Wer Facebook, Instagram oder WhatsApp geschäftlich nutzt, soll künftig akzeptieren, dass Meta automatisiert auf die eigene Website zugreifen kann. Damit will sich der Konzern nicht nur an Inhalten auf seinen Plattformen bedienen, sondern auch am Journalismus auf den Websites der Verlage. Das ist inakzeptabel.»
Nach Kritik hat Meta den ausdrücklichen Verweis auf KI-Training aus der Klausel entfernt. Doch auch die überarbeitete Fassung ermöglicht weiterhin eine Nutzung der Inhalte zur Entwicklung von Meta-Produkten, einschliesslich generativer KI-Dienste. Auch die Zusicherung, technische Zugriffsbeschränkungen wie robots.txt zu respektieren, ist nicht verbindlich in den Geschäftsbedingungen verankert.
«Meta anerkennt den Wert journalistischer Inhalte bereits: Das Unternehmen hat mit verschiedenen Verlagen kostenpflichtige Vereinbarungen abgeschlossen», erklärt Ladina Heimgartner. «Es kann nicht gleichzeitig seine Nutzungsbedingungen dazu verwenden, sich denselben Wert bei allen anderen kostenlos anzueignen. Wir fordern Meta auf, die neuen Bestimmungen auszusetzen und das Gespräch mit der Branche zu suchen.»
Der VSM sieht in Metas Vorgehen ein weiteres Beispiel für die zunehmende wirtschaftliche Abhängigkeit der Medien von internationalen Technologieplattformen. Diese kontrollieren wichtige Zugänge zur Leserschaft und beanspruchen zugleich immer umfassendere Nutzungsmöglichkeiten für journalistische Inhalte. «Die Schweiz muss mit der Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi endlich klare und durchsetzbare Regeln schaffen», sagt VSM-Direktorin Pia Guggenbühl. «Wer mit journalistischen Inhalten eigene Geschäfte betreibt, muss die Rechte der Verlage respektieren und für die Nutzung angemessen bezahlen.»
Der VSM setzt sich seit Jahren für den wirksamen Schutz journalistischer Inhalte gegenüber KI-Anbietern ein. Er unterstützt die Motion «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch» (24.4596) von FDP-Ständerätin Petra Gössi. Die Schweiz braucht einen technologieneutralen Urheberrechtsschutz, der die unautorisierte kommerzielle Nutzung journalistischer Inhalte verhindert und faire Lizenzierungs- und Vergütungsmodelle ermöglicht. Klare Regeln schaffen zugleich Rechtssicherheit für Medienunternehmen und KI-Anbieter und stärken den Innovationsstandort Schweiz.
Der Weltverlegerverband WAN-IFRA fordert Meta mit einem Schreiben auf, die umstrittene Klausel vor ihrem Inkrafttreten auszusetzen und mit der Branche zu verhandeln. Insbesondere müssen Bezahlschranken respektiert, technische Rechtevorbehalte verbindlich anerkannt und die Nutzung journalistischer Inhalte für KI-Systeme ohne entsprechende Lizenz ausgeschlossen werden. Verlage sollen der Klausel widersprechen können, ohne den Zugang zu den Geschäftsanwendungen von Meta zu verlieren.
Kritik äussert WAN-IFRA zudem an Metas neuem Abonnementmodell Meta One, das die kostenlose Veröffentlichung von Links auf eigene Websites einschränken könnte. Der Verband verlangt eine verbindliche und dauerhafte Ausnahme für Medienverlage. Auch Verlegerverbände in den USA, Grossbritannien und der EU haben gegen Metas neue Bedingungen interveniert. Der VSM unterstützt diese internationalen Bestrebungen für faire Wettbewerbsbedingungen und die Wahrung der Rechte an journalistischen Inhalten.
Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) ist die Branchenorganisation der privaten Schweizer Medienunternehmen. Er vereint über 70 Unternehmen und branchennahe assoziierte Mitglieder, die Zeitungen und Zeitschriften herausgeben sowie Newsplattformen, Radio- und TV-Sender betreiben.
Kontakt:
Pia Guggenbühl, Direktorin VSM, E-Mail anzeigen, 079 566 60 10
Andreas Zoller, Leiter Public Affairs VSM, E-Mail anzeigen, 079 828 81 13