German Federal Government

12/22/2025 | Press release | Archived content

Regierungspressekonferenz vom 22. Dezember 2025

Sprecherinnen und Sprecher
• stellvertretender Regierungssprecher Meyer
• Deschauer (AA)
• Schraff (BMG)
• Bowinkelmann (BMI)
• Schöneck (BMZ)
• Müller (BMVg)
• Schuler (BMAS)
• Schulz (BMLEH)
• Ernoult (BMF)
• Dr. Hosemann (BMJV)

(Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Meyer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

Frage

(zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine) Wie bewertet die Bundesregierung die Gespräche, die am Wochenende in Miami stattgefunden haben? Die Bundesregierung war ja zumindest als Beobachter dabei.

SRS Meyer

Ich kann dazu noch einmal sagen, dass die Gespräche zwischen der Ukraine, ihren europäischen Partnern und den USA in Berlin in der letzten Woche ein wichtiger Schritt waren und auch unsere Geschlossenheit gezeigt haben, die sich jetzt auch fortgesetzt hat. Wir sehen weiter eine große Dynamik in den Gesprächen, jetzt eben auch in Miami. Dort haben intensive, vertrauliche Gespräche stattgefunden.

Wichtig bleibt für uns: Präsident Selenskyj darf nicht zu einem Frieden gedrängt werden, den sein Volk nach Jahren des Sterbens und Leidens nicht mittragen kann. Sicherheitsgarantien, gerade auch von den USA, sind entscheidend für die Zukunft der Ukraine und den Frieden in Europa. Das heißt, es bleibt bei der Linie, die in den Gesprächen in Berlin gefunden wurde.

Deutschland war in Miami, wie Sie sagen, auf Beraterebene durch Günter Sautter vertreten. Es gab dort intensive, aber eben vertrauliche Gespräche, weshalb wir zu den einzelnen Inhalten der Gespräche hier keine Stellung nehmen werden. Das Treffen in Miami war aber, wie zuvor das Treffen in Berlin, ein weiterer Schritt der derzeitigen intensiven Diplomatie. Diesem Schritt müssen weitere folgen.

Klar bleibt dabei: Ohne Russlands Bereitschaft zu einem ernsthaften und nachhaltigen Frieden werden diese Bemühungen nicht erfolgreich sein. Deshalb ist wichtig, dass es jetzt insbesondere auch auf russischer Seite zu Bewegung kommt.

Frage

Herr Meyer, Präsident Macron und Präsident Putin haben gegenseitig Gesprächsbereitschaft signalisiert. Da geht es um ein mögliches Telefonat. Befürwortet der Bundeskanzler ein solches Telefonat? Ist er da darüber mit Präsident Macron im Gespräch? Was kann man sich von so einem Telefonat versprechen? Denkt der Bundeskanzler daran, selber mit dem russischen Präsidenten zu telefonieren?

SRS Meyer

Der Bundeskanzler hat in den letzten Wochen sehr viel Zeit, politisches Kapital und Energie auf die Frage verwendet, wie wir nach Jahren dieses brutalen Angriffskriegs Russlands auch Friedensperspektiven eröffnen, und hat sich sehr darum bemüht, dass wir dabei als Europäer geschlossen agieren. Das bleibt auch weiterhin die entscheidende Aufgabe für die kommenden Tage und Wochen.

Soweit ich das sehe, ist ein Telefonat noch nicht bestätigt. Insofern haben wir das zur Kenntnis genommen, ich habe aber für den Bundeskanzler nichts anzukündigen oder mitzuteilen.

Zusatzfrage

Verstehe ich Sie richtig, dass schon ein bisschen Bedenken bestehen, dass ein solches Telefonat einen Riss in der Geschlossenheit darstellen könnte? Wie passt so ein Telefonat überhaupt zu dem Gesprächstrack, der ja gerade maßgeblich vom Bundeskanzler und seinem außenpolitischen Berater betrieben wird? Ist das nicht doch etwas, das die Bundesregierung oder den Bundeskanzler verärgert?

SRS Meyer

Wie gesagt, es gibt ja kein Telefonat, sondern es gibt sozusagen wechselseitige Hinweise, die wir da wahrgenommen haben. Bedenken, dass die europäische Einigkeit in diesem Thema bröckelt, haben wir überhaupt nicht.

Zusatzfrage

Absichten des Kanzlers, zu telefonieren, gibt es jedenfalls nicht?

SRS Meyer

Dazu habe ich heute zumindest nichts zu mitzuteilen.

Frage

Zu demselben Thema: Wurde der Bundeskanzler von der französischen Regierung darüber zuvor in Kenntnis gesetzt?

SRS Meyer

Sie wissen, dass im Rahmen des Europäischen Rates ja eine Vielzahl von Gesprächen stattgefunden hat. Was da jetzt im Einzelnen möglicherweise auch zwischen Staatschefs besprochen oder auch nicht besprochen wurde, werde ich hier jetzt sicherlich nicht öffentlich kommentieren.

Noch einmal: Wir wollen eine geschlossene europäische Position. Daran haben wir gearbeitet, und die liegt auch vor - ich glaube, auch mit einem klaren Bild, das auch hier in Berlin entstanden ist. Daran arbeiten wir weiter, und daran gibt es überhaupt keinen Zweifel.

Zusatzfrage

Am Freitag hat Herr Hille an Ihrer Stelle gesagt, die Bundesregierung plane derzeit keine Gespräche mit Putin bzw. sei dafür auch nicht offen. Bestätigen Sie das?

SRS Meyer

Wie gesagt, ich habe dazu nichts mitzuteilen, nichts anzukündigen. Wir haben das nie grundsätzlich ausgeschlossen, aber mitzuteilen habe ich nichts.

Frage

Herr Meyer, wenn man sich um eine gemeinsame und geschlossene europäische Haltung bemüht, wäre es dann nicht sinnvoll, bei Herrn Macron darauf hinzuwirken, dass auch der Kanzler bei einem Telefonat dabei ist?

Eine zweite Frage zu den Gesprächen in Miami: Ist der Kanzler von Herrn Selenskyj über die Inhalte der Gespräche am Wochenende informiert worden?

SRS Meyer

Noch einmal, damit da auch kein falscher Zungenschlag aufkommt: Es gibt an der europäischen Geschlossenheit in dieser Frage überhaupt keinen Zweifel. Ich glaube, wir haben, wenn es um diesen Friedensprozess geht, große Schritte gemacht. Mit der Entscheidung des Europäischen Rates haben wir unsere Unterstützung für die Ukraine noch einmal deutlich verstärkt. Ich glaube, wir haben am Ende einen Weg gefunden, der sogar Einstimmigkeit in der gesamten Europäischen Union vorausgesetzt hat. Daran gibt es also wirklich keinen Zweifel. Das hat sicherlich auch etwas mit der Arbeit des Bundeskanzlers zu tun.

Wie gesagt, zu weiteren Gesprächen oder Überlegungen habe ich hier nichts weiter mitzuteilen.

Zusatzfrage

Aber die Frage war ja auch, ob Herr Selenskyj den Kanzler am Wochenende von den Gesprächen in Miami informiert hat.

SRS Meyer

Ich hatte ja schon gesagt, dass Herr Sautter vor Ort war. Das heißt, wir haben sichergestellt, dass wir diese Gespräche begleiten. Ich gehe fest davon aus, dass der Bundeskanzler ein gutes Bild darüber hat, wo wir nach diesen Miami-Gesprächen stehen.

Zusatzfrage

Wenn ich mich nicht ganz täusche, hat Selenskyj am Wochenende gesagt, es habe ein Telefonat mit Herrn Merz gegeben. Ein solches Telefonat zwischen Herrn Selenskyj und dem Bundeskanzler können Sie nicht bestätigen?

SRS Meyer

Dazu habe ich nichts mitzuteilen. Wie gesagt, der Bundeskanzler hat ein gutes Bild über die Gespräche, die dort stattgefunden haben.

Frage

Dann versuchen wir es einmal nach vorne gewandt: Sind in den nächsten Tagen weitere Abstimmungen zwischen den E3, die in den vergangenen Tagen ja das entscheidende Format in diesen Beratungen mit der Ukraine waren, zum weiteren Vorgehen geplant?

SRS Meyer

Grundsätzlich schließen die Weihnachtstage nicht aus, dass alle, die Gespräche führen müssen, dazu auch in der Lage sind. Aber noch einmal: Eine konkrete Ankündigung habe ich heute nicht mitgebracht.

Frage

Ich habe eine Frage an das AA oder den Regierungssprecher: Haben Sie Erkenntnisse zu der Explosion einer Autobombe in Moskau, bei der heute ein General getötet wurde?

Deschauer (AA)

Vielleicht ganz kurz: Ich kenne die Medienberichte, aber darüber hinaus habe ich keine Erkenntnisse.

Zusatzfrage

Auch wenn die Hintergründe noch unklar sind: Sind Attentate dieser Art Ihrer Ansicht nach grundsätzlich ein legitimes Mittel im Krieg?

Deschauer (AA)

Von einem Vorfall, über den wir alle nur aus Medienberichten wissen und über den ich, wie gesagt, keine weiteren Kenntnisse habe, die ich hier teilen kann, würde ich hier keine weiteren Ableitungen treffen wollen; da bitte ich um Verständnis.

Frage

Es geht um das Interview der Ministerin Hubig zu den Mietpreisen. Daraufhin ist jetzt schon der Eigentümerverband auf den Barrikaden und wirft ihr vor, sie würde wie eine Parteisoldatin agieren, nicht wie eine Ministerin. Außerdem müssten, wenn die Preise unterhalb der Preissteigerung gedeckelt werden, viele private Vermieter aufgeben. Wie ist die Haltung des Hauses dazu?

Dr. Hosemann (BMJV)

Äußerungen aus dem öffentlichen Raum kommentieren wir ja generell nicht. In diesem Fall fällt es mir auch besonders leicht, mich nicht dazu zu verhalten.

Die Stärkung des sozialen Mietrechts ist im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Ministerin hat jetzt einen Gesetzentwurf, der diese Vereinbarungen umsetzt, in die regierungsinternen Abstimmungen gegeben. Dieser Gesetzentwurf adressiert ganz viele Punkte: Er thematisiert nicht nur das Thema Indexmieten, sondern es geht auch um möbliertes Wohnen, um Kurzzeitvermietungen, um die Schonfristzahlung und auch um Kleinstmodernisierungen - ein Punkt, der vor allem auch Vermieterinnen und Vermietern entgegenkommen dürfte, da der Entwurf vorsieht, dass bei Modernisierungsmaßnahmen bis 20 000 Euro die Umlage künftig nach einem vereinfachten Verfahren erfolgen kann.

Konkret zum Thema Indexmieten: Die Ministerin hat in dem Interview erklärt, was ihr Ansatz ist. Es geht nicht darum, Indexmieten generell zu verbieten. Indexmieten muss niemand vereinbaren, und sie sind in der Fläche auch gar nicht so verbreitet. Sie sind vielmehr vor allem bei Neubauten attraktiv; denn Indexmietverträge haben für Vermieter ja auch erhebliche Nachteile, weil man, wenn die ortsüblichen Vergleichsmieten schneller steigen als die Inflation, eben nicht entsprechend erhöhen kann. Auch bei Modernisierungen kann man die Miete nicht so einfach erhöhen.

Indexmieten haben also einen speziellen Anwendungsbereich, in dem sie attraktiv sind, und sie sollen auch weiterhin möglich bleiben. Der Ministerin ist aber ein Anliegen, dass es bei so riesigen Preissprüngen, wie wir sie nach dem Teuerungsschock infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gesehen haben, einen Deckel gibt, damit die Mieterinnen und Mieter nicht überfordert werden. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass dieser Deckel dort greifen soll, wo der Mietmarkt besonders angespannt ist. Das ist sozusagen auch der Inhalt des Gesetzentwurfs. Denn in diesen Wohngebieten sind die Mieten - auch die Indexmieten - ohnehin schon hoch, und Mieterinnen und Mieter oder Mietinteressenten haben oft keine andere Wahl, als sich auf einen Indexmietvertrag einzulassen. Sie sollen dann eben in dieser Situation durch eine Deckelung von 3,5 Prozent pro Jahr vor so einem rapiden Teuerungsschock geschützt werden. Angesichts dessen, was im politischen Raum sonst so gefordert wird, scheint mir das ein Vorschlag zu sein, bei dem man jetzt nicht rhetorisch komplett eskalieren muss.

Zusatzfrage

Eine Nachfrage zum Zeitrahmen: Habe ich Sie richtig verstanden, dass das jetzt nicht mehr nur Absichtserklärungen sind, sondern dass der Gesetzentwurf fertig ist? Das, was Sie gerade dargestellt haben, ist also bereits der Entwurf, und der geht jetzt in die Ressortabstimmung? In welchem Zeitrahmen soll das dann weitergehen?

Dr. Hosemann (BMJV)

Die Ministerin hat als Endziel ausgegeben, sie würde sich wünschen, dass diese Neuerungen bzw. dieses gesamte zweite Mietenpaket Anfang 2027 in Kraft tritt. Dazu sind aber noch einige Schritte notwendig - erst einmal eben eine erfolgreiche regierungsinterne Abstimmung. Viel konkreter möchte ich zum Zeitplan nicht werden. Ich möchte aber der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass wir den Entwurf, über den die Ministerin jetzt im Interview gesprochen hat, bald auch der Öffentlichkeit zur Diskussion vorstellen können. Dann können die Verbände auch noch einmal in einer Länder- und Verbändeanhörung ihre Meinungen dazu kundtun.

Frage

Die Bundesgesundheitsministerin hat jetzt zu den Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge gesagt, jeder habe Verantwortung, auch die Kassen. Was genau meint sie damit? Können Sie das vielleicht noch einmal ausführen?

Als Anschlussfrage: Wie geht es weiter, wie kommen wir da heraus?

Schraff (BMG)

Die Ministerin hat mehrfach betont, was das politische Ziel war, nämlich den durchschnittlichen Zusatzbeitrag stabil zu halten. Das ist zum heutigen Tage gelungen; denn der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 2,9 Prozent. Die Kassen legen ihre jeweiligen Zusatzbeiträge individuell fest, insofern ist das außerhalb der Zuständigkeit des BMG. Ich kann dazu auf die Äußerungen der Ministerin verweisen, beispielsweise heute in der "FAZ". Mehr kann ich dazu zum heutigen Tag nicht sagen.

Zusatzfrage

Können Sie etwas dazu sagen, wie es da jetzt weitergeht?

Schraff (BMG)

Wie geht es weiter? - Die Kassen legen jeweils für sich ihren individuellen Zusatzbeitrag fest. Wie Sie wissen, hat die Ministerin bzw. das Bundesgesundheitsministerium die FinanzKommission Gesundheit eingesetzt. Diese wird Strukturreformen erarbeiten, und die Ergebnisse werden für Ende März erwartet. Insofern geht es erst einmal weiter mit der Arbeit in den Gruppen, in den Arbeitskommissionen.

Frage

Mein Thema ist eher ein außenpolitisches; trotzdem möchte ich meine Frage zuerst an Herrn Meyer stellen, und danach vielleicht an Frau Deschauer. - Der US-Präsidenthat einen Sondergesandten für Grönland ernannt. Dieser spricht auf X von einer Ehre, dazu beitragen zu dürfen, Grönland zu einem Teil der USA zu machen. Muss, kann, will Europa das noch verhindern?

Deschauer (AA)

Ich kann vielleicht beginnen und auch darauf verweisen, dass wir dieses Thema hier in Vergangenheit schon mehrfach im Grundsatz besprochen hatten. Die neue Ankündigung nehmen wir zur Kenntnis und unsere Position als Bundesregierung hat sich auch dahingehend gar nicht geändert. Die Zukunft Grönlands liegt in den Händen der Grönländerinnen und Grönländer und die territoriale Integrität des Königreichs Dänemark, wovon Grönland ein autonomer Teil ist, genauso wie die Färöer, ist unbestritten und diese gilt.

Frage

Es geht um Gesundheit und um die USA. Es gibt einen Deal von Pharmaunternehmen mit der US-Regierungdarüber, dass Medikamente günstiger werden sollen. Jetzt wird befürchtet, dass in Deutschland oder in der EU dadurch die Medikamente teurer werden könnten, weil das ausgeglichen werden soll. Haben Sie das im Blick? Macht Ihnen das Sorgen? Haben Sie Maßnahmen geplant, wenn es so kommen sollte?

Schraff (BMG)

Die Frage geht an mich, nehme ich an. - Ja, wir haben das selbstverständlich im Blick. Wir schauen uns das an und verfolgen die Entwicklungen. Momentan sehen wir aber keine unmittelbaren Auswirkungen. Insofern, wie gesagt, schauen wir uns das an.

Frage

Ich habe eine Frage, die sich sozusagen in Teilen an das BMI und an das Auswärtige Amt richtet. Herr Bowinkelmann, können Sie uns noch einmal auf den aktuellen Stand bringen, was die Zahl der Afghanen mit deutscher Aufnahmezusageangeht, die noch aufgenommen werden sollen, und auch der, die noch unterstützt werden, also denen, mit denen Sie in Kontakt stehen?

Frau Deschauer aus dem Auswärtigen Amt, die Zahl derjenigen, die von Pakistan bereits nach Afghanistan abgeschoben wurden, betrug nach meinem Stand zuletzt 120. Hat sich daran noch einmal etwas geändert?

Bowinkelmann (BMI)

Vorweg gebe ich den Hinweis, dass sich die Zahlen gerade jetzt sehr dynamisch entwickeln. Insofern ist der aktuelle Stand, den ich Ihnen mitteilen kann: 75 Personen befinden sich noch im Ortskräfteverfahren und rund 460 Personen im Bundesaufnahmeprogramm. Aus der Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm sind es Personen, die entsprechend nicht mit einer Aufnahmezusage rechnen können. Das sind derzeit noch 650 Personen. Es gibt aber eine größere Anzahl an Personen, die vor Ort noch eine Unterstützung durch die Bundesregierung erhalten.

Deschauer (AA)

Ihre Grundlage ist weiterhin korrekt. Ich kann von keinen weiteren Abschiebungen berichten.

Zusatzfrage

Können Sie denn die Zahl der Menschen beziffern, mit denen Sie noch in Kontakt stehen?

Die Zahl, die Sie nennen, ist ja in letzter Zeit schneller gesunken als die Zahl der Menschen, die einreisen konnten. Können Sie denn dementieren, dass das auch damit zusammenhängt, dass es seitens der deutschen Stellen Absagen oder Widerrufe von Zusagen gab?

Bowinkelmann (BMI)

Ich würde Ihnen aufgrund der Dynamik jetzt ungern eine Zahl nennen, die man auch sehr mit den Zahlen vermischen kann, die ich genannt habe. Es sind halt auch Personen, die - - - Andersherum: Ich hatte am Freitag bereits gesagt, dass es unterschiedliche Gründe für Schwankungen bei den Zahlen gibt. Das ist zum einen eine Ablehnung, das sind zum anderen Einreisen, die in letzter Zeit vermehrt erfolgt sind, aber das ist auch, dass Personen aus anderen Gründen aus den Programmen herausfallen.

Frage

Können Sie denn bestätigen, dass es heute einen weiteren Flug von Afghanen aus den Aufnahmeprogrammen gab, der in Hannover gelandet ist? Wenn ja, mit wie vielen Personen und aus welchen Programmen?

Bowinkelmann (BMI)

Wir bestätigen Flüge dieser Art immer erst, sobald sie erfolgt sind, und kündigen nichts im Vorhinein an. Deswegen kann ich Ihnen dazu nichts sagen.

Zusatzfrage

Da ist also bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts gelandet?

Bowinkelmann (BMI)

Wir bestätigen solche Flüge immer erst, nachdem die Personen eingereist sind.

Frage

Ich hätte gerne noch mal nach den Ortskräfteverfahren nachgefragt. Da gab es ja erhebliche Irritationen, auch im Ausschuss. Interpretiere ich Sie richtig, wenn Sie sagen, da befänden sich noch 75 Personen im Verfahren, dass die anderen aufgenommen werden und die 75 weiteren vorbehaltlich einer positiven Sicherheitsüberprüfung ebenfalls aufgenommen werden?

Bowinkelmann (BMI)

Beim Ortskräfteverfahren muss man berücksichtigen, dass, wie Sie sagten, die Sicherheitsüberprüfungen auch gewährleistet sein müssen. Aber die Ortskräfte sind jeweils auch immer über die verschiedenen Häuser in das Verfahren gelangt. Ortskräfte vom BMI, die noch in Afghanistan verweilen, gibt es keine mehr, aber noch von den anderen Häusern. Auch der Status dieser Ortskräfte und die Frage, ob sie sich noch im Verfahren befinden oder abgelehnt worden sind, ist mitunter eine Entscheidung dieser Häuser. Insofern kann ich Ihnen jetzt keine Zusicherung hinsichtlich der konkreten Zahl nennen, mit Blick auf das, was ich gerade gesagt habe, aber auch mit Blick auf die anderen, zuvor genannten Gründe.

Zusatzfrage

Ich wollte nach dem Ortskräfteverfahren fragen. Wenn da noch andere Häuser drin sind, weiß ich es nicht genau. Aber meines Wissens ist es das BMVg nicht mehr, und das BMI - das hatten Sie ja gesagt - ist es auch nicht. Das heißt, es bleiben das BMZ und das AA übrig. Sind da Ortskräfteverfahren auf andere Weise beendet worden sind, als dass die betroffenen Personen eine Visaerteilung bzw. eine Einreise erhalten haben?

Deschauer (AA)

Davon habe ich keine Kenntnis, aber das verifiziere ich gerne noch einmal. Die entsprechenden Verfahren oder die aus den verschiedenen Linien, wie wir es hier mehrfach beschrieben haben - das BAP- und das Ortskräfteverfahren -, werden ja unter der Maßgabe, die das BMI auch erläutert hat, mit Hochdruck weiter bearbeitet. Im Sinne Ihrer Fragestellung habe ich keine Kenntnis.

Schöneck (BMZ)

Ich kann auch bestätigen, dass sich letzte dem BMZ zuzurechnende Ortskräfte aktuell im Ausreiseverfahren befinden. Das Verfahren ist dynamisch. Deswegen kann ich nicht näher ins Detail gehen. Aber auch da warten wir auf möglichst baldige Aufnahmen.

Frage

Ich habe noch einmal eine Nachfrage an das BMI. Sie haben ja jetzt eben rund 500 Personen genannt, die noch vor Ort in Pakistan warten. Ist denn geplant, deren Einreise noch dieses Jahr zu organisieren?

Bowinkelmann (BMI)

Wir bemühen uns sehr, dass die Einreisen für die Personen, die die Verfahrensschritte vollkommen durchlaufen haben, sehr zeitnah ermöglicht werden.

Zusatzfrage

Dieses Jahr?

Bowinkelmann (BMI)

Eine nähere Angabe kann ich Ihnen leider nicht machen.

Frage

Sie haben angesprochen, Herr Bowinkelmann, dass die Unterstützung vor Ort durch die Bundesregierung noch für eine größere Gruppe besteht. Geht das über das Jahresende hinaus so weiter?

Bowinkelmann (BMI)

Die ist erst einmal so vorhanden. Ich kann Ihnen jetzt keine Frist oder Ähnliches mitteilen. Wie Sie wissen, haben ja auch Personen aus der Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm als Hilfe zur Unterstützung Angebote erhalten, um gegebenenfalls nach Afghanistan oder auch in ein anderes Land zurückkehren zu können.

Frage

Sie hatten ja noch einmal auf diese Sicherheitsüberprüfung abgestellt. Gibt es derzeit oder gab es in den vergangenen Wochen Sicherheitsinterviews mit Menschen, die sich im Ortskräfteverfahren befinden?

Bowinkelmann (BMI)

Zu den genauen Details dessen, mit wem wann welche Sicherheitsinterviews durchgeführt werden oder durchgeführt worden sind, kann ich Ihnen keine Information geben. Aber wir haben die Sicherheitsüberprüfung und die Verfahren durch entsprechenden Personalzuwachs sehr zeitnah wieder aufgenommen und sind mit Hochdrück dabei, diese abzuarbeiten.

Frage

Können Sie denn zumindest sagen, wie viele negative Sicherheitsüberprüfungen es seit Amtsantritt der aktuellen Bundesregierung gab?

Bowinkelmann (BMI)

Nein, das kann ich Ihnen nicht aufschlüsseln.

Müller (BMVg)

Ich glaube, Herr Kollege hat es gerade angesprochen, und ich wollte einen Sachverhalt richtigstellen: Vonseiten der Bundeswehr befinden sich noch Ortskräfte im Verfahren. Insgesamt haben wir bis jetzt mehr als 1500 Aufnahmezusagen erfüllt, im Rahmen derer ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr, teils mit Familien, dann nach Deutschland kamen. Es gibt aktuell noch eine niedrige zweistellige Anzahl von ehemaligen Ortskräften, die sich aktiv im Verfahren befinden.

Zu der Differenz zwischen den ehemaligen Zusagen und dieser niedrigen zweistelligen Anzahl: Das sind eben Fälle, in denen Sicherheitsüberprüfungen teilweise nicht erfolgreich waren oder in denen zum Beispiel unwahre Angaben getätigt wurden oder in denen sich ehemalige Ortskräfte zum Teil auch aus dem Verfahren zurückgezogen haben und eine, sage ich einmal, motivierte Mitarbeit nicht stattgefunden hat.

Es gibt also - ich wollte es hier nicht falsch im Raum stehen lassen - noch ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr, die sich im Verfahren befinden.

Frage

Herr Bowinkelmann, aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass das BMI prüft, ob es Verschärfungen mit Blick auf ein Böllerverbotgeben kann. Was genau muss noch geprüft werden? Zu wann können Sie sich vorstellen, dass es da Verschärfungen gibt?

Kann sich das BMI vorstellen, auch ein bundesweites Böllerverbot anzugehen, angesichts der großen Mehrheit, die sich dafür in Umfragen ausspricht?

Bowinkelmann (BMI)

Vielen Dank. - Ich fange gerne einmal hinten an. Wichtig ist: Für dieses Silvester, für dieses Jahr, gibt es keine Pläne für eine Veränderung der bestehenden Rechtslage. Das heißt auch, es ist kein bundesweites Böllerverbot geplant.

Was es gibt, ist, dass die Beratungen über Veränderungen der Sprengstoffverordnung weitergehen werden, weil die Länder weiterhin die Frage diskutieren, ob sie und in welcher Form sie erweiterte Möglichkeiten erhalten, um privates Silvesterfeuerwerk stärker zu reglementieren. Dabei sind auch die Interessen der Länder unterschiedlich. Während sich einige mehr Handlungsspielräume wünschen, zumeist für die kommunalen Behörden, sehen andere hierfür keinen Bedarf oder sehen das kritisch. Wir sind als Bundesinnenministerium grundsätzlich offen gegenüber dieser Diskussion und befinden uns entsprechend auch weiter mit den Ländern im Austausch.

Zusatzfrage

Der Regierende Bürgermeister von Berlin hat schon klar gesagt, dass das keinen Sinn ergebe, wenn es kein bundesweites Verkaufsverbot gibt. Ziehen Sie das auch mit in Betracht? Können Sie sich vorstellen, dass die Diskussion auch in Richtung eines bundesweiten Verbots geht?

Bowinkelmann (BMI)

Den aktuellen Stand habe ich Ihnen gerade genannt. Wir stehen mit den Ländern im Austausch. Dass es da unterschiedliche Interessenlagen gibt, habe ich auch gesagt. Natürlich müssen diese Interessenlagen abgewogen und entsprechend berücksichtigt werden.

Frage

Ich hätte eine Frage zum Westjordanland an das AA. Israels Regierung hat 19 neue Siedlungen im Westjordanlandgenehmigt. Was sagen Sie dazu? Wird die Entscheidung irgendwelche Konsequenzen nach sich ziehen, etwa neue Sanktionen?

Deschauer (AA)

Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie mir die Gelegenheit geben, mich auch dazu zu äußern. - Wir haben uns in Vergangenheit zu vergleichbaren Fällen geäußert, und dazu ist die Haltung der Bundesregierung sehr klar: Der Siedlungsbau verstößt gegen das Völkerrecht. Wir lehnen ihn umfänglich ab. Er gefährdet auch das, was das Ziel der Bundesregierung ist, nämlich eine verhandelte Zweistaatenlösung, und verstetigt die israelische Besatzung des Westjordanlandes, statt sie zu beenden, wie es der IGH gefordert hat. Die Bundesregierung ruft die israelische Regierung immer wieder dazu auf, den Siedlungsbau komplett einzustellen. Das können Sie auch in Statements und Äußerungen nachlesen, die wir in der Vergangenheit oder eben jetzt zu dieser Sachlage abgeben.

Für uns ist wichtig, dass es eine Möglichkeit gibt, eine Zweistaatenlösung zu erreichen. Das ist im Sinne der Sicherheit der gesamten Region, sowohl Israels als auch eines möglichen zukünftigen palästinensischen Staates. Darauf arbeiten wir hin, darauf wirken wir hin. Darüber sprechen wir auch in vertraulichen Gesprächen. Wie Sie wissen, haben wir uns auch in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass gewalttätige oder gewaltbereite radikale Siedler sanktioniert werden. Dazu gibt es Listungen auf der Ebene der Europäischen Union. Das ist der aktuelle Stand.

Frage

Ich habe drei Fragen zu unterschiedlichen Themen. Meine erste Frage geht an Herrn Meyer. Sachsen-Anhaltist eine AfD-Hochburg. Am Wochenende war der Kanzler dortund ist besonders hostil empfangen worden. Mehrere Medien haben kritisiert, dass er mit den Leuten nicht gesprochen hat. War es überhaupt jemals eine Überlegung, mit den Protestierenden dort zu sprechen?

Eine Nachfrage schon vorab: Wie hat der Kanzler diese Hostilität eingeordnet?

SRS Meyer

Der Bundeskanzler war ja anlässlich des schrecklichen Angriffs auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg vor einem Jahr ein Jahr später jetzt wieder in Magdeburg, und es war ihm auch ein persönliches Anliegen, dort bei der Trauerfeier sehr persönliche Worte zu finden. Er hat dort eine Rede gehalten. Er hat noch einmal betont, dass wir als Bundesregierung und er persönlich als Bundeskanzler nicht nur heute, sondern auch in Zukunft an der Seite aller Betroffenen dieses schrecklichen Ereignisses stehen. Es sind ja wahnsinnig viele, die davon betroffen waren, nicht nur die Menschen, die gestorben sind, sondern auch zahlreiche Verletzte oder Ersthelferinnen und Ersthelfer, die sicherlich immer noch dabei sind, diese Vorkommnisse zu verarbeiten. Das war ihm ein hohes Anliegen. Ich glaube auch, dass das vor Ort entsprechend wertgeschätzt wurde. Das stand für den Bundeskanzler im Vordergrund.

Zusatzfrage

Beschimpfungen wie Lügenkanzler, "Hau ab" und solche Sachen - all das, was die sogenannten Altparteien ausmacht - ist ja AfD-Narrativ, vor allem, da in Sachsen-Anhalt im nächsten Jahr gewählt wird. Spielte dies bei dem Kanzler eine Rolle?

SRS Meyer

Dem Bundeskanzler ging es um die Opfer dieses schrecklichen Angriffs auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Deshalb war er vor Ort und hat dort sehr persönliche Worte gefunden. Das stand für ihn im Vordergrund und keine anderen Überlegungen.

Frage

Frau Schuler, Sie haben am Freitag noch etwas zur Zumutbarkeit von Eltern im Bürgergeldbezugnachgereicht und haben erklärt, warum Eltern quasi ein Jahr nach Geburt wieder in die Fördermaßnahmen kommen sollen. Können Sie einmal darstellen, wie das bislang ist? Werden Eltern bisher tatsächlich drei Jahre komplett in Ruhe gelassen, oder können sie Qualifizierungsmaßnahmen schon vorher wahrnehmen, wenn sie nach Geburt eines Kindes wieder in Qualifizierungsmaßnahmen kommen wollen?

Schuler (BMAS)

Ich bin jetzt nicht hundertprozentig sicher, aber ich gehe davon aus, dass sie Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können, wenn sie das wollen. Das wird sicher möglich sein. Aber sie sind nicht verpflichtet, das zu tun. In Zukunft muss man dann nach einem Jahr, wenn Betreuung vorhanden ist - das ist ja immer die Voraussetzung dafür -, entweder arbeiten oder an einer Maßnahme teilnehmen; je nachdem, was sich anbietet und was am ehesten möglich ist.

Zusatzfrage

Kann es denn passieren, dass Eltern von kleinen Kindern auch in die Totalsanktionierung kommen, wenn sie Termine nicht wahrnehmen?

Schuler (BMAS)

Ja, nach einem Jahr wäre das theoretisch möglich. Aber da haben wir die Regelung, dass bei Bedarfsgemeinschaften die Miete weiterfinanziert wird. Auch der Anteil für die Kinder wird weitergezahlt. Wenn es einen weiteren Erziehungsberechtigten in der Familie, in der Bedarfsgemeinschaft, gibt, dann gilt das für den auch. Das trifft ja immer nur denjenigen, der überhaupt nicht mehr erreichbar ist.

Frage

Eine Frage, wahrscheinlich an das Landwirtschaftsministerium: Es geht um die Zölle, die Chinaangekündigt hat, die ab morgen auf landwirtschaftliche Produkte greifen sollen, sprich in erster Linie Molkereiprodukte. Können Sie einmal eine Einschätzung geben, wie sehr das die deutsche Landschaft trifft? Gibt es da auch Kontakt zu den chinesischen Stellen?

Schulz (BMLEH)

Ich kann Ihnen dazu sagen, dass wir natürlich ständig im Austausch mit China sind und über solche Sachen verhandeln. Solche Zölle sind unserer Ansicht nach nicht förderlich für die Handelspolitik. Über die Auswirkungen kann ich hier noch keine Prognosen abgeben.

Zusatzfrage

Sehen Sie das als Retourkutsche für das Thema Zölle für E-Autos?

Schulz (BMLEH)

Dazu möchte ich mich jetzt hier nicht äußern. Das ist ja ein recht großes Konglomerat. Ich würde jetzt im Rahmen einer diplomatischen Sache nicht von Retourkutschen sprechen wollen. Dazu möchte ich mich jetzt nicht inhaltlich äußern.

Frage

Meine Frage richtet sich an Herrn Meyer. Auffällig war, dass Sie immer gerne das Positive betonen. Weil es jetzt die letzte Regierungspressekonferenz ist, würde ich gerne einen Tiefpunktund ein Highlightim Jahr 2025aus Sicht von Friedrich Merz wissen.

SRS Meyer

Ach, das weiß ich nicht. Ich habe ja in meinem Arbeitsvertrag stehen, dass ich generell nur die positiven Seiten betone. Insofern - - -

Nein, ich glaube, wenn man auf das Jahr zurückblickt - das hat der Bundeskanzler ja immer wieder einmal getan -, dass wir als Bundesregierung politisch wirklich große Schritte vorangekommen sind. Natürlich gab es auch manche Momente - das hat der Bundeskanzler betont -, in denen diese positiven Entwicklungen ein bisschen von Debatten überstrahlt wurden, die nicht hätten sein müssen. Ich glaube, wenn man das zusammennimmt, dann sieht man ein bisschen, was positiv gelaufen ist, und vielleicht auch Dinge, die nicht so gut gelaufen sind. Das gehört zu jedem Jahr dazu. Ich glaube, das ist auch immer so. Nur positiv kann es nicht geben.

Nichtsdestotrotz möchte ich Ihnen, wenn Sie mich so fragen, einen Rückblick auf die ersten acht Monate dieser Bundesregierung geben. Wir haben ja nach der Bundestagswahl in sehr, sehr bewegten Zeiten, die wir immer noch haben, Verantwortung als Bundesregierung übernommen. Es war klar, dass das nicht einfach werden wird. Gleichzeitig sind wir mit großer Entschlossenheit gestartet. Diese Entschlossenheit hat sich in jeder der vielen Kabinettssitzungen gezeigt, die wir in diesem Jahr hatten, und ich nehme sie nach wie vor wahr. Wir haben das klare Ziel zu zeigen, dass wir aus der demokratischen Mitte heraus Lösungen für die vor uns liegenden Aufgaben finden - als Gesellschaft, als Land, als Europa. Das sind große Aufgaben, angefangen bei der Migrationspolitik, der Sicherheit Deutschlands und Europas bis hin zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland. Wir müssen aus diesen Jahren der Stagnation herauskommen. Das ist sicherlich eine der großen Überschriften dieser Bundesregierung. Wenn wir heute einen Strich darunter machen, kurz vor Weihnachten, dann will ich schon sagen, dass wir sehr, sehr große Schritte vorangekommen sind. Vieles von dem, was wir angestoßen haben, werden wir in den kommenden Jahren dann auch sehen. Deshalb schauen wir durchaus positiv auf die letzten acht Monate zurück.

Zusatzfrage

Aber das war jetzt noch nicht konkret genug. War das Highlight dann sozusagen der Autogipfel oder der Stahlgipfel im Kanzleramt? War das Highlight das Oval Office, oder war das Highlight vergangene Woche hier in Berlin?

SRS Meyer

Ich verstehe die journalistische Kategorie, aber das möchte ich jetzt hier nicht bieten, Ihnen das Highlight und das "lowlight" zu nennen. Ich glaube, dazu haben Sie sicher eine Einschätzung; die würde mich in der Tat auch interessieren. Vielleicht kann ich sie dann ja nachlesen.

Zusatzfrage

Das sprengt den zeitlichen Rahmen.

Frage

Wenn wir dabei sind, das Jahr 2025 Revue passieren zu lassen, können Sie uns schon etwas zur Neujahrsansprache des Kanzlers sagen? Welche Merkmale werden dort angesprochen, die Sie mit uns schon teilen dürfen?

SRS Meyer

Ich glaube, wir können uns alle darauf freuen, aber vorgreifen möchte ich der Rede noch nicht.

Frage

Frau Deschauer, die Situation zwischen der US-amerikanischen Regierung und Venezuelahat sich an diesem Wochenende noch einmal verschärft. Ein Öltanker mit Panama-Flagge ist gestoppt worden. Am Wochenende hat der brasilianische Präsident Lula bei dem MERCOSUR-Treffen in Südbrasilien gesagt, sollte es eine Intervention in Venezuela geben, dann wäre es eine humanitäre Katastrophe. Brasilien nimmt ja schon sehr viele Geflüchtete aus Venezuela auf, die über Roraima kommen. Wie ordnet der Bundesaußenminister die neue Verschärfung der Lage ein, und was kann der Außenminister in Sachen Entschärfung machen?

Deschauer (AA)

Das waren jetzt, glaube ich, verschiedene Teilaspekte in einer Frage. Ich glaube, ich möchte mit der mittleren beginnen.

Zu hypothetischen Szenarien äußern wir uns hier grundsätzlich nicht. Das handhabe ich auch diesmal genauso. Die Einschätzung der Bundesregierung, die Grundsatzlinie, ist bekannt. Sie hat sich nicht verändert. Auch hier verfolgen wir die Medienberichterstattung genau. Uns liegen vonseiten der US-Regierung keine weiteren detaillierten Informationen dazu vor. Wir haben uns hier auch schon verschiedentlich geäußert.

Insgesamt ist es so, dass wir kein Interesse haben, dass die Lage sich zusätzlich verschärft und weiter anspannt. Wir haben im Gegenzug ein Interesse daran, dass es zu einer Beruhigung der Lage kommt. Nach unserer Ansicht ist selbstverständlich, dass das Völkerrecht einzuhalten ist. Letztlich handelt es sich hier aber um Fragestellungen - auch das haben wir schon gesagt -, über die insbesondere die Vereinigten Staaten von Amerika und Venezuela bilateral sprechen müssen.

Zusatzfrage

Sie sagen, die Einordnung bleibt die gleiche. Das heißt, was am Wochenende passiert ist - an jedem zweiten Tag gibt es ja eine Verschärfung -, ändert überhaupt nichts an der Einschätzung der Bundesregierung, was die Lage dort anbetrifft? Verstehe ich Sie richtig?

Deschauer (AA)

Sie verstehen mich insofern, dass ich noch einmal darauf verwiesen habe, dass wir uns hier mehrfach geäußert haben, auch mit einer durchaus sorgenvollen konnotierten Äußerung - das haben meine Kollegen hier getan, das habe ich hier schon getan, und das habe ich eben wiederholt -, und wir Interesse daran haben, dass es zu keinen zusätzlichen Spannungen kommt.

Zusatzfrage

Glaubt der Bundesaußenminister, dass eine Intervention in Venezuela eine Destabilisierung der gesamten Region bedeuten würde?

Deschauer (AA)

Ich glaube, das war schon meine Antwort auf die mittlere Frage, die Sie gestellt hatten, dass wir uns zu hypothetischen Szenarien hier nicht äußern und auch nicht spekulieren.

Frage

Eine Frage zum Thema Landminen an das Verteidigungsministerium: Steht Deutschland weiter hinter dem Ottawa-Abkommen, also dem Verbot, dem Einsatz und der Produktion von Landminen, oder überdenkt man das angesichts der sicherheitspolitischen Lage?

Müller (BMVg)

Absolut. Wir stehen zu 100 Prozent hinter unseren internationalen Vereinbarungen und zum Ottawa-Abkommen.

Frage

Es geht um die Zuckersteuer; dazu habe ich eine Frage an Herrn Meyer. Von Seiten des Bundesrates und ganz konkret von Daniel Günther, dem Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, soll es im ersten Quartal eine Initiative geben, eine bundesweite Zuckersteuer einzuführen. Ich würde jetzt einfach gerne wissen, ob Sie wissen, was der Kanzler zum Thema Zuckersteuer denkt.

SRS Meyer

Wir haben den Vorschlag zur Kenntnis genommen. Vielleicht kann das zuständige BMF dazu Stellung nehmen.

Ernoult (BMF)

Vielen Dank für die Frage. Grundsätzlich ist es so, dass der Koalitionsvertrag keine entsprechende Einführung vorsieht.

Frage

Ich habe zwei Fragen an das Justizministerium, und danach hätte ich noch eine an das Innenministerium.

Es geht um die IP-Adressenspeicherung. Der Abruf der Daten ist ja jetzt nicht auf besonders schwere Straftaten begrenzt, obwohl es große Hürden gibt, die unter anderem der Europäische Gerichtshof aufgestellt hat. Die erste Frage ist: Warum ist das so, dass die Abfrage nicht begrenzt ist? Wie sicher sind Sie sich, dass das vor Gericht halten wird?

Dr. Hosemann (BMJV)

Danke. Das gibt mir vielleicht Gelegenheit, das Vorhaben noch einmal einzuordnen.

Wir sprechen bei diesem Vorhaben ganz bewusst von einer vorsorglichen IP-Adressenspeicherung, und wir verwenden nicht den Begriff Vorratsdatenspeicherung. Das mag zunächst wie ein Gag aus einer politischen Labelingkiste erscheinen, aber es ist wirklich etwas anderes als die alte Vorratsdatenspeicherung, die wir jetzt vorschlagen, die von Gerichten schon mehrfach verworfen wurde. Es geht uns nur darum, vorsorglich IP-Adressen zu sichern, die notwendig sind, um bei Internetzugangsanbietern zuordnen zu können, welchem Zugang eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war.

Schon heute können Strafverfolgungsbehörden bei Internetzugangsanbietern entsprechende Zuordnungen abfragen. Diese Abfragen laufen aber häufig ins Leere. Das heißt, wir ändern nichts daran - jetzt konkret zu Ihrem Punkt -, unter welchen Voraussetzungen Strafverfolgungsbehörden solche Daten abrufen können. Wir verlangen einfach nur, dass der Verdacht einer Straftat besteht; das ist erforderlich, um das abzurufen. Wir schränken es nicht ein. Denn aus unserer Sicht ist es kein tiefgreifender Grundrechtseingriff. Man kann das vergleichen mit einer Halterabfrage beim Kraftfahrzeugbundesamt, welchem Halter ein Kraftfahrzeugkennzeichen zugeordnet ist. Auch das ist als solches kein tiefer Grundrechtseingriff. Deswegen scheint es uns stimmig, dass wir an den schon jetzt geltenden Voraussetzungen nichts ändern.

Noch einmal: Wir führen nur diese Verpflichtung der Zugangsanbieter ein, vorsorglich diese IP-Adressen zu sichern. Wir ändern nichts an den Voraussetzungen, unter denen Strafverfolgungsbehörden bei Zugangsanbietern Bestandsdaten abrufen können. Insofern ist es keine Änderung der geltenden Rechtslage.

Sind wir zuversichtlich, dass das einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird? Ja, davon sind wir auf Grundlage der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs überzeugt. Der Gerichtshof hat 2024 deutlich gemacht, dass eine IP-Adressensicherung, wie wir sie vorschlagen, eben mit europäischen Grundrechten vereinbar ist, soweit sie auf das Notwendige beschränkt ist, und genau das tun wir. Wir schreiben drei Monate vor. Das ist aus unserer Sicht das erforderliche Maß, geht aber eben auch nicht darüber hinaus, was die Speicherdauer anbelangt.

Zusatzfrage

Dazu habe ich noch eine Nachfrage. Können Sie auch komplett ausschließen, dass diese Daten dazu genutzt werden können, Profile zu erstellen?

Dr. Hosemann (BMJV)

Ja, das ist eben der Unterschied zur alten Vorratsdatenspeicherung. Damals wurden IP-Adressen in viel größerem Umfang gesichert. Wir sichern jetzt nur, oder die Internetzugangsanbieter - das ist ja keine staatliche Sicherung, sondern es sind die privaten Unternehmen, die das sichern müssen - müssen nur die IP-Adressen sozusagen an der Quelle sichern, wenn man sich mit einem Gerät ins Internet einloggt. Standortdaten werden nicht gesichert. Es werden auch nicht generell bei jedem Server die Daten, wer diese Website besucht hat, gesichert. Das einzige Problem, das unser Vorschlag lösen soll, ist eben, dass man, wenn man irgendwo IP-Adressen im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen einer internetbezogenen Straftat findet, häufig nicht aufklären kann, wem diese IP-Adresse zum Tatzeitpunkt zugeordnet war. Das soll künftig möglich sein. Diese Abfragen sollen nicht mehr so häufig ins Leere laufen. Eine Profilbildung - wer hat sich wie im Internet bewegt? - wird mit dieser vorsorglichen Sicherung nicht möglich sein.

Zusatzfrage

Es geht um Drohnen, und zwar an Herrn Bowinkelmann: Wie sehr besorgen Sie die zunehmenden Sichtungen, die aus dem Bericht des BKAhervorgehen?

Bowinkelmann (BMI)

Die hybriden Bedrohungen, die wir durch die Vielzahl an Drohnensichtungen feststellen, sollen dazu führen, dass wir verunsichert werden. Wir haben auch entsprechend sehr zügig Maßnahmen ergriffen, um dagegen anzukämpfen. Wir haben Anfang Dezember innerhalb kürzester Zeit eine Drohnenabwehreinheit bei der Bundespolizei in Dienst gestellt, und wir haben in der vergangenen Woche ein Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum im Verbund von Bund und Ländern und den entsprechenden Sicherheitsbehörden aufgebaut, um auch genau für diesen Bereich, nämlich die Anzahl der Drohnensichtungen und die Bewertung dieser Sichtungen, für ein gemeinsames Lagebild Erkenntnisse zu sammeln und dabei insgesamt resilienter und schneller handlungsfähig zu werden. Ich verweise auch darauf, dass der Chef des Bundeskriminalamts, Präsident Münch, sich im Interview am Wochenende entsprechend geäußert hat.

Frage

Ich habe ein weihnachtliches Thema. Ich wollte einmal fragen, was der Bundeskanzlerdenn über Weihnachtenso macht.

SRS Meyer

Herr Kollege, auf die Frage habe ich natürlich gewartet. Ich kann Ihnen "unter eins" sagen, dass der Bundeskanzler, so wie viele Bürgerinnen und Bürger, Weihnachten im Kreise der Familie verbringen wird. Ich kann "unter zwei" etwas ergänzen.

[Ab hier folgte ein Teil "Unter 2"]

Vorsitzende Buschow

Dann gehen wir zurück "unter eins".

Frage

Wie viel Zucker gibt es?

SRS Meyer

Das frage ich ihn einmal, und dann beantworte ich Ihnen das danach, nach der Weihnachtspause.

(zum Jahresrückblick auf die Arbeit der Bundesregierung in 2025) Frau Kollegin, da Sie mich bei den Highlights und "lowlights" so traurig angeschaut haben, will ich Ihnen zumindest noch ein Highlight dieser Woche liefern, weil es vielleicht auch ein bisschen ein Symbol für das ist, was wir als Bundesregierung tun und auch weiterhin vorhaben. Der Bundeskanzler hat ja heute die Rahmedetalbrücke eröffnet, die in Rekordzeit fertiggestellt wurde. Ich glaube, sie wurde im Mai 2023 gesprengt. Heute fahren die ersten Lkw wieder darüber.

Das ist vielleicht in der Tat auch ein wenig ein Symbol für das, was wir als Bundesregierung zeigen wollen, tun wollen. Wir wollen unsere Infrastruktur auf Vordermann bringen, und wir wollen vor allen Dingen auch zeigen, dass wir das als Deutschland können. Es gibt ja manchmal ein bisschen das Vorurteil oder auch die Kritik, dass hier vieles zu lange dauert, vieles nicht mehr funktioniert. Dafür gab es in der Vergangenheit sicherlich auch das ein oder andere Beispiel. Ich glaube, das ist ein sehr positives Beispiel dafür, was gelingen kann, wenn Politik in Bund und Land, aber auch vor Ort an einem Strang zieht und wenn auch verantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das vor Ort entsprechend mit Hochdruck umsetzen. Wir wollen sicherlich viele von diesen Eröffnungen in den nächsten Jahren feiern. Das ist jetzt eine Benchmark, die auch gesetzt wurde. Insofern ist es vielleicht kein Highlight des Jahres, aber zumindest ein Highlight des Tages für Sie.

Schuler (BMAS)

(zur Reform des Bürgergelds) Ich wollte nur noch einmal klarstellen, dass es natürlich so ist, dass sie jetzt heute auch schon vorher, vor Ablauf der drei Jahre, arbeiten können und an Maßnahmen teilnehmen können. Das sei nur gesagt. Das ist ja kein Arbeitsverbot. Also ich meine, dass sie nicht müssen, aber sie können natürlich.

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