Kanton Thurgau

04/24/2025 | Press release | Distributed by Public on 04/24/2025 00:14

Regierungsrat lehnt die Initiative zur Optimierung der medizinischen Begutachtung in der Invalidenversicherung ab

Regierungsrat lehnt die Initiative zur Optimierung der medizinischen Begutachtung in der Invalidenversicherung ab

24. April 2025

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die Umsetzung des Berichts zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV und die damit verbundene Änderung im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung ab. Wie er in seinem Vernehmlassungsbericht schreibt, erachtet er die Vorlage als wenig effektiv? und kostenintensiv. Zudem betreffe sie wenige Fälle.

Die Vorlage, mit der eine parlamentarische Initiative umgesetzt werden soll, hat zum Ziel, das Einigungsverfahren bei den monodisziplinären Gutachten im Bereich der Invalidenversicherung (IV) zu optimieren. Einerseits soll die versicherte Person von Anfang an in die Bezeichnung der mit einem monodisziplinären medizinischen Gutachten der IV beauftragten sachverständigen Person einbezogen und ein Verfahren für einen tatsächlichen Einigungsversuch umgesetzt werden. Andererseits sieht die Vorlage bei einer nicht erfolgten einvernehmlichen Einigung vor, dass beide Parteien je eine sachverständige Person bezeichnen. Die so bezeichneten Sachverständigen erstellen ein gemeinsames Gutachten. Bei divergierenden Einschätzungen der beiden Sachverständigen nimmt der Regionalärztliche Dienst zu den strittigen Punkten Stellung und legt seine Schlussfolgerungen zum medizinischen Gutachten vor.

Der Regierungsrat lehnt die Vorlage ab, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an die Kommission soziale Sicherheit und Gesundheit. Zwar nehme die parlamentarische Initiative ein relevantes Thema auf und der frühzeitige Einbezug der versicherten Person bei der Bestimmung einer sachverständigen Person für das monodisziplinäre Gutachten sei zu begrüssen. Allerdings werde bereits im erläuternden Bericht erwähnt, dass das Mengengerüst an Fällen, bei denen keine Einigung über die sachverständige Person erzielt wird, äusserst klein ist (33 Fälle [0.6 %] im Jahr 2023, im Jahr 2024 wohl noch weniger). Die vorgeschlagene gesetzliche Regelung hierfür betreffe folglich ganz wenige Einzelfälle.

Ausserdem wende die Mehrheit der IV-Stellen bei monodisziplinären Gutachten bereits heute ein Einigungsverfahren an, schreibt der Regierungsrat. So auch die IV-Stelle des Kantons Thurgau. Ein solches fördere Transparenz, Fairness und verringere die Variabilität der Arbeitsfähigkeitseinschätzung je nach Gutachter. «Im Kanton Thurgau führt das Einigungsverfahren in der Praxis kaum zu Beanstandungen. Sowohl die Versicherten als auch die IV-Stelle schätzen das Verfahren», schreibt der Regierungsrat. Entsprechend hält er es für nicht erforderlich, ein etabliertes und akzeptiertes Verfahren gesetzlich zu verändern, zumal gemäss den vorliegenden und oben erwähnten Statistiken die Anzahl der mit dem Einigungsverfahren im Zusammenhang stehenden Schwierigkeiten verschwindend klein sei. Dieser verschwindend kleinen Anzahl Fällen stehe ein hoher Aufwand in der Umsetzung gegenüber. So dürften die Listen der Sachverständigen der IV-Stellen von den versicherten Personen kaum akzeptiert werden, ist der Regierungsrat überzeugt. Zudem würden bereits heute Sachverständige aus der eidgenössischen öffentlichen Liste oder nach freier Wahl vorgeschlagen und allenfalls gerichtlich durchgesetzt.

RRB_2025_0225_250422_RRB_Missiv_21.498_n_Pa._Iv._Roduit._Umsetzung_des_Berichtes_zur_Evaluation_der_medizinischen_Begutachtung_in_der_IV6092.pdf [pdf, 179 KB]

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