10/21/2026 | Press release | Distributed by Public on 10/21/2026 02:40
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Pressemitteilung
Fußfessel
Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz sind erfreut, dass nunmehr alle Länder in Deutschland den Staatsvertrag zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung unterschrieben haben.
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Damit wird Hessen beauftragt, die Fußfessel nicht mehr nur nach der Führungsaufsicht und den Polizeigesetzen der Länder, sondern eben auch nach dem Gewaltschutzgesetz zu überwachen - und damit die Überwachung für ganz Deutschland zu übernehmen. Regierungschef Rhein sagte: "Gewalt gegen Frauen muss konsequent bekämpft werden. Dafür brauchen wir wirksame Werkzeuge, die Betroffene besser schützen und Gewalttäter enger überwachen. Die elektronische Fußfessel kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten." Ministerpräsident Rhein hob hervor, dass sich Hessen auf Landes- und Bundesebene für ein härteres Vorgehen gegen Täter häuslicher Gewalt einsetze. "Wir haben uns dafür starkgemacht, dass der Einsatz der Fußfessel künftig einheitlich geregelt wird. Dass alle Länder den Staatsvertrag unterzeichnet haben, ist ein wichtiger Schritt, um den Schutz von Frauen bundesweit zu verbessern. Wir bringen die nötige Erfahrung und das Know-how mit, um die elektronische Aufenthaltsüberwachung künftig auch im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes zuverlässig umzusetzen."
Justizminister Heinz sagte: "Jeden Tag müssen mehr als 700 Menschen in Deutschland häusliche Gewalt über sich ergehen lassen. Fast jeden zweiten Tag stirbt eine Frau durch Partnerschaftsgewalt. Es sind sich mittlerweile alle einig: Wir müssen den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt deutlich verbessern. Die Fußfessel nach dem neuen Modell ist dabei eine wichtige Hilfe. Künftig werden wir von Hessen aus mehr Frauenschläger überwachen und die Kapazitäten deutlich ausbauen. Ich danke den Ländern für das entgegengebrachte Vertrauen."
Um mehr Näherungs- und Kontaktverbote elektronisch zu überwachen und den Einsatz der elektronischen Fußfessel deutschlandweit zu ermöglichen, hatte Hessen den Bund mit einer Bundesratsinitiative dazu aufgefordert, einen Vorschlag zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes vorzulegen. Daraufhin stellte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der im November 2025 vom Kabinett verabschiedet wurde. Im Februar 2026 fand die erste Lesung zu dem Gesetzentwurf statt. Justizminister Heinz sprach dazu in der Bundestagsdebatte als Vertreter des Bundesrates. "Das geänderte Gesetz wird dazu führen, dass die Fußfessel nach dem neuen Modell öfter angeordnet wird und wir dementsprechend mehr Frauen schützen können. Dadurch, dass nun die Familiengerichte die Fußfessel anordnen können, gehen wir von weitaus mehr Fällen als bislang aus. Damit stärken wir die Frauensicherheit deutschlandweit und sorgen auch für den besseren Schutz vor Gewalt insgesamt", äußerte der Justizminister.
Die Überwachung der Fußfessel findet in der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) statt. Die GÜL ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr besetzt. Derzeit arbeiten 31 Personen dort. Schon im Haushalt 2026 wurden 50 neue Stellen für die GÜL und 2 neue Stellen für die hessische Koordinierungsstelle geschaffen. Der Haushaltsentwurf 2027 sieht nunmehr 24 weitere neue Stellen für die GÜL und 5 weitere neue Stellen für die hessische Koordinierungsstelle vor. "Mehr Fälle - das heißt auch, dass wir mehr Kapazitäten brauchen, um die Täter zu überwachen. Deshalb wird die Überwachungsstelle personell mehr als verdreifacht", sagte der Justizminister. Die Kosten für die GÜL werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt.
Nachdem die Länder den Staatsvertrag unterzeichnet haben, müssen die Länderparlamente noch zustimmen. Der Staatsvertrag soll zum 1. Juli 2027 Inkrafttreten, zeitgleich also mit den vorgesehenen bundesgesetzlichen Regelungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Gewaltschutz. Das Gesetz wurde im Juli 2026 durch den Bundesgesetzgeber verkündet und tritt in seinen wesentlichen Teilen zum 1. Juli 2027 in Kraft.
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat