Verband Schweizer Medien

09/17/2026 | Press release | Distributed by Public on 09/17/2026 03:49

ChatGPT in der EU als Suchmaschine eingestuft: Klares Zeichen für KI-Urheberrechtsschutz und Verantwortung

ChatGPT in der EU als Suchmaschine eingestuft: Klares Zeichen für KI-Urheberrechtsschutz und Verantwortung

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Die EU stuft ChatGPT neu als «Very Large Online Search Engine» (VLOSE) ein. Kurz zuvor hat die deutsche Medienaufsicht ZAK klargestellt: Medienrecht gilt für KI-Suchmaschinen und Chatbots. Für den Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) bestätigen die Entscheide eine zentrale Entwicklung. Die Grenzen zwischen Suchmaschinen und KI-Diensten verschwinden - mit weitreichenden Folgen für den Journalismus.

Die Informationssuche verändert sich grundlegend. Statt Links zu erhalten und die Originalquelle zu besuchen, bekommen Nutzerinnen und Nutzer zunehmend direkt eine KI-generierte Antwort. Damit verschärft KI das bereits bestehende Problem der «Zero-Click-Searches». Während bei klassischen Suchmaschinen bereits über 60% der Nutzerinnen und Nutzer (Tendenz steigend) nicht mehr zur originären, journalistischen Quelle klicken, sind es bei KI-Chatbots über 99%. Journalistische Inhalte bleiben die zentrale Grundlage der Antworten - der Traffic und somit auch die Werbegelder landen aber nur noch bei ausländischen Plattformen und KI-Anbietern.

Nun reagieren die Regulierungsbehörden auf diese Entwicklung: Die EU behandelt ChatGPT regulatorisch als grosse Suchmaschine. Die Deutsche Kommission für Zulassung und Aufsicht ZAK hat gleichzeitig erstmals festgestellt, dass Medienrecht auch für KI-Suchmaschinen und Chatbots gilt und KI-Antworten eigene Inhalte der Anbieter darstellen. Es darf keine weitere Verzögerung für eine griffige Plattformregulierung geben, welche auch KI-Anbieter sowie die Bekämpfung von Desinformation umfasst.

Schweizer Parlament hat Handlungsbedarf erkannt

Auch das Schweizer Parlament hat die Entwicklung erkannt. Die Motion Gössi verlangt einen besseren Schutz journalistischer und anderer kreativer Inhalte gegenüber KI-Anwendungen. Gleichzeitig hat das Parlament die Vorlage zum Leistungsschutzrecht an den Bundesrat zurückgewiesen. Dieser muss nun prüfen, wie KI die Funktionsweise von Plattformen und Suchmaschinen verändert und welche Folgen dies für das Leistungsschutzrecht hat.

Die jüngsten Entscheide aus Europa bestätigen diesen Ansatz: Eine regulatorische Trennung zwischen klassischer Suchmaschine und generativer KI entspricht immer weniger der digitalen Realität. Für den VSM ist deshalb zentral, dass auch das Schweizer Urheberrecht technologieneutral ausgestaltet wird. Wer journalistische Leistungen für kommerzielle Such- und KI-Angebote nutzt, muss die Produzenten dieser Inhalte angemessen beteiligen. Die Arbeiten zum Leistungsschutzrecht und zur Umsetzung der Motion Gössi müssen deshalb konsequent gemeinsam und technologieneutral vorangetrieben werden.

Kontakt:
Andreas Zoller, Leiter Public Affairs VSM, E-Mail anzeigen, 079 828 81 13

Verband Schweizer Medien published this content on September 17, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on September 17, 2026 at 09:49 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]