DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.

10/20/2026 | Press release | Distributed by Public on 10/20/2026 07:40

VerkR 39/26: Sekundenschlaf am Steuer: Berufliche Abhängigkeit vom Führerschein schützt nicht vor Fahrerlaubnisentzug

Osnabrück/Berlin (DAV). Wer übermüdet Auto fährt und dadurch einen schweren Verkehrsunfall verursacht, muss mit dem vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Dass der Führerschein für die Berufsausübung benötigt wird, steht dem grundsätzlich nicht entgegen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin und informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 17. April 2026 (AZ: 10 Qs 14/26). Das Gericht betonte zudem, dass ein Kraftfahrer vor einem Sekundenschlaf regelmäßig deutliche Anzeichen der Übermüdung wahrnimmt oder zumindest wahrnehmen kann.

Der Beschuldigte steuerte seinen Wagen auf einer öffentlichen Straße, geriet dabei kontinuierlich immer weiter in die Fahrbahnmitte und stieß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. An beiden Autos entstand erheblicher Sachschaden im Bereich der linken Fahrzeugfront. Nach Angaben von Zeugen und den Einlassungen des Fahrers ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Mann infolge von Übermüdung eingeschlafen war.

Das Amtsgericht entzog dem Beschuldigten daraufhin vorläufig den Führerschein. Hiergegen wehrte sich der Fahrer mit der Beschwerde und machte unter anderem geltend, beruflich zwingend auf die Fahrerlaubnis angewiesen zu sein.

Das Landgericht Osnabrück bestätigte jedoch die Entscheidung des Amtsgerichts. Nach Auffassung des Gerichts bestand ein dringender Verdacht, dass der Fahrer infolge erheblicher Übermüdung nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Besonders bedeutsam war dabei die Annahme, dass ein gesunder Mensch nicht plötzlich ohne vorherige Warnzeichen einschlafe. Vielmehr nehme ein Kraftfahrer die typischen Anzeichen einer Übermüdung regelmäßig wahr oder könne sie jedenfalls erkennen. Wer trotz solcher Warnsignale weiterfahre, handele fahrlässig.

Auch der Hinweis auf berufliche Nachteile änderte daran nichts. Der Schutz der Verkehrssicherheit habe in dieser Phase des Verfahrens Vorrang, sodass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis verhältnismäßig sei.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

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