10/01/2026 | Press release | Distributed by Public on 10/01/2026 05:52
Österreich stärkt mit der neuen nationalen Cybersicherheitsbehörde den Schutz vor digitalen Bedrohungen.
Mit dem Inkrafttreten des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes 2026 (NISG 2026) nimmt das neue Bundesamt für Cybersicherheit (BCS) am 1. Oktober 2026 offiziell seine Arbeit auf. Innenminister Gerhard Karner betraute die Führungsspitze im Rahmen einer Dekretverleihung am 29. September 2026 mit ihren neuen Aufgaben.
Markus Kasinger übernimmt die Leitung des neuen Bundesamts. Der Oberösterreicher verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen IT und Cybersicherheit. Zuletzt war er als CIO bei der Austrian Power Grid AG tätig. Als sein Stellvertreter wird Philipp Blauensteiner tätig sein, der bisher die Abteilung IV/S/2 (Netz- und Informationssystemsicherheit) im Innenministerium leitete und über langjährige Erfahrung im Bereich Cybersicherheit im Ressort verfügt.
"Mit Markus Kasinger und Philipp Blauensteiner arbeiten künftig zwei Männer mit unterschiedlichen Erfahrungen zusammen: Kasinger bringt seine langjährige Erfahrung aus der Wirtschaft ein, Blauensteiner seine umfassende Erfahrung aus dem Ressort. Diese Kombination ist eine gute Grundlage für die Arbeit des BCS", betonte Innenminister Gerhard Karner.
Das BCS soll dazu beitragen, ein hohes Cybersicherheitsniveau in Österreich sicherzustellen. Im Fokus stehen sowohl die öffentliche Verwaltung als auch Unternehmen und Einrichtungen, die für das Funktionieren von Staat und Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind. Dabei setzt das BCS nicht nur auf Aufsicht und Durchsetzung, sondern auch auf Beratung und Unterstützung. Ziel ist, Organisationen dabei zu helfen, Cybersicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber digitalen Bedrohungen zu stärken.
Zu den Aufgaben des BCS zählen unter anderem die Umsetzung und Weiterentwicklung der nationalen Cybersicherheitsstrategie, die Erstellung von Lagebildern, die Koordination bei großen Cybersicherheitsvorfällen sowie die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern.
Artikel Nr: 30735 vom Donnerstag, 1. Oktober 2026, 12:15 Uhr
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