Landkreis Oberhavel

10/10/2025 | Press release | Distributed by Public on 10/10/2025 06:40

Landkreis sichert die Förderung ehrenamtlicher Projekte

Datum: 10.10.2025

Landkreis sichert die Förderung ehrenamtlicher Projekte

Antragsfristen gelockert / Bisher etwa 289.000 Euro ausgeschüttet

Die aktuelle Ehrenamtsrichtlinie vom Landkreis Oberhavel.

© Landkreis Oberhavel/Vivien Langner-Lemanski

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 08.10.2025, eine neue Ehrenamtsrichtlinie beschlossen. Damit fördert der Landkreis Oberhavel freiwillige, gemeinnützige soziale und humanitäre Hilfsangebote. Die geltende Förderrichtlinie ist befristet und läuft Ende des Jahres aus. In der neuen gibt es auf Wunsch von Institutionen nun flexiblere Antragsfristen. Außerdem wurden die Fördersummen angepasst. "Mit der neuen Ehrenamtsrichtlinie erleichtern wir es, Förderanträge zu stellen. Gleichzeitig werden wir den Anforderungen an eine sparsame Haushaltsführung gerecht. Und trotzdem können wir auch in Zukunft eine hohe Zahl von Projekten unterstützen", sagte Sozialdezernent Tobias Berger.

Bisher mussten die Antragsteller ihre Dokumente bis zum 30. September für Projekte im Folgejahr einreichen. Nun können Sie ihre Anträge ab dem 30. September für das Folgejahr und jederzeit für das laufende Kalenderjahr abgeben. Falls erforderlich, wäre eine Zulassung zu beantragen, dass das Projekt vorzeitig beginnen darf. Die benötigten Formulare sind auf der Internetseite https://www.oberhavel.de/Bürgerservice/Soziales/Ehrenamt/ zu finden.

In der Vergangenheit waren für die Förderung jährlich 300.000 Euro eingeplant. Es wurde durchschnittlich ein Drittel der jährlichen Fördersumme abgerufen. Vor diesem Hintergrund und wegen der Haushaltslage ist der Betrag nun auf 75.000 Euro reduziert worden. Eine Vielzahl der abgerufenen Mittel diente der Förderung der freiwilligen Feuerwehren, die grundsätzlich in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden beziehungsweise des Amtes Gransee und Gemeinden als Träger des örtlichen Brandschutzes liegen. Die Förderquote für die übrigen förderfähigen Institutionen liegt damit noch einmal deutlich niedriger. Um dennoch eine angemessene Zahl an Projekten berücksichtigen zu können, wurde die Maximalförderung je Projekt von derzeit 20.000 Euro auf nun 7.500 Euro reduziert. Die Kofinanzierung von Projekten der örtlichen Feuerwehren über die jeweiligen Fördervereine steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Kommunen als Trägerinnen des örtlichen Brandschutzes beteiligen und dies mit einem Bewilligungsschreiben nachweisen.

Mit der Richtlinie des Landkreises Oberhavel zur Förderung von freiwilligen, gemeinnützigen Hilfsangeboten in sozialen und humanitären sowie sonstigen im besonderen öffentlichen Interesse - kurz Ehrenamtsrichtlinie - unterstützt der Landkreis das gesellschaftliche Engagement und die freiwillige Arbeit gemeinnütziger Vereine, Verbände, Gesellschaften, Stiftungen und Initiativen in Oberhavel, insbesondere in den Bereichen der sozialen Daseinsvorsorge, der Nothilfe für Mensch und Tier sowie der Hilfe für sozial Benachteiligte. Die Ehrenamtsrichtlinie trat am 08.03.2023 in Kraft und ist bis zum 31.12.2025 befristet. Bisher haben 19 verschiedene Institutionen insgesamt 42 Anträge gestellt. Davon bewilligte der Landkreis 38 Anträge. Bei den Ablehnungen handelte es sich um Anträge auf nicht förderfähige Investitionen. Der Landkreis hat bisher etwa 289.000 Euro an Freiwillige Feuerwehren, Familientreffs, Bürgerinitiativen, Selbsthilfegruppen und verschiedene Vereine ausgeschüttet.

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