01/28/2026 | Press release | Distributed by Public on 01/28/2026 05:33
Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
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Andrea Münch
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Hauptzollamt Dortmund
Am 26. Januar 2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises eine Teestube in Marl.
In der Teestube wurde eine georgische Arbeitnehmerin im Alter von 39 Jahren angetroffen, die sich nur mit einem georgischen Reisepass gegenüber den Beamten legitimieren konnte.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen georgische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.
Die Frau konnte den Beamten keinen nationalen Aufenthaltstitel beziehungsweise keine gültige Arbeitsgenehmigung vorlegen, die sie zur Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet berechtigt hätte. Die Beamten nahmen sie daher vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein.
Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde die Frau an die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Marl übergeben, die über ihren weiteren Verbleib im Bundesgebiet entscheidet.
Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.